wir planen einen Neubau in NRW, Baubeginn soll am 01.08.2010 sein.
Wir möchten erneuerbare Energien eigentlich nur im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen einsetzen, um die Investitionskosten möglichst niedrig zu halten. Ein wichtiger Punkt ist aber das zinsgünstige Kfw-70 Darlehen.
Wir haben schon lange mit unserem Generalübernehmer verhandelt, der uns immer sagte, dass wir entweder
a) mit einer Solarthermieanlage + Gasbrennwertgerät oder
b) mit einer Luft-Wärmepumpe
den Standard erreichen. Bei a) war er sich nicht sicher, man müsse es halt rechnen lassen.
Nun kam er heute um die Ecke und erzählte, es müsste nun
- Solarthermieanlage mit einer Luft-Wärmepumpe sein.
Wir haben noch keine Preise, aber befürchten preislich Schlimmstes ...
Nun meine Fragen:
1.)
Kann es sein, dass eine solche techn. Ausstattung notwendig ist, um den Standard zu erreichen?
2.)
Lt. Generalübernehmer wird die Gebäudedämmung und die Technik separat berechnet und beide Werte müssen 70 unterschreiten. Hätte er dann nicht vorher wissen müssen, welche techn. Ausstattung erforderlich ist, um die Grenzwerte einzuhalten?
Vielen Dank und viele Grüße
Stephan