Dach & Dämmung sanieren: Bauantrag, Architektenkosten, Zeichnungen für Altbau-Komplex?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Dach & Dämmung sanieren: Bauantrag, Architektenkosten, Zeichnungen für Altbau-Komplex?

Guten Tag,

habe folgendes Problem.

An einem Gebäude (Klasse 4 odet 5) ist hinten ein eingeschoßiger Anbau. Nach hinten am Anbau noch ein Balkon und im Zickel zwischen den Gebäudeteilen auch ein Balkon. Die Balkone sind bereits geschlossen und überdacht. Allerdings sind die Dachhöhen etwas unterschiedlich. Der Gebäudekomplex ist aus 1903.

Nun soll ein einheitliches Dach für die drei Gebäudeteile (zusammen etwa 30 m², mit Wärmedämmung nach BAFA) kommen, sowie eine Dämmung der Außenwände, soweit machbar. Dafür nuß ein Bauantrag gestellt werden.

Da evtl. ein Gerüst für das Hauptgebäude auf dem Anbau stehen wird, muß diese Fläche recht druckstabil sein. Ich dachte an Foamglas. Die Dämmstärke wird dann bei 30-40 cm liegen. Foamglas ist ökologisch unbedenklich und äußerst langlebig.

Frage 1: Welche Zeichnungen (Grundrisse bzw. Ansichten) sind dem Bauantrag beizufügen?

Frage 2: Wie genau müssen die sein? 1:100 ist klar, aber wie weit müssen die mit der Realität übereinstimmen? Toleranz der Angaben 10, 20, 30, 40 , 50 oder wieviele Zentimeter??

Als Grundlage für die neuen Zeichnungen wurden die aus dem Baujahr, bzw. aus einem Umbau in den sechsiger Jahren benutzt. Da sind aber etliche Fehler drin.

Lt. Bauantrag wurde eine Bausumme von ca. 35 t € angesetzt. Der Architekt (mündlich vereinbart) wollte 3000 € haben, für Statik, Brandschutzgutachten und Gebühren auch noch 3000 € (Frage sind diese Summen brutto oder netto? Bin Privatperson).

Es wurde nun nach Begehung gezeichnet, Fehler wurden korrigiert. Es fiel dann auf, daß das Hauptgebäude kein Satteldach (1903 so gezeichnet), sondern ein Flachdach hat. Dann wurde das Flachdach als Kriechdach gezeichnet, obwohl die höchste Stelle 2 m hat. Es wurde dabei auch einmal ein Stockwerk vergessen. Die Mauerstärken waren auch nicht alle korrekt, die Fenster recht ungenau eingezeichnet usw. Ich habe vieles nachgemessen und die Daten übermittelt. Es hieß dann, das muß alles nicht so genau sein. Jedenfalls wurde dann wieder geändert, einiges wurde berichtigt, anderes nicht, und einiges, was vorher richtig war, war nun wieder falsch. Korrekt ist nun vieles immer noch nicht.

Für den ersten Entwurf gab es eine Rechnung über 2000 € (techn. Zeichner 16 h). Dann wurde korrigiert (erneut wieder mit vielen falschen Angaben) und eine neue Rechnung über wieder 2000 € (techn. Zeichner 20 h). Es gibt nun immer noch keine korrekte Zeichnung. Dafür aber in jedem Raum die Grundfläche sowie die lichte Höhe (m.M. nach total überflüssig). Lichte Höhe mehr oder weniger geschätzt.

Wie ist die Arbeit des Zeichners zu bewerten? Was muß sein, und was nicht?

Der Bauantrag ist mit den falschen Einzelheiten aber durch.

Frage 3: 2 te Rechnung des Architekten. Da steht dann: Erstellung Bauantragspläne und -formulare, Einreichnug des Bauantrags, Abstimmung mit Fachplaner (??? was auch immer das sein soll zu diesem Zeitpunkt), Überarbeitung der Bestandspläne.

Beide Rechnungen zusammen schon 4500 €! Die erste Rechnung (Begehungen, Erstellung Bestandspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt im Maßstab 1:100).

So langsam bekomme ich wegen des Architektenhonorars kalte Füße. Wo führt das hin? Mache ich irgendwelche Fehler?? Was sollte ich noch berücksichtigen?

Zu den auszuführenden Arbeiten ist noch zu erwähnen, daß der Architekt den Bauantrag und für Statik und Brandschutzgutachten zuständig sein sollte. Die Gebäudeteile wurden von mir bereits entkernt und Maurerarbeiten werden auch von mir durchgeführt. Auch die fachgerechte Entsorgung wird durch mich erledigt. Es wird ein Zimmereibetrieb als auch ein Dachdecker benötigt. Für diese Gewrke kann ich mir selbst auch Betriebe suchen.

Letzte Frage, in welcher Höhe kann also das Architektenhonorar angesetzt werden?

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Aufklärung

Zum Honorarverständnis noch. Es wurde das Kellergeschoß, Parterre und Dachgeschoß gezeichnet, als auch 1-3 Geschoß (sind identisch). Eine Vorder-, eine Hofansicht sowie ein Querschnitt und ein behördlicher Lageplan ergänzt. Das Kellergeschoß hatte in den letzten Jahren kleine Änderungen erfahren und im Erdgeschoß soll eine Tür zugemauert werden.

Die Außendämmung wird mindestens 20 cm betragen, wurde aber im Bauantrag nur mit 10 cm eingezeichnet.

  • Name:
  • Rainer
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie ein einheitliches Dach und eine Dämmung für einen Gebäudekomplex aus dem Jahr 1903 planen, der aus einem Hauptgebäude, einem Anbau und überdachten Balkonen besteht. Hier sind einige Punkte, die ich für wichtig halte:

    • Bauantrag: Für die Sanierung des Daches und die Dämmung ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
    • Zeichnungen: Für den Bauantrag benötigen Sie aktuelle Zeichnungen des Gebäudes, einschließlich Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Diese müssen den aktuellen Zustand des Gebäudes sowie die geplanten Änderungen darstellen.
    • Architektenhonorar: Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und hängt von den erbrachten Leistungen und der Bausumme ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Architekten oder Energieberater vor Ort beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei der Erstellung des Bauantrags, der Planung der Sanierung und der Ermittlung der Kosten helfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Der Bauantrag enthält alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht.
    Dämmung
    Dämmung ist die Reduzierung der Wärmeübertragung durch die Gebäudehülle, um den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. Es gibt verschiedene Dämmstoffe und Dämmverfahren, die je nach Gebäudeart und Anforderungen eingesetzt werden können.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeschutz, Dämmstoff.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten, die im Rahmen eines Bauvorhabens erbracht werden. Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Baukosten.
    Altbau
    Ein Altbau ist ein Gebäude, das vor einer bestimmten Zeit errichtet wurde, in der Regel vor dem Inkrafttreten moderner Bauvorschriften und Energiestandards. Altbauten haben oft besondere bauphysikalische Eigenschaften und erfordern spezielle Sanierungsmaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Bestandsgebäude, Sanierung, Modernisierung.
    Wärmebrücke
    Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, an dem Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als in den umliegenden Bereichen. Wärmebrücken können zu erhöhten Wärmeverlusten und Schimmelbildung führen.
    Verwandte Begriffe: Wärmeableitung, Kondensation, Schimmel.
    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes und enthält Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Energieverbrauch, Primärenergiebedarf.
    Satteldach
    Ein Satteldach ist eine Dachform, die aus zwei geneigten Dachflächen besteht, die sich an der höchsten Stelle des Daches treffen. Es ist eine der häufigsten Dachformen in Deutschland.
    Verwandte Begriffe: Dachneigung, Dachstuhl, Giebel.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel sind jedoch folgende Unterlagen erforderlich: Bauantragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Baubeschreibung, Nachweis der Standsicherheit, Nachweis des Wärmeschutzes, Nachweis des Brandschutzes.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI legt Honorarsätze für verschiedene Architektenleistungen fest, die sich nach der Bausumme und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts richten.
    3. Welche Dämmstoffe sind für die Dämmung eines Altbaus geeignet?
      Für die Dämmung eines Altbaus eignen sich verschiedene Dämmstoffe, wie z.B. Mineralwolle, Holzfaser, Zellulose oder Schaumglas. Die Wahl des geeigneten Dämmstoffs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes, den Anforderungen an den Wärmeschutz und den Kosten.
    4. Was ist bei der Dämmung eines Altbaus zu beachten?
      Bei der Dämmung eines Altbaus ist es wichtig, die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zu berücksichtigen, um Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmelbildung zu vermeiden. Es ist ratsam, sich von einem Energieberater beraten zu lassen, um die geeigneten Dämmmaßnahmen zu planen.
    5. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Sanierung eines Altbaus?
      Für die Sanierung eines Altbaus gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, wie z.B. Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite von der KfW oder dem BAFA. Die genauen Förderbedingungen können je nach Programm variieren.
    6. Was ist ein Energieausweis?
      Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes und enthält Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen.
    7. Was bedeutet der Begriff 'Wärmebrücke'?
      Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, an dem Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als in den umliegenden Bereichen. Wärmebrücken können zu erhöhten Wärmeverlusten und Schimmelbildung führen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem Satteldach und einem Flachdach?
      Ein Satteldach ist ein Dach mit zwei geneigten Dachflächen, die sich an der höchsten Stelle des Daches treffen. Ein Flachdach ist ein Dach mit einer geringen Neigung, in der Regel weniger als 5 Grad.

    🔗 Verwandte Themen

    • Dachsanierung Kosten
      Informationen zu den Kosten einer Dachsanierung und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung.
    • Dämmstoffe im Vergleich
      Ein Vergleich verschiedener Dämmstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Kosten und Umweltverträglichkeit.
    • Fördermöglichkeiten für Altbausanierung
      Überblick über die verschiedenen Förderprogramme für die Sanierung von Altbauten.
    • Bauantrag richtig stellen
      Tipps und Hinweise zur korrekten Erstellung eines Bauantrags.
    • Architektenvertrag: Was ist wichtig?
      Informationen zu den Inhalten und Bedingungen eines Architektenvertrags.
  2. Aufmaßpläne: Statik, Material & Kosten bei Altbau-Sanierung

    irgendwie passen die Zahlen nicht
    Nach der Gebäudeklasse hört sich das groß und vor allem hoch an, nach dem Herstellungsjahr hört sich das alt und brüchig an, nach der Beschreibung ist es verwinkelt, nach den Herstellungskosten und Architektenhonorar ist es eine kleine Hundehütte. Ohne Aufmaßpläne wird die Struktur vertuscht und geschätzt bzw. der Plan wird gewürfelt. Zur Statik gehören Aufmaßpläne mit Materialangaben und zur Gebäudeklasse gehört ein Brandschutzgutachten. Hinzu kommen im Plan nicht darstellbare Obliegenheitspflichten wie Schallschutz, Haustechnik und Steigeschächte. Das geht nur mit ordentlichen Plänen schon wegen der Haftung. Das Haus muß schon ein Juwel sein der eine belastbare Kostenaufstellung rechtfertigt (die es nicht gibt) Rein nach Gefühl: alles mal 10 und eine richtige Bauüberwachung. Verlassen sie Sicht nicht auf alte Pläne. Schon mein Großvater hat gesagt: Papier ist geduldig. und Weitererzählen ist eine Sage.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Dachsanierung: Keine neuen Pläne für Altbau-Rückseite nötig?

    @Kirschner
    Es geht hier nur um die Erneuerung einer Dachfläche von ca. 30 m2, die vorher dreigeteilt war (alles eingeschossig auf der Hausrückseite).

    Mir erschließt sich nicht, dass dann von der Vorderseite und den einzelnen Etagen neue Pläne gezeichnet werden müssen, wenn die nicht der Realität entsprechen. Bzw. mit Ihren Worten ausgedrückt " gewürfelt " sind.

    • Name:
    • Rainer
  4. Architekten-Rechnung: Fehlerkorrektur – Neue Kosten korrekt?

    @Kirschner
    Der zweite Punkt ist, hat man auf Fehler hingewiesen, werden die nur teilweise berücksichtigt, dafür sind in der Berichtigung dann wieder neue Fehler.

    Bei einer Wohnungsgrundrisserstellung (2 Zimmerwohnung) ging das bestimmt 10 mal hin und her, ehe alles korrekt war.

    Zu jeder Fehlerkorrektur wird eine neue Rechnung erstellt.

    Das ist m.M. nach nicht korrekt.

    • Name:
    • Rainer
  5. Bauantrag ohne Plan: Geht das? Architekt vs. Bauherr

    Kirschner
    (GP - nur zur Info: "Kirchner" habe ich in obigen Beiträgen auf "Kirschner" berichtigt)

    Der Kirchner mit "ch" ist ein ganz anderer und kommt aus der christlichen Linie. Der Kirschner mit "sch" war zu Urzeiten Kürschner. Spaß beiseite.

    Es gibt bei einem Haus nur einen richtigen Plan oder keinen und einen Bauantrag mit keinem Plan geht nicht. Wenn eine Berechnung falsch ist gibt es 2 Möglichkeiten: entweder die Angaben vom Bauherrn sind falsch oder jemand ist ein Scharlatan (also ohne Beruf).

    Bei einem klaren Auftrag sollte das Endergebnis honoriert werden und nicht jeder Briefbogen. Meine Rede: hier ist was falsch und folglich läuft was falsch.

    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Architektenvertrag: Erfolg = Baugenehmigung? Zeithonorar-Risiko

    Bei einem klaren Auftrag
    daran scheint es ja zu fehlen.

    Wenn der Architekt mit Leistungsphase 1-4 (oder wie weit auch immer) beauftragt wurde, schuldet er den Erfolg = Baugenehmigung.

    Hier wurde wohl ein Zeithonorar vereinbart. Gut für den Architekten, nicht so berauschend für den Bauherren.

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachsanierung & Bauantrag: Altbau-Komplex richtig planen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Planung und Ausführung einer Dachsanierung an einem Altbau-Komplex. Dabei werden Fragen zu notwendigen Bauanträgen, Architektenhonoraren, der Erstellung von Zeichnungen und möglichen Fehlern in der Planung behandelt. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, welche Pläne für die Sanierung einer Dachfläche wirklich notwendig sind und wie mit Fehlern in Architektenleistungen umgegangen werden sollte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Aufmaßpläne: Statik, Material & Kosten bei Altbau-Sanierung sind Aufmaßpläne mit Materialangaben für die Statik unerlässlich. Ohne diese drohen Haftungsrisiken.

    ✅ Zusatzinfo: Bei einer reinen Dachflächenerneuerung muss nicht zwingend das gesamte Gebäude neu geplant werden, wie im Beitrag Dachsanierung: Keine neuen Pläne für Altbau-Rückseite nötig? diskutiert wird. Es kommt auf den Umfang der Sanierung an.

    💰 Kosten: Die Frage, ob Architekten für Fehlerkorrekturen erneut abrechnen dürfen, wird im Beitrag Architekten-Rechnung: Fehlerkorrektur – Neue Kosten korrekt? aufgeworfen. Dies ist ein wichtiger Punkt bei der Kostenkontrolle einer Dachsanierung.

    🔴 Kritisch: Ein Bauantrag ohne Plan ist nicht möglich, wie in Bauantrag ohne Plan: Geht das? Architekt vs. Bauherr betont wird. Es muss immer eine korrekte Planungsgrundlage geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Beginn der Dachsanierung den genauen Leistungsumfang mit dem Architekten und fixieren Sie dies im Vertrag. Achten Sie auf eine klare Vereinbarung bezüglich des Honorars und der Haftung, wie im Beitrag Architektenvertrag: Erfolg = Baugenehmigung? Zeithonorar-Risiko angeraten wird. Dies hilft, unerwartete Kosten und Probleme zu vermeiden.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Dachsanierung, Dämmung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  2. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage im Altbau nachrüsten: Kosten, Nutzen & Optimierung für Ölheizung?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solardachziegel vs. Aufdach-Solaranlage: Kosten, Haltbarkeit & Dichtigkeit für Altbau?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Flachdach: Kauf, Installation, Abdichtung & Solarspeicher - Was beachten?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage zur Heizungsunterstützung nachrüsten: Kosten, Nutzen & Erfahrungen für Altbau?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Garagendach: Montage, Ausrichtung, Neigung & Wirtschaftlichkeit prüfen!
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Textliche Festsetzung umgehen: Mansarddach vs. Satteldach – Maximalschräge & Möglichkeiten?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Flachdach in Satteldach umwandeln: Maximale Höhe, Dachneigung & Nachbarrecht beachten?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Satteldach vs. Flachdach: Welche Bauform ist teurer bei gleicher Wohnfläche?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Dachsanierung, Dämmung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Dachsanierung, Dämmung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Dach & Dämmung sanieren: Bauantrag, Architektenkosten, Zeichnungen für Altbau-Komplex?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Dach & Dämmung: Bauantrag, Kosten, Zeichnungen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Dachsanierung, Dämmung, Bauantrag, Architektenhonorar, Altbau, Zeichnungen, Grundrisse, Bausumme, Kosten, Energieeffizienz
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼