In den Plänen ist es nicht eindeutig erkennbar, aber für den Fall, dass es wirklich ihm gehört:
Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht" o.ä., dass ihm den Bau seiner Stellplätze auf "unserem" Garten untersagt?
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In den Plänen ist es nicht eindeutig erkennbar, aber für den Fall, dass es wirklich ihm gehört:
Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht" o.ä., dass ihm den Bau seiner Stellplätze auf "unserem" Garten untersagt?
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe, dass Sie sich in einer unangenehmen Situation befinden. Ihr Nachbar beansprucht einen Teil Ihres Gartens, der seit 25 Jahren zu Ihrem Grundstück gehört. Da die Pläne nicht eindeutig sind, ist es wichtig, die Rechtslage zu prüfen.
Gewohnheitsrecht: In Deutschland ist es sehr schwierig, Gewohnheitsrecht geltend zu machen, insbesondere im Grundstücksrecht. Es bedarf einer langjährigen, ununterbrochenen und offenkundigen Nutzung, die von allen Beteiligten als Recht anerkannt wird. Die bloße Nutzung über 25 Jahre reicht in der Regel nicht aus.
Grundstücksgrenzen: Die offiziellen Grundstücksgrenzen sind im Liegenschaftskataster und im Grundbuchamt hinterlegt. Ich empfehle Ihnen, Einsicht in diese Dokumente zu nehmen. Eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur kann Klarheit schaffen, wenn die Grenzen unklar sind.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Grundstücksgrenzen durch Einsicht ins Liegenschaftskataster und ggf. durch eine Vermessung. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Uneinigkeit sollten Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Grundstücksrecht einholen.
Was meinen Sie mit "aus den Plänen nicht eindeutig ersichtlich"? Die Zäune stimmen nicht mit den Grenzen der Flurstücke überein? In einem solchen Fall hilft Ihnen ein amtlicher Vermesser bei der Neufeststellung der tatsächlichen Grundstücksgrenzen.
Wenn durch die Neuaufteilung der Grundstücke nach Kataster weder Zuwegung zu ihrem Grundstück unmöglich wird noch die Rechte dritter in Mitleidenschaft gezogen werden, steht einer Übernahme der Flächen durch den Nachbarn nichts im Wege. Gewohnheitsrecht schafft in einem solchen Fall wohl weder Eigentum- noch Besitzansprüche. Der Nachbar ist vermutlich nicht verpflichtet, ihnen seine Flächen auch zukünftig zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
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💡 Kernaussagen: Bei Gartenstreitigkeiten mit Nachbarn ist die Klärung der Grundstücksgrenze durch einen Auszug aus dem Katasteramt essentiell. Gewohnheitsrecht bietet keine Garantie gegen zukünftige Pachtforderungen. Ein Blick ins Grundbuch und die Katasterunterlagen schafft Klarheit über Eigentumsverhältnisse und vermeidet Streit.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gewohnheitsrecht: Pachtforderung – Risiko trotz Gewohnheit? schließt Gewohnheitsrecht eine zukünftige Pachtforderung nicht aus. Es ist ratsam, sich rechtlich abzusichern.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grundstücksgrenze klären – Katasteramt-Auszug als Nachweis empfiehlt, vor der Berufung auf Gewohnheitsrecht die Grundstücksgrenze amtlich zu klären. Dies kann durch einen Auszug aus dem Katasterblatt erfolgen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse anhand von Grundbuch und Kataster. Suchen Sie bei Unklarheiten einen Vermesser auf, um die Grundstücksgrenzen neu festzustellen. Vermeiden Sie es, sich ausschließlich auf das Gewohnheitsrecht zu verlassen, da dies keine Rechtssicherheit bietet. Beachten Sie den Beitrag Grundstückskauf: Klare Eigentumsverhältnisse durch Grundbuch & Kataster für weitere Informationen.
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