Ich habe eine kurze Frage und vielleicht kann mir jemand diese Frage schnell beantworten.
Wie lange müssen alte Bauanträge bzw. statische Berechnungen aufgehoben werden?
Ich weiß nicht, wo ich sowas nachlesen könnte und mein Archiv platzt aus allen Nähten.
liebe Grüße
Britta
Akten aufheben
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Akten aufheben
-
Oh, falscher Themenbereich
Sorry ... klar, wer lesen kann ist stark im Vorteil ... ich habe mich verlesen ...
Vielleicht kann jemand meinen Bereich umtragen, wäre nett.
liebe Grüße
Britta -
Egal!
Alles was für die Steuer wichtig ist - 10 Jahre.
Wenn alle Rechnungen bezahlt sind und die Gewährleistung (IHRE Architekt-Gewährleistung, nicht die der Firmen!) abgelaufen ist, dann könnten Sie alles in die Tonne hauen. Es gibt kein Gesetz, was zum Aufheben verpflichtet. Sogar das BauArchitektv Potsdam schickt in einigen Fällen nach 5 Jahren die gesamten Bauantragsunterlagen an die Bauherren zurück, weil es kein Architektvraum mehr hat. -
Das kommt darauf an,
Hallo Frau Tews,
wo sie zu Hause sind. Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Gruß -
Entwurfsverfasser
Ich denke, es geht um die mögliche Pflicht des Entwurfsverfassers, Duplikate von Bauvorlagen und bautechnischen Nachweisen zu archivieren, und nicht um die Pflichten des Bauherrn.
Da der Entwurfsverfasser in der Regel keine Dokumente mit Genehmigungsvermerken vom Bauamt erhält, sondern der Bauherr diese Dokumente erhält, besteht für den Entwurfsverfasser keine öffentlich rechtliche Verpflichtung zur Aktenaufbewahrung.
Man kann aber auch aus dem Link von Herrn Oberst erkennen, dass möglicherweise eine Informationspflicht des Entwurfsverfassers besteht, den Bauherren zu informieren, dass er die genehmigten Bauvorlagen und bautechnischen Nachweise aufbewahren soll, um später Umbauplanungen zu erleichtern oder grundsätzlich den Nachweis des Bestandsschutz seines Gebäudes zu dokumentieren.
Die Aufbewahrung von Duplikaten der Bauzeichnungen gehört meiner Ansicht nach zur eigenen Geschäftsführung des Planungsbüros. Um in Streitfällen oder bei späteren Rückfragen oder bei Umbauplanungen Unterlagen zur Hand zu haben, sollte man sämtliche Unterlagen bis zum unausweichlichen Ende der eigenen Existenz aufbewahren. Aber man muss dies natürlich nicht.
Ich denke auch die Art der Aufbewahrung ist dem Planer überlassen. Ich z.B. fertige Bauvorlagen nur noch mit CAD an. Oft drucke ich mir gar kein eigens Aktenexeplar aus, sondern sichere nur die Daten, damit ich im Fall von späteren Rückfragen ein Exemplar ausdrucken kann.
Gruß -
Fazit
Wenn Sie die Vollbauleitung inkl. Lph 9 hatten, dann sollten Sie zum eigenen Schutz die Unterlagen 10 Jahre aufheben, da bei Standard-Architekt-Verträgen die Gewährleistung des Architekts ja erst zu laufen beginnt, wenn die Gewährleistung der Firmen endet.
Haben Sie keine Vollbauleitung (ohne Phase 9), dann könnten Sie die Unterlagen eigentlich nach 5 Jahren in die Tonne hauen.
Der Hinweis von Herrn Lott ist vielleicht ganz wichtig: Wenn Sie im Besitz von Amtspapieren sind (Abnahmescheine, B-Exemplar Bauantrag, etc.) dann sollten Sie diese den Bauherren zusenden mit einer Belehrung, dass er als Eigentümer evtl. einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt (je nach Bundesland).
Sie müssen es aber nicht selbst aufheben. Ausnahme: Gutachten, hier gelten nach Sachverständigenordnung andere Fristen insbesondere wegen der Haftung gegenüber Dritten, aber das dürfte Für Sie sicher weniger wichtig sein. -
Ganz lieben Dank
für die informativen Aussagen, trotz falscher Themenbereich.
Ich habe doch "Grundsatz" anstatt "Grundriss" Diskussion gelesen, peinlich ...
Ich wohne in Niedersachsen.
Aber wie ich aus Ihren Antworten erkenne, also die Aufbewahrungspflicht auf jeden Fall nicht länger als 10 Jahre, richtig?
Nur vorweg, logisch versuche ich viele alte Unterlagen aufzuheben, nur irgendwann wandern die alten Unterlagen von hier nach da und ... irgendwann in den Keller.
Mein Keller ist alt und feucht und tja ... die Unterlagen verschimmeln und demzufolge möchte ich diese Unterlagen gerne in die Mülltonne drücken. Aber es würde mir reichen, wenn es auf jeden Fall die Unterlagen von vor über 10 Jahren sein könnten, die entsorgt werden könnten ... dann hätte ich wieder Platz.
Alle meine Unterlagen bekommen die Bauherren bzw. das Bauamt und die statischen Berechnung haben auch jeweils alle Bauherren erhalten und wenn diese sie nicht aufheben ... Pech, oder?
Auf jeden Fall, liebe dankende Grüße
Britta
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