zu begutachten.
Nach wirklich langem hin und her haben wir jetzt ein trotz eher längs zugeschnittenem Grundstück ein in Hauptfirstrichtung quer stehendes Haus mit beidseitigen Zwerchgiebeln und einem zentralen Treppenhaus mit dazu 45 °-Ausrichtung.
Was uns derzeit aber noch ziemlich schwer beschäftigt sind die folgenden Punkte:
- Fehlendes Tageslicht im Treppenhaus. Das in den Ansichten dargestellte Fensterelement im First soll ziemlich problematisch sein und uns wurde eher davon abgeraten. Kriegt man so was wirklich nicht dauerhaft wind- und wasserdicht (winddicht, wasserdicht)?
- Wohnzimmer zu klein und zu unförmig. Um vernünftig Möbel im Wohnzimmer aufstellen zu können ist die derzeitige Lösung relativ unpraktisch. Sieht vielleicht jemand eine bessere Lösung?
- Die Abstandsfläche vor der Garage ist mit momentan 4,4 m äußerst gering. Im Bebauungsplan heißt es dazu: "Abstand der Garagen von öffentlichen Flächen 5 m. Eine Reduzierung auf 3 m ist ausnahmsweise möglich, wenn verkehrliche und gestalterische Belange nicht entgegenstehen. " Brauche ich dafür dann eine extra Befreiung? Was kostet so eine Befreiung denn eigentlich an Gebühren? Hat jemand mit so kurzen Stellflächen Erfahrung; sollte man besser mehr Platz für den Hof opfern um besser in die Garage ein- und ausgehen (eingehen, ausgehen) zu können?
Über Kommentare, Anregungen und konstruktive Kritik würden wir uns freuen.