wir haben vor eine Gaube zu errichten. Die Gaube ist laut Info des Bauamtes nicht genehmigungspflichtig sofern diese max. so groß ist wie die halbe Hausbreite, die Abstandsfläche von 1,20 zum Nachbarhaus (Doppelhaushälfte) wahrt und eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird.
- Wie sieht es eurer Meinung nach mit der Nutzung des vorhandenen Flachdaches als Balkon oder Loggia (siehe PDF) aus?
Da hat das Bauamt erstmal nichts zu gesagt. Mein Nachbar hat im baugleichen Haus in voller Hausbreite einen Balkon.
- Benötige ich eine Genehmigung?
Vielen Dank für eine Info!