Ist ein Anbau ohne Dach ein Gebäude?
BAU-Forum: Dach
Ist ein Anbau ohne Dach ein Gebäude?
Ohne erforderliche Vorstandsgenehmigung habe ich am Gartenhaus einen kleinen Anbau angebracht und mit einem Schrägdach versehen. Das wurde zu Recht gerügt. Entferne ich nun das Schrägdach ist es dann ein Regal und kein Anbau? BL: Bayern.
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Kleine Hütte im Schrebergarten verlegt (Neubau?)
Im vereinsgeführten Schrebergarten habe ich einen kleinen einzeln stehenden genehmigten Unterstand abgerissen und ans Gartenhaus angegliedert. Zwischenzeitlich gab es einen Beschluss Bauwerke/Gebäude genehmigen zu lassen. Jetzt monierte die Vorstandschaft dies als Schwarzbau. Ist das korrekt?
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man möge
in der Satzung bzw. den Beschlüssen des Vereins nachlesen.
Bauordnungsrechtlich sind Gartenlauben in Kleingartenanlagen verfahrensfrei. [Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h BayBoA]
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Nachfragen
Die Gartenordnung gibt dazu nichts her. Jetzt ist m.E. ein Anbau. (3 senkrechte Stützen und damit waagerecht gelagertes Holz trocken bleibt ein Dach darüber.(darf lt. Beschluss nicht sein!). Entferne ich das Dach ist es m.E. ein Regal (davon dass ein Regal nicht sein darf ist keine Rede). M.E. also:? Mit Dach = Anbau. Ohne Dach = kein Anbau