das von uns erworbene Haus aus den 30er Jahren verfügt über ein Dachgeschoss, dass durch wenig Aufwand bewohnbar wäre. Da in einem Raum Teppich liegt und ein anderer als Badezimmer eingerichtet ist, hatte wohl der Vorbesitzer schon entsprechende Pläne.
Leider ist das DGAbk. aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:
1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)
2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?
Einige Daten: Der Grundriss ist entsprechend aller Geschosse quadratisch. Die (Fußboden-) Fläche der 4 einzelnen Räume beträgt ca. 15 m². Einer der Räume bildet den Treppenabsatz und gilt als Flur. Der Anteil der Fläche mit einer Raumhöhe über 2,20 m betägt ca. 65 %. Das gesamte Dach (Walmdach) wurde Mitte der 80er Jahre mit ca. 16 mm Glaswolle gedämmt (Aluminium-Beschichtung innen). Zugang zum DG ist über das reguläre Treppenhaus (normale, geräumige Treppe). Zwei Kleine Gaubenfenster: 70x85 (geöffnet).
Wegen der kleinen Fenster:
3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?
Ich freue mich sehr auf eure Tipps!