In dem uns betreffenden Baugebiet (in Bayern!) ist II+D vorgeschrieben. Es sind aber 3 Vollgeschosse erlaubt, wobei das dritte VG aber im Dachraum liegen muss.
Nun wurde ein Gebäude "freigegeben" mit Pultdach 3 °. Das ist m.E. aber nicht richtig, da
1. ein Dach mit 3 ° kein Pultdach, sondern ein Flachdach ist (siehe Beispielhaft eine Definition des VG München im Anschluss unten)
2. ein Flachdach verfügt über keinen Dachraum => ergo würde die im Widerspruch zum Bebauungsplan stehen Liege ich da vollständig daneben?
Naive Grüße und herzlichsten Dank für konstruktives Feedback!
VG München · Beschluss vom 28. April 2010 · Az. M 1 S 10.1529 "Ein Flachdach ist im Gegensatz zu einem geneigten Dach zu sehen. Ein solches ist anzunehmen, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass dieses einen First aufweist, also das Dach von seiner höhenmäßigen Ausdehnung unterschiedliche Ausmaße hat. Dabei ist es unerheblich, ob die höchste Stelle des Dachs in der Mitte ist, also ein Sattel- oder Walmdach (Satteldach, Walmdach) vorliegt oder ein Pultdach, das seine höchste Stelle am Rand hat. Eine absolute Grenze, ab wann ein Pultdach anzunehmen ist oder ein geneigtes Flachdach, gibt es nicht. Es entscheiden die Besonderheiten des Einzelfalls. Als Flachdach bezeichnet man allgemein einen mehrschichtigen Dachaufbau, der kein oder nur ein geringes Gefälle aufweist. Um ein solches Dach bautechnisch ordnungsgemäß errichten zu können muss ein Mindestgefälle von etwa 3 ° vorhanden sein, damit sich kein Wasser ansammeln und gefrieren kann oder der Wuchs von Algen oder Pflanzen gefördert wird. Aus dem bei den Akten befindlichen nicht maßstäblichen Plan ist zu entnehmen, dass das Dach auf dem Anwesen der Antragsteller eine Neigung von 5 ° hat. Es ist deshalb nur geringfügig stärker geneigt, als man bei einem bautechnisch ordnungsgemäß ausgeführten Flachdach mindestens anzusetzen hat.