Guten Tag,
wir haben in BW eine Dachgaube (Schleppgaube) vom Architekten/Zimmermann bauen lassen.
Sie ist nun fertig, sie sieht toll aus, aber hat nur einen Mangel: Der Abstand zum Nachbarn (Brandschutz) beträgt statt 1.25 m nur 1,06 m, also 19 cm weniger.
Ich muss dazu sagen, dass der Architekt darauf aufmerksam gemacht hat und nicht einverstanden war mit meinem Vorschlag.
Ich habe ihm erklärt, dass man auf den vorhandenen Sparren aufsetzen kann (anstatt einen neuen Sparren einzuziehen), und dass die Gaube symmetrisch aussieht, und nicht einseitig "hingehudelt".
Ich setzte mich durch, und alles (cm sind am Bau kein Maß!) schien in Ordnung, wenn es den lieben Nachbarn nicht gäbe. (Wir besitzen eine Doppelhaushälfte).
Er kam und rechnete uns vor, dass wir den Grenzabstand nicht eingehalten hätten und verlangte von uns eine Bescheinigung, dass das so in Ordnung sei. Er weiß sehr wohl, das ich ihm die Bescheinigung nicht geben kann.
Frage:
Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für unsere Gaube oder muss ich die Gaube zum Nachbarn hin feuerfest verkleiden (Blech mit Feuerfestem Material (im Extremfall mit Promat) oder den überstehenden Teil wieder einreißen?
Gaube auf Doppelhaushälfte, Grenzabstand um 19 cm unterschritten, Ausnahmegenehmigung oder Feuerfeste Verkleidung
BAU-Forum: Dach
Gaube auf Doppelhaushälfte, Grenzabstand um 19 cm unterschritten, Ausnahmegenehmigung oder Feuerfeste Verkleidung
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Tja, dumm gelaufen. Zunächst ist es ...
Tja, dumm gelaufen. Zunächst ist es Tja, dumm gelaufen.
Zunächst ist es tatsächlich so, dass Sie mit Dachflächenfenstern, Gauben etc. bestimmte Abstände einhalten müssen. Das dient dem Schutz Ihres Nachbarn im Brandfall.
Handelte es sich um ein genehmigungsfreies BVAbk.? Anzeigeverfahren? Genehmigungspflichtig? Schwarzbau?
Was hält Ihre Gebäudeversicherung wohl von Verstößen gegen Baurecht? Denken Sie auch an den Schadensfall.
Genehmigungsfreies Bauen bzw. in einem Bauanzeigeverfahren bauen geht nur, wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden können und werden. Das ist bei Ihnen nun der Fall und Sie haben als Errichter dafür zu sorgen, dass das auch so ist.
Schicken Sie Ihren Architekten, der das im übrigen hätte wissen müssen, zur Bauaufsicht zwecks Klärung des Problems. Das heißt also
Abweichungsantrag stellen und als Kompensationsmaßnahme einen Planungsvorschlag machen, der eine Brandweiterleitung unterbindet.
Viel Erfolg.
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- … keine Gaube …
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- … dient ist keine Gaube mehr. Ein Flachdach in einer Höhe über 1 Meter über der Nullebene ist genehmigungspflichtig. Bei der Maßnahme sind nachbarschützende Vorschriften einzuhalten. Es kann nun sein, dass der Nachbar eine Genehmigung hat, es kann sein, dass man ihnen die Genehmigung verweigert. Es kann sein dass der Nachbar das schwarz gebaut hat. Es kann sein, dass beim Nachbar durch das Reihenhaus der Balkon im Grundbuch eingetragen ist. Wenn keine Baugenehmigung vorliegt ist der Balkon des Nachbarn trotz Grundbucheintragung illegal. Entweder sie bekommen den Balkon oder es fliegt auf, dass beim Nachbarn etwas illegal ist. Das geht so weit, dass das Bauamt etwas illegales duldet oder auf ihr Verlangen den Balkon des Nachbar gesperrt wird. Auch der Eintrag in einer Teilungserklärung ist keine Baugenehmigung. …
- … Eine Gaube die Bodengleich als Ausgang zu einem Balkon oder Terrasse dient …
- … ist keine Gaube mehr. …
- … Eine Gaube die Bodengleich als Ausgang zu einem Balkon oder Terrasse dient ist keine Gaube mehr. …
- … in dessen Bauakte Einsicht nehmen um dort zu prüfen ob dessen Gaube ordnungsgemäß angezeigt wurde und die Nutzung des Daches als Dachterrasse angemeldet …
- … die das Amt bewertet. Auf jeden Fall ist die Genehmigung einer Gaube nicht die Lösung. Eine Gaube vertuscht nicht eine Tür zu einer …
- … Eine Gaube würde ich definieren als senkrechtes Fenster in einem schrägen Dach im …
- … Da der Bau einer Gaube (egal ob bodentief oder nicht) durch die textlichen Festsetzungen zum für mich gültigen Bebauungsplan keiner Genehmigung bedarf, würde sich tatsächlich wohl nur die Frage nach der Nutzungsänderung des vorhandenen und natürlich auch genehmigten Flachdachs (das als Regenschutz für die sich darunter befindlich Terrasse der EGAbk.-Wohnung befindet, stellen. …
- … Übrigens ist lt Bauamt natürlich eine bodentiefe Gaube eine Gaube …
- … scheint, dass es in dieser Situation um die Errichtung einer Dachgaube auf einem Flachdach geht, die als Ausgang zu einem Balkon oder …
- … einer Terrasse dienen soll. Es wird erwähnt, dass die Gaube nicht genehmigungspflichtig ist, solange sie die Abstandsflächen einhält und eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Der Beitragsersteller fragt nach, ob eine Genehmigung für die Nutzung des Flachdaches als Balkon oder Loggia benötigt wird. …
- … Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gaube, die bodengleich als Ausgang zu einem Balkon oder Terrasse …
- … dient, keine Gaube mehr ist und dass ein Flachdach in einer Höhe über 1 Meter über der Nullebene genehmigungspflichtig ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nachbarschützende Vorschriften einzuhalten sind. Es wird auch erwähnt, dass es möglich ist, dass der Nachbar eine Genehmigung hat, es kann sein, dass man ihm die Genehmigung verweigert und es kann sein, dass der Nachbar illegal gebaut hat. …
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- … gaube anbschließen.. Müsste also in die Bausubstanz des Nachbarn eingreifen (Schiefer abdecken …
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