Hinterlüftungsabstand bei Schornsteinkopfverkleidung
BAU-Forum: Dach

Hinterlüftungsabstand bei Schornsteinkopfverkleidung

Hallo, liebes Bauforum,
ich habe das Problem, dass unser Bezirksschornsteinfegermeister
unsere in Eigenleistung erstellte Schornsteinkopfverkleidung nicht abnehmen will, Aufgrund von zu geringem Abstand der Verkleidungsrückwand zum Schornsteinmantelstein.
Die Holzverschalung für die Schieferverkleidung hat 4 cm hinterlüfteten Abstand.
Gefordert sind aber wohl laut DINAbk. 5 cm bei Feuerungsanlagen mit Festen Brennstoffen (Kaminofen).
Ich weiß aber dass so die meisten Dachdecker das auch so machen mit 4 cm Dachlatten die Unterkonstruktion zu erstellen und bisher nicht Beanstandet wurde.
Gibt es noch eine Möglichkeit den Abriss zu verhindern?
Bitte um Rat,
vielen Dank im Voraus,
Manfred
  • Name:
  • Manfred
  1. Schornsteinkopfverkleidungen

    Hallo Manfred!
    Lassen Sie sich doch mal die genaue DINAbk. benennen, nach welcher der Bez. -Schornsteinfermstr. den Hinterlüftungsabstand der Verkleidung bemisst.
    Nach meiner Kenntnis dürfen für die Unterkonstruktion von Verkleidungen für "Regelfeuerstätten", (und dazu gehört auch Ihr Kaminofen) Holzlatten verwendet werden, deren Dicke nicht geregelt ist. Wobei 5 cm sicher günstiger sind als 4 cm!
    Wichtig ist dann anschließend nur, dass die Verkleidung des Schornsteinkopfes dicht ist, gegen Flugfeuer, strahlende Wärme und gegen Entflammen.
    Theoretisch könnten Sie auch eine nicht hinterlüftete Ummantelung ausführen, also gänzlich ohne Luftzwischenraum. Dabei wären jedoch wieder andere Parameter zu beachten (z.B. Dampf-diffusionswiderstand)
    Also erst mal nichts abreißen!
    Viel Erfolg!
  2. Abstand zu brennbaren Bauteilen

    Ich habe herausgefunden, dass es sich dabei um den Abstand zu benachbarten brennbaren Bauteilen handeln soll laut DINAbk. 18160-1
    Dort soll ein Abstand von 5 cm bei der Schornsteinklasse C50 gefordert sein.
    Aber muss das auch für hinterlüftete Schornsteinverkleidungsunterkonstruktionen sein? Außen ist alles Feuerfest mit Schiefer verkleidet.
    Grüße,
    Manfred
  3. das gilt nur

    für den Abstand zu brennbaren Baustoffen, also die Bereiche, wo Ihr Schornstein eine Holzbalkendecke oder die Dachbalken aus Holz durchdringt oder andere, brennbare Baustoffe tangiert werden. Da müssen mindestens 5 cm Abstand eingehalten werden!
    Eine Schornsteinklasse "C 50" sagt mir nichts. Wo soll das denn genau klassifiziert werden?
    Wäre wahrscheinlich auch uninteressant, da für Sie gilt, dass
    alles Feuerfest mit Schiefer verkleidet worden ist.
    Beim Anbringen von Dachlatten ist kein Abstand erforderlich, das heißt, dass diese direkt auf dem Mantelstein mittels Dübeln (keine Holzdübel) und Schrauben befestigt werden können.
  4. einfach

    mal mit dem Schornsteinfeger lesen in der DINAbk. 18160-1
    die hat aber 54 Seiten ;-(
    unter 6.11.
    "Teile von Abgasanlagen im Freien und in Kalträumen. "
    ;-)
    Offensichtlich zweifelt der Schornsteinfeger die (wirksame) Hinterlüftung an.
    Grüße
  5. Nochmal

    Habe das Net nun auch durchforstet und folgendes gefunden:
    in der DINAbk. 18160-1 Punkt 6.11.4.1 Baustoffe:
    steht tatsächlich für Abgasanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für Verkleidungen mit brennbaren Baustoffen ein Abstand von 5 cm und 2 cm einzuhalten ist wenn hinterlüftet wird.
    Bei festen Brennstoffen zählt die Ausnahmeregelung wohl nicht.
    Bei Punkt 6.9.2 wird ein Abstand von Generell 5 cm zu Großflächigen (Ist die Schalung dann) Brennbaren Bauteilen gefordert. Zu Balken nur 2 cm.
    Die Klassifizierung des Systemsschornsteins ist wohl auch wichtig. Sie gibt unter anderem folgendes an: T400= Temperaturklasse 400 Grad und C50 ist die Abstandsklasse 50 mm
    Und dann habe ich noch den Schornsteinfeger-Balzus

    Grüße,
    Manfred

  6. DIN 18160-1:2001-12, Punkt 6.11.4.4

    Danke für den Hinweis auf die DINAbk.!
    Um die Verwirrung komplett zu machen, sei der Hinweis auf den o.g. Punkt erlaubt.
    Da steht nämlich drin, dass ... "zwischen den Schächten von Abgasanlagen und der Verkleidung ein Zwischenraum von mindestens 1,5 (!) cm ausgebildet sein ... " muss.
    Jetzt können Sie mit Ihrem "schwarzen Mann" trefflich streiten.
    Viel Erfolg!
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