Titanzink-Stehfalzdach unter 3° Dachneigung: Abdichtung, DIN-Normen & Alternativen?
In diesem Forum sind Sie: Dach📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Abdichtung eines Titanzink-Stehfalzdachs bei einer Dachneigung unter 5,2 % gemäß DIN 18339. Es wird hinterfragt, ob die Norm bei Unterschreitung der Mindestdachneigung zwingend eine Abdichtung vorschreibt und welche Risiken bei einer geringeren Neigung bestehen. Ein weiterer Punkt ist die aktuelle Verwendung von Titanzink im Vergleich zu herkömmlichem Zink im Stehfalzdachbau.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔴 Risiko · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Titanzink-Stehfalzdach unter 3° Dachneigung: Abdichtung, DIN-Normen & Alternativen?
laut DINAbk. 18339 - Nr. 3.2.3, MUSS die Dachneigung mind. 5,2 % betragen ... => für Titanzink.
In Nr. 3.2.2 heißt es "bei Dachneigungen unter 5,2 % sind die Längsfälze zusätzlich abzudichten".
Ich sehe da kein Zusammenhang, da Nr. 3.2.3 sich auf Titanzink kapriziert.
Ist dies so korrekt verstanden?
Und/oder gibt es Zusatzmaßnahmen, nach denen man mit 0,7 mm Titanzink, Zuschn. 33 cm, ein Stehfalzdach auch auf einem Untergrund mit nur 3 % Gefälle ausführen darf?
Oder darf ich dies eben ausnahmslos nicht?
Danke!
Gruß.
Michael
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🔴 KRITISCH: Titanzink-Stehfalzdächer bei einer Dachneigung von 3 % sind normwidrig und baurechtlich unzulässig – die DINAbk. 18339 verlangt für Titanzink eine Mindestneigung von 5,2 % (Abs. 3.2.3), und Herstellerzulassungen bestätigen diese Grenze.
🔴 KRITISCH: Eine zusätzliche Abdichtung der Längsfalze (nach DIN 18339 Abs. 3.2.2) ist bei Titanzink unter 5,2 % nicht zulässig und kompensiert weder stehendes Wasser noch Korrosionsrisiko – sie darf nicht als Ersatz für die Mindestneigung missverstanden werden.
⚠️ WICHTIG: Bei geringer Neigung drohen langfristige Schäden: Lochfraß durch stauende Feuchtigkeit, Frostschäden an Falzen, Undichtigkeiten und Schimmelbildung im Dachstuhl – auch bei fachgerechter Verarbeitung.
⚠️ WICHTIG: Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Herstellerfreigabe (abZAbk./TBB) und bautechnische Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen führt bei Mängeln zu Haftungs- und Versicherungsausschluss.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die DIN 18339, insbesondere Nr. 3.2.3, schreibt für Titanzink-Stehfalzdächer eine Mindestdachneigung von 5,2 % vor. Unterschreitet die Dachneigung diesen Wert, so sind gemäß Nr. 3.2.2 zusätzliche Maßnahmen zur Abdichtung der Längsfalze erforderlich.
Ich empfehle, bei einer Dachneigung unter 5,2 % die Längsfalze des Titanzink-Stehfalzdaches zusätzlich abzudichten, um die Wasserdichtigkeit zu gewährleisten. Die DIN 18339 ist hier eindeutig.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an die Abdichtung je nach den örtlichen Gegebenheiten und der zu erwartenden Belastung durch Niederschlag variieren können.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung der Abdichtung kann zu Wassereintritt und Folgeschäden führen.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen erfahrenen Dachdecker oder Klempner hinzu, um die Abdichtung fachgerecht ausführen zu lassen und die Einhaltung der DIN-Normen sicherzustellen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Zulässigkeit eines Titanzink-Stehfalzdaches bei einer Dachneigung von nur 3% (ca. 1,7°), was deutlich unter den normativen Vorgaben liegt. Die DIN 18339, Ausgabe 2019, fordert in Abschnitt 3.2.3 für Titanzinkdeckungen eine Mindestdachneigung von 5,2% (ca. 3°). Die vom Nutzer zitierte Nr. 3.2.2 bezieht sich allgemein auf Metalldeckungen und erlaubt bei Neigungen unter 5,2% eine zusätzliche Abdichtung der Längsfälze, jedoch nicht spezifisch für Titanzink.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Nr. 3.2.2 eine pauschale Ausnahme für Titanzink unter 5,2% darstellt, ist fachlich falsch. Die Norm differenziert klar: Für Titanzink gilt die spezifische Mindestneigung von 5,2% (3.2.3), während die allgemeine Regelung (3.2.2) für andere Metalle wie Kupfer oder Aluminium gilt. Eine zusätzliche Abdichtung der Fälze allein kompensiert nicht die fehlende Neigung bei Titanzink, da das Material spezifische Anforderungen an die Wasserableitung und Korrosionsbeständigkeit hat.
🔴 Gefahr: Die Ausführung eines Titanzink-Stehfalzdaches bei 3% Neigung birgt ein hohes Risiko für Undichtigkeiten, stehendes Wasser und vorzeitige Korrosion. Titanzink ist empfindlich gegenüber dauerhafter Feuchtigkeit, was zu Lochfraß und Materialversagen führen kann. Zudem widerspricht dies der anerkannten Regel der Technik, was bei Mängelansprüchen oder Versicherungsfällen zu erheblichen Problemen führen kann.
➕ Ergänzung: Alternativ zu Titanzink bei geringen Neigungen wären andere Materialien wie Aluminium, Kupfer oder Edelstahl geeignet, die niedrigere Mindestneigungen erlauben (z.B. 3% für Aluminium). Auch eine vollflächige Abdichtung des Untergrunds mit einer Bitumen- oder Kunststoffbahn als Notabdichtung wäre denkbar, jedoch nicht normgerecht für Titanzink. Eine weitere Option ist der Einsatz von vorgefertigten Systemen mit speziellen Dichtprofilen, die jedoch eine Herstellerfreigabe und bauaufsichtliche Zulassung erfordern.
👉 Handlungsempfehlung: Von der Ausführung eines Titanzink-Stehfalzdaches bei 3% Neigung ist dringend abzuraten. Beauftragen Sie einen zertifizierten Dachdeckermeister oder einen Sachverständigen für Metallarbeiten, der eine objektspezifische Prüfung vornimmt. Lassen Sie sich Alternativen wie Aluminium-Stehfalzdach oder eine vollflächige Abdichtung mit einer Kunststoffbahn (z.B. FPO/TPO) vorschlagen. Holen Sie vor der Planung unbedingt eine schriftliche Stellungnahme des Materialherstellers zur Zulässigkeit bei dieser Neigung ein.
KI-Analyse (Qwen)
Titanzink-Stehfalzdächer unterhalb einer Mindestneigung von 5,2 % (ca. 3°) stellen eine erhebliche bauphysikalische und konstruktive Herausforderung dar, da die Selbstreinigungsfähigkeit und die Ableitung von Niederschlagswasser stark eingeschränkt sind.
🔴 Gefahr: Bei einer Dachneigung von nur 3 % besteht ein hohes Risiko für stauendes Wasser, Kriechfeuchte, Frostschäden an Falzverbindungen sowie langfristig für Korrosion und Undichtigkeiten – insbesondere bei 0,7 mm Materialstärke, das für solche Randbedingungen nicht zugelassen ist.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass DIN 18339 Nr. 3.2.3 sich "kapriziert" auf Titanzink, ist irreführend: Die Norm regelt verbindlich die Mindestneigung für alle metallischen Stehfalzdächer – nicht nur Titanzink – und verweist explizit auf die Herstellerangaben und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), die in der Regel 5 % als absolute Untergrenze vorschreiben.
➕ Ergänzung: Die zusätzliche Abdichtung von Längsfälzen bei Neigungen unter 5,2 % (Nr. 3.2.2) ist keine Alternative zur Mindestneigung, sondern eine ergänzende Maßnahme – und selbst diese ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies ausdrücklich in seiner abZ oder Technischen Baubestimmung (TBB) gestattet, was bei 3 % praktisch nie der Fall ist.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Stehfalzdach aus 0,7 mm Titanzink mit 33 cm Zuschnitt bei 3 % Neigung "ausnahmslos" zulässig sei, widerspricht sowohl der DIN 18339 als auch den geltenden abZ der führenden Hersteller (z. B. KME, RHEINZINK), die eine Mindestneigung von 5 % (teilweise 3 % nur mit speziellen Systemen und zusätzlichen Dichtsystemen) fordern – und selbst dann nur bei erhöhter Materialstärke (min. 0,8 mm) und speziellen Falzkonstruktionen.
✅ Zustimmung: Die Interpretation der Normstellen ist grundsätzlich korrekt, jedoch fehlt die entscheidende Einordnung: Die Norm ist nicht isoliert lesbar – sie verweist zwingend auf die Herstellerzulassung, die wiederum die konstruktive und bauphysikalische Machbarkeit begrenzt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Dachfachplaner oder einen Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik, um eine baurechtlich sichere Lösung zu prüfen – mögliche Alternativen sind z. B. ein flachgeneigtes Dach mit vollflächig verklebter Bitumen- oder Kunststoffbahn oder ein spezielles, abZ-geprüftes Flachdachsystem mit integrierter Falzabdichtung; eine Ausführung mit Standard-Titanzink-Stehfalz bei 3 % ist nicht zulässig.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die DIN 18339 Abs. 3.2.3 verlangt für Titanzink-Stehfalz eine Mindestdachneigung von 5,2 %.
- Alle drei nennen die hohe Gefahr von Undichtigkeiten, stehendem Wasser und Korrosion bei Unterschreitung der Neigung – insbesondere bei 3 %.
- Alle sind sich einig: Die Handlungsempfehlung muss Fachpersonal (Dachdeckermeister, Sachverständiger, Dachfachplaner) einbeziehen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI interpretiert Abs. 3.2.2 als anwendbar für Titanzink bei Unterschreitung der Mindestneigung („zusätzliche Maßnahmen erforderlich“), während DeepSeek und Qwen dies klar ablehnen und auf die spezifische Regelung für Titanzink (3.2.3) verweisen.
- GoogleAI formuliert die Gefahr als „unsachgemäße Ausführung“, während DeepSeek und Qwen betonen: Selbst fachgerechte Ausführung ist bei 3 % nicht ausreichend – die Konstruktion ist grundsätzlich ungeeignet.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek benennt konkrete Alternativen: Aluminium-Stehfalz, Kupfer oder vollflächige Kunststoffbahnen (FPO/TPO) – und betont die Notwendigkeit einer bauaufsichtlichen Zulassung für Sonderlösungen.
- Qwen unterstreicht die zwingende Rolle der Herstellerzulassung (abZ/TBB) – auch bei „erlaubten“ Alternativen wie 3 %-Systemen ist erhöhte Materialstärke (min. 0,8 mm) und spezielle Falztechnik erforderlich.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass eine zusätzliche Längsfalzabdichtung bei Unterschreitung der Mindestneigung „die Wasserdichtigkeit gewährleisten“ kann – DeepSeek und Qwen widersprechen dem entschieden: Diese Maßnahme ist bei Titanzink nicht normkonform und physikalisch unzulänglich. Da DeepSeek und Qwen die sicherere, normstrengere und baurechtlich abgesicherte Position vertreten, gilt diese als maßgeblich (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung:
- Bevorzugt wird die Bewertung von DeepSeek und Qwen: Keine Verwendung von Standard-Titanzink-Stehfalz bei 3 % – nicht als „risikobehaftete Sonderlösung“, sondern als grundsätzlich ungeeignete Konstruktion.
- Die GoogleAI-Analyse ist als unvollständig einzustufen: Sie vernachlässigt die Normdifferenzierung zwischen Metallen und die zwingende Bindung an Herstellerzulassungen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Mindestdachneigung nach DIN 18339 für Titanzink ✅ Konsens 5,2 % (Abs. 3.2.3); 3 % ist unterschritten und nicht zulässig. Erlaubnis der Falzabdichtung bei <5,2 % nach Abs. 3.2.2 ❌ Widerspruch GoogleAI: ja; DeepSeek & Qwen: nein – die Normstelle gilt nicht für Titanzink, da 3.2.3 spezifisch vorgeht. Risiko stehenden Wassers und Korrosion ✅ Konsens Hohes Risiko bei 3 % – durch Materialfeuchtigkeit, Frostwechsel und Lochfraß am Titanzink. Alternativen zu Titanzink bei geringer Neigung ⚠️ Abwägung Aluminium/Kupfer sind technisch möglich; vollflächige Bahnen (FPO/TPO) oder spezielle abZ-geprüfte Systeme sind praxisnah – aber alle erfordern Herstellerfreigabe und planerische Begleitung. Zwingende Fachpersonaleinbindung ✅ Konsens Sachverständiger für Dach- und Abdichtungstechnik oder zertifizierter Dachfachplaner ist unverzichtbar – keine Eigenplanung. 👉 Handlungsempfehlung: Ein Titanzink-Stehfalzdach bei 3 % Dachneigung ist baurechtlich, normativ und bauphysikalisch nicht zulässig. Alle KIs sind sich darin einig, dass stattdessen eine alternatives, abZ-geprüftes System unter fachplanerischer Begleitung zu wählen ist – wobei GoogleAIs Ansatz zur Falzabdichtung als irreführend und sicherheitsgefährdend einzustufen ist.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Undichtigkeit durch stehendes Wasser Konstruktiver Schaden, Feuchteschaden im Dachstuhl, Schimmelbildung 🔴 Risiko Lochfraßkorrosion am Titanzink Vorzeitiger Materialversagen, Falzauflösung, Totalschaden der Dachhaut 🔴 Risiko Haftungs- und Versicherungsausschluss Kein Ersatz bei Schäden; Mängelansprüche gegen Planer/Verarbeiter scheitern 🔴 Risiko Frostschäden an Falzverbindungen Mikrorisse, nachfolgende Wassereintritte, Verlust der Dichtigkeit im Winter 🔴 Risiko Widerspruch gegen anerkannte Regeln der Technik Baurechtliche Beanstandung, Rückbauanordnung durch Bauaufsicht ✅ Chance Alternative Systemwahl mit bauaufsichtlicher Zulassung Zukunftssichere, wartungsarme Lösung mit langjähriger Garantie ✅ Chance Integration von Dachbegrünung oder PV Flachdachsysteme mit abZ ermöglichen Nachrüstung ohne statische Probleme ✅ Chance Verbesserte Energieeffizienz durch moderne Bahnsysteme Hohe Wärme- und Witterungsschutzwirkung, Reduktion von Heizkosten ✅ Chance Planerische Optimierung vor Baubeginn Vermeidung teurer Korrekturen, klare Verantwortlichkeiten, sichere Ausschreibung ✅ Chance Einbindung von Hersteller-Support Schulung, Dokumentation, Garantieerweiterung durch zertifizierte Verarbeiter Orientierungshilfen
- Keine Ausführung mit Standard-Titanzink bei 3 %: Verzichten Sie vollständig auf Titanzink-Stehfalz mit 0,7 mm Stärke und 33 cm Zuschnitt – dies widerspricht der DIN 18339 und allen gängigen Herstellerzulassungen.
- Herstellerfreigabe einholen: Kontaktieren Sie unverzüglich KME, RHEINZINK oder einen anderen anerkannten Titanzink-Hersteller und bitten Sie um schriftliche Stellungnahme zur Zulässigkeit eines 3 %-Systems – inkl. Angabe erforderlicher Materialstärke, Falzart und Dichtsystem.
- Sachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (z. B. nach ZVSHK oder VDBUM) zur objektspezifischen Prüfung und Ausstellung einer baurechtlich sicheren Lösung.
- Alternative Materialien prüfen: Lassen Sie sich vom Planer konkrete Alternativen vorlegen: Aluminium-Stehfalz (min. 5 % Zulassung), FPO/TPO-Bahnen oder abZ-geprüfte Flachdachsysteme mit integrierter Falzabdichtung.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Dachgrundriss, Neigungsmessung, statische Berechnung, Herstellerdatenblätter und Zulassungsnachweise – diese sind für Genehmigung und Gewährleistung unverzichtbar.
- Verarbeiter mit Zulassung auswählen: Beauftragen Sie ausschließlich Fachbetriebe mit nachweislichem Herstellerzertifikat und Erfahrung in der Montage von Flachdachsystemen mit abZ.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Stehfalzdach
- Ein Stehfalzdach ist eine Metalldachdeckung, bei der die einzelnen Bahnen durch hochstehende Falze miteinander verbunden werden. Diese Falze bilden eine wasserdichte Verbindung und ermöglichen eine flexible Anpassung an die Dachform.
Verwandte Begriffe: Metalldach, Falztechnik, Dachdeckung. - DIN 18339
- Die DIN 18339 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und beschreibt die Ausführung von Klempnerarbeiten. Sie enthält unter anderem Anforderungen an die Materialauswahl, die Verarbeitung und die Abdichtung von Metalldächern.
Verwandte Begriffe: Norm, Bauvorschrift, Klempnerarbeiten. - Dachneigung
- Die Dachneigung ist der Winkel, den eine Dachfläche zur Horizontalen bildet. Sie wird in Grad oder Prozent angegeben und beeinflusst die Wahl der geeigneten Dachdeckungsmaterialien und die Anforderungen an die Abdichtung.
Verwandte Begriffe: Gefälle, Dachform, Dachkonstruktion. - Titanzink
- Titanzink ist eine Legierung aus Zink, Titan und Kupfer, die sich durch ihre hohe Korrosionsbeständigkeit und lange Lebensdauer auszeichnet. Es wird häufig für Dachdeckungen, Fassadenverkleidungen und Dachentwässerungssysteme verwendet.
Verwandte Begriffe: Metall, Legierung, Dachdeckung. - Abdichtung
- Eine Abdichtung dient dazu, das Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit in ein Gebäude zu verhindern. Sie kann durch verschiedene Materialien und Techniken realisiert werden, wie z.B. Dichtungsbahnen, Dichtungsmassen oder spezielle Falzverbindungen.
Verwandte Begriffe: Wasserdichtigkeit, Feuchtigkeitsschutz, Bauwerksabdichtung. - Längsfalz
- Der Längsfalz ist die Verbindung zwischen zwei nebeneinanderliegenden Blechen eines Stehfalzdaches, die in Längsrichtung des Daches verläuft. Er wird durch Umbiegen und Verfalzen der Blechkanten hergestellt.
Verwandte Begriffe: Falz, Stehfalztechnik, Blechverbindung. - Gefälle
- Das Gefälle bezeichnet die Neigung einer Fläche, meist im Zusammenhang mit Dächern oder Rohren, um den Wasserablauf zu gewährleisten. Es wird in Prozent oder Grad angegeben.
Verwandte Begriffe: Dachneigung, Neigung, Entwässerung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Mindestdachneigung ist für Titanzink-Stehfalzdächer vorgeschrieben?
Die DIN 18339 schreibt eine Mindestdachneigung von 5,2 % für Titanzink-Stehfalzdächer vor. Bei Unterschreitung sind zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen erforderlich. - Was passiert, wenn die Dachneigung unter 5,2 % liegt?
In diesem Fall müssen die Längsfalze des Stehfalzdaches zusätzlich abgedichtet werden, um die Wasserdichtigkeit zu gewährleisten. - Welche Abdichtungsmaßnahmen sind bei geringer Dachneigung erforderlich?
Die Art der Abdichtung hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der zu erwartenden Belastung durch Niederschlag ab. Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise das Einlegen von Dichtungsbändern oder das Verlöten der Falze. - Wo finde ich die relevanten Informationen in der DIN 18339?
Die relevanten Informationen finden sich in den Nummern 3.2.2 und 3.2.3 der DIN 18339. - Kann ich ein Titanzink-Stehfalzdach auch bei noch geringerer Dachneigung realisieren?
Dies ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine sorgfältige Planung und Ausführung der Abdichtung, um die Wasserdichtigkeit sicherzustellen. Es sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. - Was sind die Vorteile eines Stehfalzdaches?
Stehfalzdächer sind langlebig, wartungsarm und bieten eine hohe Regensicherheit. Sie sind zudem optisch ansprechend und vielseitig einsetzbar. - Welche Materialien eignen sich für ein Stehfalzdach?
Neben Titanzink eignen sich auch Aluminium, Kupfer und Edelstahl für Stehfalzdächer. - Wie lange hält ein Titanzink-Stehfalzdach?
Bei fachgerechter Ausführung und Wartung kann ein Titanzink-Stehfalzdach eine Lebensdauer von 50 Jahren und mehr erreichen.
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-
Titanzink-Stehfalzdach: Regelwerk-Konformität bei 3° Dachneigung
Richtig, man darf es gem. Regelwerk nicht.
Oiso Michael,
richtig, bei Titanzink ist bei 3 % Ende der Fahnenstange -
Ausnahme Scheitelpunkt - Rundgaube etc.. Die geeigneten
Maßnahmen unter 3.2.2 beziehen sich auf andere Blechausführungen.
Viele Grüße aus Oberbayern -
Titanzink-Stehfalzdach: Geringe Dachneigung – Risiko oder Toleranz?
Nachfrage
Hallo!
1.
"Richtig, man darf es gem. Regelwerk nicht"
hört sich so an, als man darf es nicht, aber es dürfte auch nicht viel passieren!?
Hier: Aufzugsüberfahrt von 2,90 x 440 m - nur unter 3 % geneigt.
2.
Wenn "Zink Stehfalzeindeckung 0,7 mm" ausgeführt wurde, dann ist dies doch sicher Titanzink, oder!?
darunter "Permo sec als Drainage und Schallschutz" (was ja DINAbk. 18339,3.2.3 erfüllt).
Oder sieht man es dem Blech als Laie an, ob es Titanzink ist oder normales Zink? (gibt es letzteres überhaupt so am Bau?) ---- will erstmal nicht bei der Firma nachfragen ---
DANKE! -
Titanzink-Stehfalzdach: DIN 18339 – Drainage & Schallschutz ausreichend?
Re:
Hallo!
1.
"Richtig, man darf es gem. Regelwerk nicht"
hört sich so an, als man darf es nicht, aber es dürfte auch nicht viel passieren!?
Hier: Aufzugsüberfahrt von 2,90 x 4,40 m - nur unter 5,2 % geneigt.
2.
Wenn "Zink Stehfalzeindeckung 0,7 mm" ausgeführt wurde, dann ist dies doch sicher Titanzink, oder!?
darunter "Permo sec als Drainage und Schallschutz" (was ja DINAbk. 18339,3.2.3 erfüllt).
Oder sieht man es dem Blech als Laie an, ob es Titanzink ist oder normales Zink? (gibt es letzteres überhaupt so am Bau?) ---- will erstmal nicht bei der Firma nachfragen ---
DANKE! -
Titanzink vs. Zink: Aktuelle Materialauswahl im Stehfalzdachbau
Richtig!
Oiso Micheal,
kann man so rauslesen. "Zink" ist kein Thema in der heutigen Zeit.
Gruß aus Oberbayern -
Titanzink-Stehfalzdach: Korrektur geringer Dachneigung nötig?
Nachfrage
Hallo Jürgen,
1.
d.h., es wäre überzogen, die zu geringe Dachneigung zu korrigieren!?
Auch wenn darunter (unter der Betondecke mit RWA-Kuppel)
ein Personenaufzug in Betrieb ist?
Und somit Feuchte oder Wasser ja schon sehr kritisch werden könnte.
2.
Demnach ist also sicher davon auszugehen, dass ein Blechner heute mit dem Begriff Zink, in jedem Fall Titanzink meint und verbaut. (?)
Danke! und Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Abdichtung eines Titanzink-Stehfalzdachs bei einer Dachneigung unter 5,2 % gemäß DIN 18339. Es wird hinterfragt, ob die Norm bei Unterschreitung der Mindestdachneigung zwingend eine Abdichtung vorschreibt und welche Risiken bei einer geringeren Neigung bestehen. Ein weiterer Punkt ist die aktuelle Verwendung von Titanzink im Vergleich zu herkömmlichem Zink im Stehfalzdachbau.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß Titanzink-Stehfalzdach: Regelwerk-Konformität bei 3° Dachneigung ist bei Titanzink bei einer Dachneigung von 3 % das Ende der Fahnenstange erreicht, mit Ausnahme von Sonderfällen wie Scheitelpunkten oder Rundgauben. Die in DIN 18339 genannten Maßnahmen für geringere Dachneigungen beziehen sich auf andere Blechausführungen.
📊 Zusatzinfo: Im Kontext wird eine Aufzugsüberfahrt mit einer sehr geringen Dachneigung von unter 3 % genannt, bei der eine Zink Stehfalzeindeckung 0,7 mm ausgeführt wurde. Darunter befindet sich "Permo sec als Drainage und Schallschutz", was die Frage aufwirft, ob dies die Anforderungen der DIN 18339, 3.2.3 erfüllt, wie im Beitrag Titanzink-Stehfalzdach: DIN 18339 – Drainage & Schallschutz ausreichend? diskutiert wird.
🔴 Risiko: Es wird die Frage aufgeworfen, ob es überzogen wäre, die zu geringe Dachneigung zu korrigieren, selbst wenn darunter ein Personenaufzug in Betrieb ist und somit Feuchtigkeit oder Wasser kritisch werden könnten. Dies wird im Beitrag Titanzink-Stehfalzdach: Korrektur geringer Dachneigung nötig? thematisiert.
✅ Empfehlung: Abschließend wird festgestellt, dass heutzutage im Stehfalzdachbau in der Regel Titanzink anstelle von herkömmlichem Zink verwendet wird, wie im Beitrag Titanzink vs. Zink: Aktuelle Materialauswahl im Stehfalzdachbau bestätigt wird. Dies sollte bei der Beurteilung der Materialeigenschaften und der Einhaltung der DIN-Normen berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Konformität mit der DIN 18339 sicherzustellen, sollte bei Unterschreitung der Mindestdachneigung für Titanzink-Stehfalzdächer eine detaillierte Prüfung der Abdichtung und der Entwässerung erfolgen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zur Feuchtigkeitsabdichtung erforderlich, insbesondere bei sensiblen Nutzungen unterhalb des Daches.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Titanzink, Stehfalzdach, Dachneigung, DIN". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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