Satteldach auf Flachdach
BAU-Forum: Dach
Satteldach auf Flachdach
Möchten nun ein Satteldach drauf setzen.
So hier einige Angaben:
Baujahr 1976
Stahlbetondecke (20 +2 cm )
Außenmauerwerk: 30 cm, 17,5 cm Mauerwerk + Klinker
Hauslänge: 16 m (geplanter First)
Hausbreite: Seite 1= 11 m, Seite 2= 8 m (Geplante Giebel)
Der entstehende Raum soll für einen späteren Ausbau vorbereitet sein. 2 - 3 Gauben sind geplant.
Das Satteldach soll an der 11 m breiten Seite direkt auf die Stahlbetondecke aufgelegt werden. Worde mir von einer Zimmerei vorgeschlagen.
Da wo die Versprünge sind, soll die Dachneigung beibehalten werden. Also Drempel.
So nun meine Fragen.
1. Schwanken bei der Dachneigung. Sollte zwischen 35 Grad und 45 Grad liegen. Gibt es bei den Herstellungskosten des Dachstuhles Vorteile bei bestimmten Dachneigungen?
2. Wie verhält sich das mit dem Architekten/Statiker?
Wenn ich mich gemeinsam mit dem Architekten für einen Plan entscheide, der Statiker aber feststellt das die Umsetzung nicht möglich ist. Was dann? Zahle ich für den nächsten Plan nochmal?
3. Sollte man die Angebote der Zimmereien das mit einem bestimmten Architekten zu machen, annehmen. Oder lieber einen eigenen suchen?
So verdammt viel Text, danke dass Sie bis zum Schluss durchgehalten haben.
-
Antworten
Hallo Herr/Frau? ,
dann gebe ich Ihnen mal ein paar kurze Antworten:
"1. Schwanken bei der Dachneigung. Sollte zwischen 35 Grad und 45 Grad liegen. Gibt es bei den Herstellungskosten des Dachstuhles Vorteile bei bestimmten Dachneigungen? "
Ihr Vorhaben ist wahrscheinlich genehmigungspflichtig. In einem für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan können Dachneigungen vorgeschrieben sein. Also fragen Sie beim Planungsamt der Gemeinde nach, ob ein Bebauungsplan besteht und welche Festsetzungen darin für Ihr Vorhaben maßgeblich sind. Auch durch die Umgebungsbebauung können sich Vorgaben für Ihre Dachneigung ergeben. 45 ° würde ich, wenn es optisch passt, bevorzugen, da mehr Ausbauraum verbleibt und das Dach sich statisch etwas günstiger verhält als ein 35 ° Dach.
2. Wie verhält sich das mit dem Architekten/Statiker?
Wenn ich mich gemeinsam mit dem Architekten für einen Plan entscheide, der Statiker aber feststellt das die Umsetzung nicht möglich ist. Was dann? Zahle ich für den nächsten Plan nochmal?
Ein (guter) Architekt wird zu Beginn der Planung die Grundlagen ermitteln und mit einem Statiker zusammenarbeiten, oder er ist selbst in der Lage das Tragwerk zu berechnen. Umgekehrt reicht (je nach architektonischem Anspruch) auch ein Bauvorlageberechtigter Bauingenieur, der die Genehmigungsplanung und die Tragwerksplanung vereienen kann. Die Tragfähigkeit der Decke, der Wände, der Fundamente, des Baugrunds sind zu Beginn der Planung zu überprüfen. Wenn ein Planer die Planung bis zur Baugenehmigung vorantreibt und sich erst dann herausstellt, dass die Planung aus statischen Gründen nicht realisierbar ist, dann würde ich darin einen erheblichen Planungsmangel sehen, der zum Honorarverlust führen kann.
3. Sollte man die Angebote der Zimmereien das mit einem bestimmten Architekten zu machen, annehmen. Oder lieber einen eigenen suchen?
Ich schlage den umgekehrten Weg vor:
Sie suchen sich einen Planer, mit dem Sie zusammenarbeiten wollen und von dem Sie wissen (durch Empfehlungen, Referenzen), dass er die Aufgabe gut lösen kann. Erst nach Durchführung der Ausschreibung und Angebotsauswertung bestimmen Sie die ausführenden Firmen.
Gruß -
hier Antworten von uns: 1. Dachneigungen können Bebauungsplan ...
hier Antworten von uns:
1.
Dachneigungen können Bebauungsplan abhängig sein. Optimale Raumausnutzung werden zwischen 38 und 42 ° erreicht. Aber Achtung: Bei den Abmessungen Deines Hauses erreichst Du wahrscheinlich eine sehr hohe Firsthöhe, die ebenfalls in B-Plänen ausgewiesen sein kann!
2.
ja, du zahlst zweimal. Unser Statiker berechnet dann aber nicht die volle Höhe, da meistens das statische Problem mit kleinen Änderungen in den Griff zu bekommen ist.
3.
ich würde zumindest zwei Alternativangebote OHNE Architekt einholen.
der Blockhausdoktor -
Ich stimme Herrn Lott im wesentlichen zu. Ergänzend ...
Ich stimme Herrn Lott im wesentlichen zu. Ergänzend würde ich Ihnen vorschlagen, nach der Feststellung des Bau- und Planungsrechts einen Fachmann mit einer Überprüfung der vorhandenen Bauteile zu beauftragen. Was vor allem überprüft werden sollte, ist die grundsätzliche Tragfähigkeit der Decke (bisher: Schneelast je nach Bauort ab 75 kg/m², geplant: Verkehrslast min. 230 kg/m², Gewicht des Fußbodenaufbaus), mögliche Auflager für den Dachstuhl (davon hängt dann die gewählte Konstruktion ab), Möglichkeit der Herstellung eines Treppenlochs usw.
Zum vorstehenden Beitrag vom Blockhausdoktor: Ich hoffe, dass er seine Blockhäuser besser verzapft als das, was er hier schreibt.
zu 2. : Wieso 2 x bezahlen? Für 1 genehmigungsfähige Planung brauche ich genau 1 Statik und nicht 1,5. Wenn der Statiker 2 x rechnen muss, weil die Planung nicht genehmigungsfähig ist, soll der Planer bezahlen. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Änderungen wegen neuer Anforderungen des Bauherren.
zu 3. : Diese Art Angebote können Sie nur auf saugfähiges Papier drucken lassen, damit Sie wenigstens das gebrauchen können. Was sollen die anbieten, wenn die Konstruktion noch nicht klar ist? Erst Statik - dann Angebote, ob mit oder ohne Architekt. Vergessen Sie nicht, auch Angebote für die anderen Gewerke einzuholen/zu lassen (Dachdecker, Maurer, Fenster, Treppe, Estrich, Heizung, Fenster, Elektriker usw.).
Fazit:
Wenn klar ist, dass Sie bauen dürfen und wollen, lassen Sie sich von einem Fachmann eine stimmige Gesamtplanung machen. -
Da hier offenbar Planer ihr Geld verdienen wollen ...
Da hier offenbar Planer ihr Geld verdienen wollen noch einmal:
Ist die erste Planungstatik nicht umzusetzen und muss die Planung erneuert werden, gibt es eine neue kostenpflichtige Statik, die der Auftraggeber, im Regelfall der Bauherr, auch zu bezahlen hat. Ob der Planer dann in Regress genommen werden kann, steht dann auf einem völliganderen Blatt.
Wenn der eingeschaltete Architekt ein komplettes Leistungsverzeichnis erstellt hat, dann kann dieses auch anderen Handwerkern zur Erstellung eines Vergleichsangebotes überlassen werden.
Offensichtlich wird hier nur Verwirrung gestiftet.
@ Traut: Gehen Sie davon aus dass wir wissen wovon wir reden. -
Halte ich für Humbug ...
"Ist die erste Planungstatik nicht umzusetzen und muss die Planung erneuert werden, gibt es eine neue kostenpflichtige Statik, die der Auftraggeber, im Regelfall der Bauherr, auch zu bezahlen hat. "
Ist das bei Ihren Blockhausplanungen so, dass Ihr Statiker mehrmals rechnen muss, weil die fertige Genehmigungsplanung statisch nicht funzt?
Ich verweise nochmals auf Punkt 2 meines vorangehenden Beitrags. Bitte nochmal durchlesen, Herr Röbbecke.
Gruß -
HOAI lesen und verstehen - dann würde sich vieles relativieren.
natürlich werden Leistungen abschnittsweise (inkl. Baukostenbewertung) erbracht.
das sorgt genau dafür, dass keine *zu großen* missliebigen Überraschungen
auftreten.
wenn jemand 2-mal die gesamte Statik abrechnet - dann wäre wohl ein kompetenter
Tragwerksplanergünstiger gewesen.
wenn bereits in Leistungsphase 1 festgestellt wird, das vorhaben ist mit dem
gewünschten Budget nicht machbar, fallen Honorare im 3- oder schwach 4-stelligen
Bereich an (Architekt + Tragwerksplaner) - dafür wurde auch eine fundierte
Leistung erbracht. -
@ Lott Wir planen richtig und haben den ...
@ Lott
Wir planen richtig und haben den Statiker im Haus -
@Herr Röbbecke: Wenn Sie sich angegriffen fühlen, dürfen ...
@Herr Röbbecke: Wenn Sie sich angegriffen fühlen, dürfen Sie dennoch so höflich sein und bei einer direkten Anrede ein kleines "Frau" oder "Herr" vor den Zunamen setzen.
Ihr Vorwurf, dass hier Planer Geld machen wollen, ist dermaßen lächerlich. Der Einzige in diesem Thema, der seine Beiträge mit seiner Firmenwebsite verlinkt hat, sind Sie.
Dass Sie im Regelfall den Bauherren eine 2. Statik bezahlen lassen, wenn sie keine umsetzungsfähige Planung liefern können, finde ich einen dicken Hund. Schon mal was von Werksvertragsrecht und/oder HOAIAbk. gehört? Auch gelesen und verstanden? Das nur als Anmerkung dazu: "@ Traut: Gehen Sie davon aus dass wir wissen wovon wir reden. "
Nachdem das nun hoffentlich geklärt ist, können Sie mal versuchen, einen Beitrag zu verfassen, der den Fragesteller ein Stück weiter bringt. -
Vielen Dank
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Also, nach B -Plan kann ich bis 45 Grad Dachneigung bauen.
Bei meiner Frage welche Dachneigung zu bevorzugen ist, ging es mir nur um die Herstellungskosten für den Dachstuhl.
Das mehr Dachziegel benötigt werden, die Schornsteinverlängerung mehr kostet und einiges mehr an Materialkosten anfällt, ist uns bewusst. Wollte wissen ob z.B. ein 45 Grad Dach günstiger ist, weil es für diese Neigung vorgefertigte Fertigteile gibt.
Habe mir vom Bauamt die Statik besorgt. Laut den Unterlagen ist das Dach für 75 kg/m Schneelast und 225 kg/m Verkehrslast ausgelegt.
Habe zu den Antworten noch eine Frage.
Was ist mit einem Planer gemeint? Für mich ist der Architekt derjenige der das Vorhaben plant. Oder ist mit einem Planer außer dem Architekt und dem Statiker noch ein dritter gemeint.
Haben uns schon von einigen Zimmereien Angebote eingeholt.
Aber das ist das verwirrende. Jeder will es anders machen.
Der eine mit Stahlträgern und Zugband. Ein anderer mit Stützen.
Da unser Haus ein Reihenhaus ist, müssen die Giebelseiten nach F90 ausgeführt werden. Die eine Zimmerei will mauern lassen, die andere wiederum mit Holz arbeiten. Das sind nur 2 Beispiele.
Durch diese verschiedenen Aussagen sind wir erst darauf gekommen einen Architekten zu nehmen.
Ist für Laien alles recht kompliziert und keine Sache wo man mal was ausprobieren kann.
Habe bei uns in der Nähe ein Architektenbüro gefunden bei dem auch Statiker beschäftigt sind. Werde mich dort um einen Termin bemühen.
Also noch einmal vielen Dank für die bisherigen und vielleicht noch kommenden Kommentare. Hoffe das sich die Stimmung wieder beruhigt.
Vielen Dank
Frank Korell -
Na, dann will ich mal ...
Na, dann will ich mal wir beschäftigen uns ja schon seit einigen Jahren mit Dachaufstockungen. Glauben Sie bitte eines: Planung ist das A+O. Das bedeutet vor allem, dass zu Beginn schon Architekt und (!) Statiker gemeinsam im Boot sitzen, nachdem die Bebaubarkeit geklärt ist. Dann gibt es einen Bauantrag und eine Genehmigung und eine Statik und kein wildes rumdoktorn ... -
Dann will ich nochmal entwirren
Das Sie zuerst Kontakt mit Zimmereien, also den Ausführenden, aufgenommen haben, ist zwar nicht weiter schlimm, aber nicht zielführend, da der Zeitpunkt verfrüht war. Die Zimmereien haben unterschiedliche Angebote abgeben, die für Sie nicht auswertbar und vergleichbar sind. Einige Anbieter weisen zum Beispiel auf Brandschutzbestimmungen hin, der eine will die Giebel mit Holz errichten, der Andere mauern. Ob die Zimmereien alle erforderlichen Arbeiten berüpcksichtigt haben oder ob bei der Ausführung sich noch Nachträge ergeben, wissen Sie auch nicht.
Deshalb beginnen Sie noch mal von vorn und legen die nicht vergleichbaren Angebote bei Seite. Ist zwar Schade um die Zeit, die die Zimmerleute in die Angebotskalkulation gesteckt haben.
Bei Ihrem Vorhaben sind u.A. folgende Architektur- und Ingenieurdisziplinen zu berücksichtigen und miteinander zu Vereinen:- Gestaltung, Entwurf
- Genehmigungsfähigkeit, Bauantrag
- Nachbarrecht
- Bauphysik, Energieeinsparverordnung, Schallschutz
- Brandschutz
- Tragwerksplanung (Statik)
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung und Vergabe
- Bauüberwachung
Diese Aufgaben erledigen Architekten und Bauingenieure. Da ich Bauvorlageberechtigter Bauingenieur Fachrichtung Konstruktion bin spreche meistens neutral von Planern und meine damit Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, also Architekten und Ingenieure, welche Bauanträge einreichen dürfen und eine Haftpflichtversicherung haben. Es gibt also Architektur- und Ingenieurbüros (Architekturbüros, Ingenieurbüros), die o.g. Anforderungen weitgehend Vereinen können. Aus meiner Sicht sollten Sie also nach einem solchen Büro in Ihrer Region suchen und Kontakt aufnehmen.
Aus Ihrem Beitrag lese ich aber noch folgendes heraus:- Reihenhäuser mit Flachdächern -
Mir kommen Zweifel, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, wenn Sie in einer Flachdachreihenhauszeile als Einziger ein Satteldach errichten wollen. Je nach Landesrecht und Bebauungsplan ist das gar nicht möglich, oder nur mit Nachbarzustimmung möglich, oder es ist nur möglich, wenn die ganze Zeile ein Satteldach errichtet.
Deshalb klären Sie mit Ihrem "Planer" erstmal die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ab, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
In welchen Bundesland ist denn das?
Gruß -
Baugenehmigung
Unser Haus steht in Hannover/Langenhagen (Niedersachsen).
Einer Aufstockung durch ein Satteldach ist von der Baubehörde (Bebauungsplan) erlaubt. Das Haus von meinem Nachbarn ist bereits aufgestockt worden. Nicht mit einem Satteldach, sondern durch aufmauern und 3 flachen Pultdächern. Laut Baubehörde brauche ich keine Genehmigung der Nachbarn, sondern soll die Nachbarn nur vor Baubeginn informieren das es zu Baulärm, Behinderungen kommen kann.
Mir ist noch eine Frage eingefallen.
Wollen erstmal nur ein dichtes Dach haben. Möchten aber für einen späteren Ausbau vorbereitet sein. Also ein Treppenloch, eine Gaube/Giebel oder mindestens die Wechsel bereits mit planen.
Muss das Dach dann auch über eine Wärmedämmung nach EnEVAbk. erhalten? Wollte die eigentlich so nach und nach machen. Wie Geld und Zeit vorhanden ist.
Nur noch eine kleine Anmerkung.
Waren schon zwei - dreimal bei der Baubehörde, haben uns z.B. die kompletten Unterlagen über die Statik mitgegeben und auch jede Frage sehr geduldig beantwortet. Möchte damit nur sagen das ich zum ersten mal mit einer Behörde zu tun habe die mehr als nur Dienst nach Vorschrift macht.
Frank Korell -
Ihre nächsten Fragen ...
führen wieder zu meinem letzten Beitrag züruck, z.B. zu Fragen zur Bauphysik usw., die Ihnen Ihr Planer nach Beauftragung dann individuell beantworten wird und der auch einen später möglichen DGAbk.-Ausbau entsprechend als Planungsvorgabe berücksichtigen kann.
Gruß
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