Dacheindeckung
BAU-Forum: Dach

Dacheindeckung

Hallo, ist es zulässig, dass eine Gemeinde (RLP) gem. Bauplanrechtlicher Festsetzung die Farbe der Dacheindeckung gem. RAL-Farben vorschreiben darf? Was passiert, wenn diese Vorschrift nicht eingehalten wurde? darf dann die obere Baubehörde bzw. die Gemeinde die Dachabdeckung und Neueindeckung verlangen?
  • Name:
  • singha
  1. RAL-Farben ...

    RAL-Farben glaube ich eher nicht, denn das würde ja glasierte Dachziegel betreffen. Eher die Farben rot, braun oder anthrazit, wobei es diese Farbgebung bei Tondachziegeln und auch Betondachsteinen gibt.
    Glasierte Dachziegel bestehen durchweg aus Ton.
  2. danke, entspricht aber nicht ganz meiner Fragestellung. Der ...

    danke, entspricht aber nicht ganz meiner Fragestellung. Der Bebauungsplan sieht dunkele Dachziegeln gem. verschiedener RAL-Farben wie z.B. schwar, dunkelrot, weinrot etc. vor. Ich jedoch habe mediterrane dachziegeln, welche nicht dem RAL-Schema entsprechen, da rot-schwarz gecheckt. Nun verlangt das Bauamt die Abdeckung. Frage: Darf Sie dies verlangen?
  3. War das eigentlich

    vorsätzlich oder fahrlässig?
    Grüße
  4. ja klar

    Ja klar dürfen die das, Gott sei Dank dürfen die das, denn wenn es nur Geld kosten würde, würde es eh keinen interessieren.
  5. Dazu gibt es viele Fälle

    mein Chef musste sein Dach auch umdecken (umspritzen geht wohl auch). Schuld war zwar die "Baufirma" doch die war dann Konkurs.
    Andere haben wohl vor dem Europagericht ein Muster-Verfahren angehängt.
    Andere Klagen vor dem Deutschen Gericht.
    Manche kommen auch mit der Zahlung eines Geldbetrages davon.
    Ob die Farbe-Auslegung ROT oder ROT NACH RAL xxx soviel anders ist, wäre zu klären. Hier würde ich von der zuständigen Gemeinde etwas entgegenkommen erwarten (evtl. mal mit dem Chef vom Bauamt sprechen und beide Farbtöne "vorlegen".). Aber wenn z.B. Rot erlaubt ist dann ist Schwarz allerdings nicht mehr "Rot-Ton".
    Bei meinem Haus lautete die Formulierung nur "Rotfarbene Dachziegel". Da war kein expliziter Farbton nach RAL vorgeschrieben.
    Viel Erfolg.
    Fazit: Versuchen Sie eine Einigung und wen nicht > Andere Farbe drauf. (evtl. die alten Verkaufen). Rechtstreit lohnt bestimmt nicht. Kostet viel Geld und Nerven.
    Persönliche Meinung: In einem Baugebiet bei uns haben Doppelhäuser unterschiedliche Farben. DAS sieht aus meiner Sicht "bescheiden" aus. Wenigstens bei Doppelhäuser sollte die Farbe gleich sein. Spart ja auch Kosten, wenn beide Parteien die gleichen Dach-Ziegel verwenden.
    Dass es innerhalb vom Baugebiet versch. Farben zulässig sind, das ist OK (solange nicht jeder seine Wunschfarbe von Schweinchenrosa bis Enzianblau) verwendet.
    Wobei bei uns ein Haus im Ort auf einem Dach mehrere Farben (also fast Mosaik) hat. Das wiederum sieht ganz gut aus.
  6. Suche nutzen

    Foto von Oliver Kettig

    Suche nutzen, z.B. hier

    Grüße

  7. danke für die Antworten. Es war so, dass ...

    danke für die Antworten. Es war so, dass der Generalunternehmer inkl. Architekten in dem Vertrag geschrieben hatte. "Die Genehmigungsfähigkeit der Dachziegel müsse noch überprüft werden. " Dann wurde der Bauantrag eingereicht (ohne irgendetwas zu den Dachziegel) und genehmigt. Das Dach ist nun drauf und sieht klasse aus. Hier ein Auszug aus dem Bebauungsplan:
    11.2 Dacheindeckung
    • als Dacheindeckung sind nicht glänzende Dachziegeln und Dachpfannen sowie Schiefer in dunkler

    Färbung  -  entsprechend RAL 3004 (Purpurrot), RAL 3005 (Weinrot), RAL 3007 (Schwarzrot), RAL
    3009 (Oxidrot), RAL 3011 (Braunrot), RAL 5004 (Schwarzblau), RAL 5008 (Graublau), RAL 7012
    (Basaltgrau), RAL 7015 (Schiefergrau), RAL 7016 (Anthrazitgrau), RAL 7021 (Schwarzgrau), RAL
    7024 (Graphitgrau), RAL 7026 (Granitgrau), RAL 8022 (Schwarzbraun) zulässig.

    • Für Teilbereiche ist eine Dacheindeckung aus Glas zulässig
    • Gründächer sind zulässig.
    • Hochglänzende Dacheindeckungen sind unzulässig.

    Der Generalunternehmer hat nun zugesagt, das Dach auf seine Kosten umzudecken, jedoch ist es dann nicht mehr das Haus, was ich haben möchte, da die Dachziegeln entscheidend für den Charakter dieses Hauses sind. Ohne diese Ziegeln hätte ich nie gebaut.
    Frage ist also, ob es sinnvoll ist bzw. rechtens ist, dass eine Gemeinde die Farbe vorschreiben darf.

    • Name:
    • singha
  8. Ja

    die dürfen. Es sind ja auch ganz klar Farben vorgegeben und glasierte Dachziegel sind ausgeschlossen. Also kommen nur naturrote oder engobierte Dachziegel in Frage. Alternativ Betondachsteine in klassischem rot, in braun oder anthrazit.
  9. Wow

    Foto von Oliver Kettig

    "Ohne diese Ziegeln hätte ich nie gebaut. "
    Im Ernst? Wow! Sachen gibt's ...
    Verblüffte Grüße
  10. >>Frage ist also, ob es sinnvoll ist bzw. rechtens ist, dass >>eine Gemeinde die Farbe vorschreiben darf.

    >>Frage ist also, ob es sinnvoll ist bzw. rechtens ist, dass >>eine Gemeinde die Farbe vorschreiben darf.
    ja, es ist sinnvoll, da es in Deutschland mittlerweile von geschmacksverirrten Bauherren nur so wimmelt, die das Dach ihrer Bude unbedingt in "müllsackblau" oder "spiegelblankumbra" decken müssen. was der Baumarkt vor die Tür stellt, wird gekauft. Stilsicherheit? klar: toskanastil, friesenstil, ... haben die Bauträger alles im Angebot. einfach auf dem Grundstück abstellen, fertig  -  das Baugebiet wird zum disney-Land. auffallen um jeden Preis  -  und zu weihnachten wird dann noch die Flugplatzbeleuchtung installiert (das schlechte Umweltgewissen wird dann mit der heutzutage so beliebten "Öko"-Pellets-Heizung kompensiert ;-)).
    ja, die Gemeinde hat Planungshoheit, sie darf vorschreiben. und es ist richtig so. warum bauen sie in dem Gebiet, der Bebauungsplan war doch vorher bekannt?!?!
    schöne Grüße

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN