an unserem Dach sind Änderungsarbeiten durchgeführt worden, um ein Rettungswegfenster schaffen zu können.
Dazu mussten die Fenster im DGAbk. tiefer und der Zimmermann hat die Fußpfette durchtrennt.
Zur Statik meinte man seitens des Bauträger mal wieder nur: Ja ja, das geht schon klar.
Ich habe mal zwei Fotos hochgeladen:
Die Fußpfette ist jetzt auf einer Breite von knapp 1,20 m durchtrennt bei einer Reihenmittelhausgesamtbreite (Außenmaß) von 5 Metern.
Wie wirkt sich das aus? Und ist das überhaupt zulässig. Denn der Anker links auf der der Drempelstütze ist ja jetzt nur noch einseitig am Balken, dieser wäre unter Druck also m.E. "verdrehbar".
Vielen Dank für Eure Antworten!