Ein Dachdecker hat per LVAbk. ein Angebot erstellt und einen Auftrag erhalten.
VOBAbk. wurde nicht vereinbart, also BGBAbk. Vertrag.
Nun behauptet der AG, Monate nach vobehaltsloser Begleichung der Rechnung, dass Teile der im LV aufgeführten und abgerechneten Leistungen nicht erstellt wurden.
Ich als Unternehmer würde kein Geld für nicht erbrachte Leistung haben wollen (natürlich nicht

Wie seht Ihr das?
Muss der AN die etwaige Überzahlung zurückerstatten und wenn ja, wie lange ist dieser Rückerstattungspflichtig?