ist es richtig, dass bei der Ermittlung der Traufhöhe bei einem versetzten Pultdach der Wandversatz im Frst mitzurechnen ist?
Also Traufhöhe = x+y? (Schnitt):
y |.
|.
..
x | |
| |
Dies wird von Bauamt Lübeck so behauptet. Wo in der LBOAbk. (S-H) oder sonstigem Gesetz gibt es so eine Regelung?