Hallo,
ich habe drei Fragen an die Forumsteilnehmer:
1. gibt es eine Vorschrift, die das Anbringen von Dachstufen bzw. Tritten in NRW regelt?
2. wäre es Aufgabe des Bauunternehmens gewesen, bei der Dacheindeckung diese anzubringen?
3. Die Kaminhöhe (für selten genutzten Kaminofen) wurde vom Bauunternehmer zu gering bemessen, der Nachbar hat sich schon wegen Geruchsbelästigung wahrscheinlich zu Recht beschwert. Der Schornsteinfeger regt eine Erhöhung durch ein Edelstahlrohr um ca. 2 Meter an, damit ist die Schornsteinmündung vom Dach aber nicht mehr zu erreichen, was dann?
Mit freundlichen Grüßen Klaus Menzel
Vorschrift für Dachtritte/stufen
BAU-Forum: Dach
Vorschrift für Dachtritte/stufen
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Bezirksschornsteinfeger
ist der Herr des Verfahrens.
Zum einen muss er den Kamin fegen können. Wenn kein Putztürchen im Spitzbogen möglich ist, muss er auf das Dach gelangen können. Möglichkeiten dazu bestehen aus festen Trittrosten neben oder oberhalb des Kaminkopfes und einem Aufstieg über Trittstufen (jede 2. Dachsteinreihe) oder eine fest montierte Dachleiter.
Die wirksame Zughöhe des Kaminzuges bemisst sich nach der Nutzung, bei einem Rauchschornstein sollte die Schornsteinmündung mindestens 4 m über dem obersten Feuerstättenanschluss liegen.
Ob der Unternehmer die Leistung hätte erbirngen müssen, hängt von den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen ab. Eine diesbezügliche Aussage kann ohne weitere Kenntnisse der Vertragsverhältnisse nicht beantwortet werden. -
Kaminerhöhung
Danke Herr Basque,
die Kaminzughöhe ist in Ordnung. Jedoch liegt die Schornsteinmündung deutlich unter dem First und der Abstand zu einem der Dachfenster des Nachbarn beträgt nur ca. 8 Meter. Hätte das der Architekt/Bauträger nicht berücksichtigen müssen?
MfG Klaus Menzel
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