Ummauern von Mittelpfetten
BAU-Forum: Dach

Ummauern von Mittelpfetten

Nachdem in der letzten Woche unser Dachstuhl aufgeschlagen wurde können nun die verbleibenden Giebeldreiecke oberhalb des Ringankers ausgemauert werden (Porenbeton 17,5). Hierbei stellt sich mir die Frage, ob die Mittelpfetten (BSH 32 cm/18 cm) satt eingemauert werden können, oder ob das Mauerwerk einen Abstand vom Holz halten muss, um etwaigen Verdrehungen des Holzes Spiel zu lassen. Ist eine Isolierung (Dachpappe) umlaufend erforderlich? Die beheizte Gebäudehülle endet in der Kehlbalkenlage. Durchdringungen der Außenwand durch die Pfetten stellen also dämmtechnisch kein Problem dar.
Gruß
  • Name:
  • Lars Ohliger
  1. Isolierung erforderlich ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Isolierung erforderlich als konstruktiver Holzschutz. Muss wieder weg  -  keine Zeit, sonst würde ich ausführlicher Antworten.
    • Name:
    • HP
  2. Dafür ...

    Foto von Martin Malangeri

    Dafür muss ich glatt meinen Urlaub unterbrechen. Helmuth, das ist zu kurz um nicht sofort falsch verstanden zu werden! Den Mittelpfettenkopf mit Bitumenbahn umwickeln ist Schnee von gestern. BSH verdreht sich kaum noch, um diesen Bewegungen Luft zu verschaffen. Richtig wäre folgende Lösung: den Balkenkopf in der horizontalen mit Bitumenbahn unterlegen um aufsteigende Neubaufeuchte am eindringen in das Holz zu hindern. Die Pfette ummauern und dabei die Steine trocken an den Holzflächen ansetzen. Wenn die Belastungen der Pfette nur vertikal wirken und die Schiebekräfte als marginal anzusehen sind sollte man ringsum 1-2 cm Luft lassen und nur den Putz mit Kellenschnitt anschließen lassen. Die Luftumspülung ist für die Abdiffundierung ggfs. eingedrungener Feuchtigkeit.
    Grüße aus Leipzig von
  3. Jenau so,

    is das.
    Jupp
  4. Muss ich denn im kalten Dachraum Putzen?

    Muss ich denn im kalten Dachraum Putzen?
    • Name:
    • Lars Ohliger
  5. das ist eine Frage ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ..., die u.U. durch die Notwendigkeit einer Brandwand erforderlich werden kann.
    Hier ist natürlich der Bereich der Reihenhäuser angesprochen.
    Brandwände müssen rauchdicht sein. Und bei z.B. geklebten Poroton ist das ohne Putz oft nicht der Fall, weil die Fugen nicht dicht sind.
    In den entsprechenden Verordnungen steht nichts davon drin, das ungedämmte Spitzböden nicht auch mit einbezogen werden müssen. Die Brandwände sind bis unter die Dachhaut zu führen oder sogar darüber hinaus.
    Grüße
    Stefan Ibold

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