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Abdichtung einer Dachgeschosswohnung / Sturm im Gäste-WC
BAU-Forum: Dach

Abdichtung einer Dachgeschosswohnung / Sturm im Gäste-WC

Guten Tag!
Wir haben unsere NeubauETW vor 2 Monaten bezogen. Jetzt ist aufgefallen, dass im Gäste-WC ein kleiner Sturm vorherrscht. Dort befindet sich im Drempel (mit Fliesen beklebt) eine Stahlklappe, hinter der sich der Wärmemengenzähler verbirgt. Aus dieser Klappe/Seitenschlitzen weht ein ziemliches Lüftchen. Des weiteren ist im Essbereich ein Viererveluxfenster (2 Schwing/2feststehende Elemente) bis zum Boden angebracht. Hier wurden bereits Granitplatten gelegt und Riemchen angebracht. Lediglich die Silikonfuge zwischen Granit und Riemchen fehlt noch. Nach dem Sturm vom Wochenende wehten uns Styroporkügelchen ins Esszimmer. Hierbei handelt es sich um das gleiche Dach wie Gäste-WC. Ist es korrekt, dass hinter dem Drempel (Rigips) dermaßen viel Luftbewegung vorkommt? Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Mühe.
  • Name:
  • Nicole Tölke
  1. Bauüberwacher was hinter die Ohren hauen und natürlich dem Trockenbauer

    Wenn Sie beide nicht kennen, dann schleppen Sie den Verkäufer vor den Richter. Dies ist eine versteckter erheblicher Mangel, der so eklatant ist, dass er im Ernstfall sogar für eine Wandlung des Kaufvertrages gut wäre.
    Es handelt sich um eine Neubau-Wohnung  -  diese sollten entsprechend WSchVO (oder EnEVAbk.) und entsprechend DINAbk. 4108 WINDDICHT sein, dass heißt, dass sich ein Lüftchen nicht bis zu Ihnen in die Wohnung schleichen darf und dass auch zwischen der Dämmung und Ihrer Gipskartonplatte keines wehen darf. Ist dies dennoch der Fall, kann es zu erheblichen Folgeschäden kommen: Kondensatniederschläge, Schimmel, erhebliche Mehrkosten bei Heizung, etc.
    Deshalb sofort den Mangel dem Verkäufer anzeigen und gleich fordern, das dieser Mangel, dessen Umfang und die erforderlichen Sanierungsaufweundungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Augenschein genommen und gutachtlich niedergelegt werden. Gutachterjkosten trägt natürlich der Verkäufer sofern Mängel festgestellt werden, aundernfalls erklären Sie sich bereit die Gutachterkosten zu übernehmen. Den Gutachter lasen Sie sich von der IHKAbk. nennen. Lassen Sie keinen Haus- und Hofgutachter des Verkäufers die Sache gesundbeten! Lässt sich der Verkäufer darauf nicht ein, dann sollten Sie gleich zum Anwalt und ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragen. Mit diesem Gutachten können Sie eine Teilrückerstattung des Kaufpreises später rechtlich durchsetzen oder sogar eine Waundlung, denn es wird wohl nicht ausbleiben dass ein Großteil der Trockenbauarbeiten rausgerissen werden muss und alles neu gebaut wird in Ihrer Wohnung.
    Lassen Sie sich nicht auf Flickwerk ein. Schlägt irgendwer weniger als kompletten Neubau der Trockenbauarbeiten vor (nämlich bloß hier und da nachbessern), dann fordern Sie einen "Blower-Door-Test" nach Vollendung dieser Nachbesserungsarbeiten um sicher zu gehen, dass Ihre Wohnung nun auch den Normen entsprechend winddicht ist.
    Unterschätzen Sie das Problem nicht! Sie brauchen hier einen Rechtsanwalt und einen Gutachter und einen langen Atem. Es geht um einige 10.000 Eurinchen (Sanierungskosten). Wir haben schon einige solcher Fälle betreut.
  2. Wie anfangen

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Ich fürchte der Blower-Door-Test (BDT) (BDT) nach versuchter Sanierung ist etwas zu wenig. Da werden Löcher mit Silikon zugeschmiert und dann gewährleisten kurzzeitig die Gipskartonplatten die gesetzlichen Grenzwerte.

    Und selbst wenn es länger halten sollte  -  die Dampfdichtigkeit ist nicht gegeben. Es kommt dann zu Tauwasserausfall in der Dämmung mit vielen Folgen (Anstieg Heizbedarf, Schimmel usw.).

    Deswegen: Gutachter hinzuziehen (aber einen Ihres Vertrauens!) und nach Ihrer Schilderung wird der nur zu dem Schluss kommen: Alle Verkleidungen raus, Dampfsperre ordnungsgemäß ausführen (und 1. BDT zum Auffinden der Restmängel), Verkleidungen anbringen, Malern usw. und abschließender BDT.

    Die Angaben Ihres Gutachters sind natürlich für die Gegenseite nicht bindend. Seine Ausführungen und seines und Ihr Geschick sollten es dann sein, der Gegenseite klar zu machen, dass ein Prozess nur mehr Kosten verursacht und nach einem Urteil letztendlich doch so gehandelt werden muss. Erst wenn das nicht klappt, bleibt nur noch der Klageweg.

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