gilt aufgestelzter Terrassenbelag als "fest verlegt"
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

gilt aufgestelzter Terrassenbelag als "fest verlegt"

zu einer neu als als barrierefrei errichteten Wohnung gehört eine Dachterrasse. Auf dieser Dachterrasse ist ein Terrassenbelag (Betonplatten 30 cm * 30 cm) aufgestelzt verlegt. Als Stelzlager wurden sogenannte Terringe verwendet. Gilt ein solcher Belag als "fest verlegt" im Sinne der DINAbk. 18025?
Bedanke mich für Antworten schon jetzt
MfG
Isenhagen
  • Name:
  • Isenhagen
  1. Ich weiß nicht..

    was Terringe sind.
    Aber warum sollten Gehwegplatten auf Stelzlagern nicht als fest verlegt gelten? Nur weil sie hochnehmbar sind? Das wären sie auch bei Verlegung auf z.B. einem Sandbett (wie auf einem Gehweg)
    Und dort wird wohl niemand die Eignung für Rolli-Benutzung bestreiten.
    Wenn die Platten "klappern", müsste selbstverständlich nachgearbeitet werden  -  aber auch das ist unabhängigh vom Rolli.
  2. Hier der Link zu den Terringen

    Zum barrierefreien Bauen nach DINAbk. 18025:
    Es werden darin diese Anforderungen gestellt:
    "Bodenbeläge rutschhemmend, fest verlegt, nicht elektrostatisch aufladend, im Freien gefahrlos begehbar, Längsgefälle maximal 3 %, Quergefälle maximal 2 %"
    Wenn die Fläche problemlos mit dem Rollstuhl befahren werden kann sehe ich die Anforderungen als erfüllt.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass sicher eine Platte am Rand durch die Schubkräfte vom Rollstuhlrad wegschieben kann, wenn die Platte nicht ordentlich am Rand eingefasst sind.
    Gruß


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