Barriere freies Wohnen bindend an DIN?
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

Barriere freies Wohnen bindend an DIN?

Uns wurde eine Wohnung verkauft die laut Prospekt und Verkaufsgespräch, barrierefrei sein soll, vermutlich aber nicht ist (z.B. Stellplatz hat nicht die erforderlichen Abmessungen). Die Aussage das eine Wohnung barrierefrei ist und mit diesem Argument verkauft und gekauft wird, ist die an die DINAbk. gebunden und muss entsprechend, in allen Punkten, ausgeführt sein? oder ist das nur ein Verkaufsschlagwort bei dem es reicht wenn die Türen breiter sind?
Danke für ihre Hilfe
Gruß Bernard
  1. Treu und Glauben

    Werter Fragesteller
    Nach Treu und Glauben sollte man annehmen dürfen, dass eine mit der Bezeichnung barrierefrei angebotene Wohnung die DINAbk. erfüllt.
    Aber dies ist Laienmeinung, hier ist der Vertragsjurist gefragt.
    Ob allerdings ein Parkplatz einer solchen Wohnung den Ansprüchen an Behindertenparkplätze genügen muss, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht, wage ich zu bezweifeln.
  2. JURA pur

    Hallo,
    ob die DINAbk. schon allein durch das Wort einbezogen ist, wage ich zu bezweifeln.
    Wie schon gesagt, sollte Sie hier zu einem Anwalt gehen, der von Vertrags- und Baurecht (Vertragsrecht, Baurecht) Ahnung hat.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Bestandteil des Verkaufsprospekt und -Gespräch

    Im Notarvertrag ist nichts davon übernommen worden (wahrscheinlich auch unüblich). Barrierefrei war nur Bestandteil des Verkaufsprospekt und -Gespräche und hat erheblich zur Kaufentscheidung beigetragen. Natürlich stimmen noch andere Maße wie Durchgang von Hauseingang zum Aufzug nicht. Stellplatz war nur ein Beispiel von mehreren.
    Trotzdem danke. Gruß Bernard
  4. was wurde gekauft

    Was wurde denn damals gekauft? Eine Wohnung in einem noch nicht erbauten Haus, oder eine bereist existierende Wohnung? Im Notarvertrag steht sowas ublicherweise nicht, denn da stehen ja auch andere zugesicherte Eigenschaften (Bodenbelag als Parkett usw) nicht (denke ich mal jetzt so als Laie). Bei einer Neubauwohnung gab es dann doch bestimmt noch weitere Unterlagen. Haben sie eine bestehende Wohnung ohne Besichtigung gekauft? Wenn mit Besichtigung, warum sind einige Punkte nicht aufgefallen. Wenn man extra eine BF Wohnung kauft, hat man doch eine Blick für enge Durchgänge/Parkplätze usw. Auch ihre Formulierung irritiert mich "uns wurde verkauft", das klingt sehr passiv. Beim Kauf einer Wohnung/eines Hauses sollte man aktive beteiligt sein ("wir haben haben gekauft"). Daher die Frage: haben sie nur aus dem Katalog gekauft und standen dann mit dem Möbelwagen zum ersten Mal vor der (engen) Tür? Warum ich so fies frage? Weil das ein Richter im Streitfall vermutlich auch tun wird ...
  5. wir sind auch nur Laien

    Wir haben die Wohnung gekauft und auch gesehen (fertiger Neubau).
    Da wir bis dahin nichts von den Voraussetzungen für eine barrierefreie Wohnung wussten (außer die im Verkaufsgesprächen angepriesenen) konnten wir diese Dinge auch nicht prüfen. Wenn ich ein Auto kaufe muss ich mich auch auf die angegebenen KWAbk. verlassen ohne diese zu prüfen (finde ich).
    Wir sind noch nicht bedürftig und haben keine Erfahrungen mit der Benutzung von Rollstühlen oder sonstigen Einschränkungen des täglichen Lebens. Wir haben nur an das Älter werden gedacht.
    Gruß Bernard

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN