Barrierefreies Wohnen: DIN-Normen bindend? Stellplatz-Maße & Rechte beim Wohnungskauf
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Barrierefreies Wohnen: DIN-Normen bindend? Stellplatz-Maße & Rechte beim Wohnungskauf

Uns wurde eine Wohnung verkauft die laut Prospekt und Verkaufsgespräch, barrierefrei sein soll, vermutlich aber nicht ist (z.B. Stellplatz hat nicht die erforderlichen Abmessungen). Die Aussage das eine Wohnung barrierefrei ist und mit diesem Argument verkauft und gekauft wird, ist die an die DINAbk. gebunden und muss entsprechend, in allen Punkten, ausgeführt sein? oder ist das nur ein Verkaufsschlagwort bei dem es reicht wenn die Türen breiter sind?
Danke für ihre Hilfe
Gruß Bernard
  • Name:
  • Herr BerKno
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    🔴 Kritisch: Die Abweichung von zugesicherten Eigenschaften einer Immobilie kann rechtliche Konsequenzen haben. Ziehen Sie rechtzeitig einen Anwalt hinzu.

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    Ich verstehe, dass Sie eine Wohnung gekauft haben, die laut Prospekt barrierefrei sein sollte, dies aber möglicherweise nicht ist. Die Frage ist, ob die DINAbk.-Normen für Barrierefreiheit bindend sind und welche Rechte Sie als Käufer haben.

    Grundsätzlich sind DIN-Normen nicht automatisch bindend. Sie werden aber dann bindend, wenn sie in Verträgen (z.B. Kaufvertrag) oder in öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung) explizit erwähnt werden. Wenn im Kaufvertrag oder im Verkaufsgespräch die Barrierefreiheit nach DIN zugesichert wurde, ist dies Teil der vertraglichen Vereinbarung.

    🔴 Gefahr: Weicht die tatsächliche Beschaffenheit der Wohnung erheblich von der zugesicherten Barrierefreiheit ab, liegt ein Mangel vor. Dies kann zu Ansprüchen auf Nacherfüllung (z.B. Nachbesserung), Minderung des Kaufpreises oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie den Kaufvertrag und das Exposé auf konkrete Zusicherungen zur Barrierefreiheit.
    • Dokumentieren Sie die Abweichungen von den DIN-Normen (z.B. durch Fotos, Messungen).
    • Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung (z.B. Anpassung des Stellplatzes).

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht oder Immobilienrecht, um Ihre Rechte prüfen und durchsetzen zu lassen. Ein Sachverständiger für Barrierefreiheit kann ebenfalls helfen, die Abweichungen von den Normen zu bewerten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies umfasst z.B. die Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Verständlichkeit. Verwandte Begriffe: Inklusion, Universal Design, DIN 18040.
    DIN-Norm
    Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die von einer nationalen Normungsorganisation (in Deutschland das DIN) erarbeitet wurde. DIN-Normen sind grundsätzlich freiwillig, können aber durch Gesetze, Verordnungen oder Verträge verbindlich werden. Verwandte Begriffe: EN-Norm, ISO-Norm, Technische Regel.
    Mangel (Baurecht)
    Ein Mangel im Baurecht liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit eines Bauwerks oder einer Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Dies kann z.B. eine fehlerhafte Ausführung, eine Abweichung von Plänen oder eine fehlende Eigenschaft sein. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz.
    Nacherfüllung
    Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Verkäufer hat die Wahl, ob er den Mangel beseitigt oder eine neue Sache liefert. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Nachbesserung.
    Stellplatz
    Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dient. Die Größe und Anzahl der Stellplätze sind in den Landesbauordnungen und Stellplatzsatzungen der Gemeinden geregelt. Für barrierefreie Stellplätze gelten besondere Anforderungen an die Größe und Zugänglichkeit. Verwandte Begriffe: Garage, Parkplatz, Tiefgarage.
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Anforderungen in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über z.B. die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Standsicherheit, den Brandschutz und die Barrierefreiheit. Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Bebauungsplan.
    Prospekt
    Ein Prospekt ist eine Werbebroschüre, die Informationen über ein Produkt oder eine Dienstleistung enthält. Im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf enthält der Prospekt oft Beschreibungen der Immobilie, Grundrisse, Visualisierungen und Angaben zur Ausstattung. Die Angaben im Prospekt können verbindlich sein, wenn sie als Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag einfließen. Verwandte Begriffe: Exposé, Werbematerial, Verkaufsunterlage.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "barrierefreies Wohnen" genau?
      Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass Wohnungen und Gebäude so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (z.B. Rollstuhlfahrer, ältere Menschen) ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies betrifft z.B. die Zugänglichkeit, Bewegungsflächen und die Ausstattung von Sanitärräumen.
    2. Sind DIN-Normen für Barrierefreiheit gesetzlich bindend?
      Nein, DIN-Normen sind grundsätzlich private Standards und nicht automatisch gesetzlich bindend. Sie können aber durch Bezugnahme in Gesetzen, Verordnungen oder Verträgen verbindlich werden. Im Baurecht beziehen sich Landesbauordnungen oft auf DIN-Normen.
    3. Welche DIN-Normen sind für barrierefreies Bauen relevant?
      Die wichtigste Norm ist die DIN 18040 "Barrierefreies Bauen". Sie unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1) und Wohnungen (DIN 18040-2). Diese Normen legen detaillierte Anforderungen an z.B. Bewegungsflächen, Türbreiten und Rampen fest.
    4. Was kann ich tun, wenn meine Wohnung nicht den zugesicherten Standards entspricht?
      Wenn die Wohnung nicht den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht, liegt ein Mangel vor. Sie haben dann Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, wie z.B. Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels), Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
    5. Was ist der Unterschied zwischen "barrierefrei" und "behindertengerecht"?
      Der Begriff "barrierefrei" ist weiter gefasst als "behindertengerecht". Barrierefreiheit zielt darauf ab, Gebäude und Produkte so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, genutzt werden können. Behindertengerechtigkeit konzentriert sich stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
    6. Wie messe ich die Barrierefreiheit einer Wohnung?
      Die Barrierefreiheit einer Wohnung kann anhand der DIN 18040-2 überprüft werden. Dabei werden z.B. Türbreiten, Bewegungsflächen, Rampen und die Ausstattung von Sanitärräumen gemessen. Ein Sachverständiger für Barrierefreiheit kann eine detaillierte Bewertung durchführen.
    7. Welche Rolle spielt das Prospekt bei einem Wohnungskauf?
      Die Angaben im Prospekt sind grundsätzlich verbindlich, wenn sie als Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag einfließen. Weicht die tatsächliche Beschaffenheit der Wohnung von den Prospektangaben ab, liegt ein Mangel vor.
    8. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung nicht barrierefrei ist?
      Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn der Mangel erheblich ist und der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese fehlgeschlagen ist. Ob ein Mangel erheblich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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  2. Barrierefreies Wohnen: DIN-Norm – Erfüllung nach Treu und Glauben?

    Treu und Glauben
    Werter Fragesteller
    Nach Treu und Glauben sollte man annehmen dürfen, dass eine mit der Bezeichnung barrierefrei angebotene Wohnung die DINAbk. erfüllt.
    Aber dies ist Laienmeinung, hier ist der Vertragsjurist gefragt.
    Ob allerdings ein Parkplatz einer solchen Wohnung den Ansprüchen an Behindertenparkplätze genügen muss, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag steht, wage ich zu bezweifeln.
  3. DIN-Norm bei Barrierefreiheit: Anwalt für Baurecht notwendig!

    JURA pur
    Hallo,
    ob die DINAbk. schon allein durch das Wort einbezogen ist, wage ich zu bezweifeln.
    Wie schon gesagt, sollte Sie hier zu einem Anwalt gehen, der von Vertrags- und Baurecht (Vertragsrecht, Baurecht) Ahnung hat.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Barrierefreies Wohnen: Prospektangaben bindend? – Stellplatz-Mängel

    Bestandteil des Verkaufsprospekt und -Gespräch
    Im Notarvertrag ist nichts davon übernommen worden (wahrscheinlich auch unüblich). Barrierefrei war nur Bestandteil des Verkaufsprospekt und -Gespräche und hat erheblich zur Kaufentscheidung beigetragen. Natürlich stimmen noch andere Maße wie Durchgang von Hauseingang zum Aufzug nicht. Stellplatz war nur ein Beispiel von mehreren.
    Trotzdem danke. Gruß Bernard
    • Name:
    • Herr BerKno
  5. Kaufvertrag prüfen: Welche Eigenschaften der Wohnung zugesichert?

    was wurde gekauft
    Was wurde denn damals gekauft? Eine Wohnung in einem noch nicht erbauten Haus, oder eine bereist existierende Wohnung? Im Notarvertrag steht sowas ublicherweise nicht, denn da stehen ja auch andere zugesicherte Eigenschaften (Bodenbelag als Parkett usw) nicht (denke ich mal jetzt so als Laie). Bei einer Neubauwohnung gab es dann doch bestimmt noch weitere Unterlagen. Haben sie eine bestehende Wohnung ohne Besichtigung gekauft? Wenn mit Besichtigung, warum sind einige Punkte nicht aufgefallen. Wenn man extra eine BF Wohnung kauft, hat man doch eine Blick für enge Durchgänge/Parkplätze usw. Auch ihre Formulierung irritiert mich "uns wurde verkauft", das klingt sehr passiv. Beim Kauf einer Wohnung/eines Hauses sollte man aktive beteiligt sein ("wir haben haben gekauft"😉. Daher die Frage: haben sie nur aus dem Katalog gekauft und standen dann mit dem Möbelwagen zum ersten Mal vor der (engen) Tür? Warum ich so fies frage? Weil das ein Richter im Streitfall vermutlich auch tun wird ...
  6. Barrierefreie Wohnung: Anpreisungen im Verkaufsgespräch ausreichend?

    wir sind auch nur Laien
    Wir haben die Wohnung gekauft und auch gesehen (fertiger Neubau).
    Da wir bis dahin nichts von den Voraussetzungen für eine barrierefreie Wohnung wussten (außer die im Verkaufsgesprächen angepriesenen) konnten wir diese Dinge auch nicht prüfen. Wenn ich ein Auto kaufe muss ich mich auch auf die angegebenen KWAbk. verlassen ohne diese zu prüfen (finde ich).
    Wir sind noch nicht bedürftig und haben keine Erfahrungen mit der Benutzung von Rollstühlen oder sonstigen Einschränkungen des täglichen Lebens. Wir haben nur an das Älter werden gedacht.
    Gruß Bernard
    • Name:
    • Herr BerKno
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Barrierefreies Wohnen: DINAbk.-Normen, Rechte & Stellplatz-Maße

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich darum, ob die DIN-Normen für barrierefreies Wohnen bindend sind, wenn eine Wohnung als barrierefrei beworben wurde. Ein wichtiger Punkt ist, ob die Zusicherung der Barrierefreiheit im Kaufvertrag festgehalten wurde. Die Prospektangaben und Verkaufsgespräche spielen eine Rolle, sind aber möglicherweise nicht ausreichend. Ein Anwalt für Baurecht und Immobilienrecht ist ratsam.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Barrierefreies Wohnen: Prospektangaben bindend? – Stellplatz-Mängel ist es wichtig zu prüfen, ob die Angaben zur Barrierefreiheit (z.B. Stellplatzmaße) im Notarvertrag übernommen wurden. Fehlen diese, kann es schwierig werden, Ansprüche durchzusetzen.

    ✅ Zusatzinfo: Nach dem Prinzip von Treu und Glauben sollte man erwarten können, dass eine als barrierefrei angebotene Wohnung die DIN-Normen erfüllt, wie im Beitrag Barrierefreies Wohnen: DIN-Norm – Erfüllung nach Treu und Glauben? erwähnt. Dies ist jedoch eine Laienmeinung und bedarf juristischer Prüfung.

    🔴 Kritisch: Die bloße Nennung des Begriffs "barrierefrei" reicht möglicherweise nicht aus, um die DIN-Normen automatisch einzubeziehen, wie in DIN-Norm bei Barrierefreiheit: Anwalt für Baurecht notwendig! angemerkt wird. Eine explizite Vereinbarung ist ratsam.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Vertrags- und Baurecht zu konsultieren, um die rechtliche Situation zu klären und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Prüfen Sie den Kaufvertrag und alle relevanten Unterlagen sorgfältig. Beachten Sie auch den Beitrag Kaufvertrag prüfen: Welche Eigenschaften der Wohnung zugesichert?.

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