Ist ein Kopie des Abnahmeprotokolls zum Neubau rechtskräftig
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Ist ein Kopie des Abnahmeprotokolls zum Neubau rechtskräftig
Hallo,
ich habe eine Frage zu unser Abnahme eines Neubaus in Hessen. Wir haben von unserem Bauträger nur eine Kopie des Abnahmeprotokolls bekommen, ist diese genauso gültig wie ein Original? Das Original war zu Anfangs nicht unterschrieben und deswegen haben wir es mit der Bitte um Unterschrift zurückgeschickt. Jetzt kam aber nur eine Kopie auf der die Unterschrift zu sehen ist.
Gruß
Wolfgang
ich habe eine Frage zu unser Abnahme eines Neubaus in Hessen. Wir haben von unserem Bauträger nur eine Kopie des Abnahmeprotokolls bekommen, ist diese genauso gültig wie ein Original? Das Original war zu Anfangs nicht unterschrieben und deswegen haben wir es mit der Bitte um Unterschrift zurückgeschickt. Jetzt kam aber nur eine Kopie auf der die Unterschrift zu sehen ist.
Gruß
Wolfgang
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Reicht eine Kopie des Abnahmeprotokolls?
Hallo, Wolfgang!
Für die meisten Anwendungsfälle wird eine Kopie des Abnahmeprotokolls ausreichen. Im Bauprozess wird der Bauunternehmer in der Regel den Inhalt des Protokolls nicht bestreiten. Bewahre zur Vorsicht wenigstens auch das Anschreiben und den Briefumschlag auf, mit dem dir die Kopie des Abnahmeprotokolls übersandt wurde.
Originale können nur manchmal dann erforderlich sein, wenn du den Bauvertrag als notariellen Vertrag geschlossen hast oder im privatschriftlichen Bauvertrag bestimmte Rechtsfolgen ausdrücklich vereinbart hast, die nur eintreten, wenn du ein Abnahmeprotokoll im Original vorlegen kannst. Sollte das der Fall sein, schreibe das hier bitte nochmal, um was es sich ggf. handelt.
Frage vorsorglich auch deine finanzierende Bank, ob die aus deren Sicht ein Original des Abnahmeprotokolls benötigen.
Ralf