GEG-Anforderungen: Transmissionswärmeverlust bei Umnutzung/Ausbau – Berechnung & Referenzgebäude?
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GEG-Anforderungen: Transmissionswärmeverlust bei Umnutzung/Ausbau – Berechnung & Referenzgebäude?

Hallo, meine Frage bezieht sich auf das neue Gebäudeenergiegesetz. Nach § 51 GEG darf der Transmissionswärmeverlust meines geplanten Ausbaus nicht höher sein als das 1,2-fache eines Referenzgebäudes. Das GEG gibt für das Referenzgebäude U-Werte für einzelne Bauteile an.
  • Gilt der Nachweis als erfüllt, wenn jeder meiner Bauteile einen geringeren U-Wert hat, als die im GEG angeben?
  • Oder geht das nicht, weil man noch Wärmebrücken berücksichtigt?
  • Oder werden diese auf beiden Seiten berücksichtigt (geplantes Gebäude und Referenzgebäude)?

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • Alexander
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    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 51 begrenzt den zulässigen Transmissionswärmeverlust bei Ausbauten und Umnutzungen. Dieser darf maximal das 1,2-fache des Transmissionswärmeverlusts eines Referenzgebäudes betragen.

    Für den Nachweis müssen Sie folgende Punkte berücksichtigen:

    • U-Werte der Bauteile: Das GEG gibt U-Werte für Bauteile des Referenzgebäudes vor. Diese Werte sind für die Berechnung relevant.
    • Wärmebrücken: Wärmebrücken müssen bei der Berechnung des Transmissionswärmeverlusts berücksichtigt werden.
    • Referenzgebäude: Die Anforderungen an das Referenzgebäude sind im GEG definiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Energieberater hinzu, um die Berechnung korrekt durchzuführen und die Einhaltung des GEG nachzuweisen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Transmissionswärmeverlust
    Der Transmissionswärmeverlust ist die Wärmemenge, die durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach) nach außen abgegeben wird. Er wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) gemessen. Ein niedriger Transmissionswärmeverlust deutet auf eine gute Wärmedämmung hin. Verwandte Begriffe: U-Wert, Wärmedämmung, Gebäudehülle.
    U-Wert
    Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme pro Zeiteinheit durch ein Bauteil (z.B. Wand, Fenster) hindurchgeht, wenn ein Temperaturunterschied von 1 Kelvin zwischen den beiden Seiten des Bauteils besteht. Er wird in W/m²K gemessen. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Bauteils. Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Transmissionswärmeverlust, Wärmeleitfähigkeit.
    Wärmebrücke
    Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, an dem Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als in den umliegenden Bereichen. Dies kann z.B. an Ecken, Kanten, Fensteranschlüssen oder ungedämmten Bauteilen auftreten. Wärmebrücken führen zu höheren Heizkosten und können Schimmelbildung begünstigen. Verwandte Begriffe: Wärmeableitung, Kondensation, Schimmelbildung.
    GEG (Gebäudeenergiegesetz)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden stellt. Es regelt u.a. den zulässigen Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung. Das GEG dient der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden. Verwandte Begriffe: EnEVAbk., Energieausweis, Energieeffizienz.
    Referenzgebäude
    Ein Referenzgebäude ist ein fiktives Gebäude, das als Vergleichsmaßstab für die energetische Bewertung eines realen Gebäudes dient. Die Eigenschaften des Referenzgebäudes sind im GEG festgelegt. Der Energiebedarf des realen Gebäudes wird mit dem des Referenzgebäudes verglichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen. Verwandte Begriffe: GEG, Energieeffizienz, Vergleichswert.
    Bauteil
    Ein Bauteil ist ein einzelnes Element eines Gebäudes, z.B. eine Wand, ein Fenster, ein Dach oder eine Decke. Jedes Bauteil hat spezifische Eigenschaften, wie z.B. U-Wert, Wärmespeicherkapazität und Schallschutz. Die Eigenschaften der Bauteile beeinflussen die energetische Qualität und den Komfort des Gebäudes. Verwandte Begriffe: Gebäudehülle, Konstruktion, Material.
    Umnutzung
    Umnutzung bezeichnet die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dies kann z.B. die Umwandlung eines Büros in eine Wohnung oder einer Lagerhalle in ein Wohnhaus sein. Bei einer Umnutzung sind in der Regel bauliche Veränderungen erforderlich, die auch energetische Auswirkungen haben können. Verwandte Begriffe: Sanierung, Modernisierung, Nutzungsänderung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Transmissionswärmeverlust?
      Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmemenge, die durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach) nach außen verloren geht. Er ist ein wichtiger Faktor für die Energieeffizienz eines Gebäudes.
    2. Was sind U-Werte?
      U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) geben an, wie gut ein Bauteil Wärme leitet. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.
    3. Was sind Wärmebrücken?
      Wärmebrücken sind Bereiche in der Gebäudehülle, durch die Wärme verstärkt abfließt, z.B. an Ecken, Kanten oder Fensteranschlüssen. Sie können zu höheren Heizkosten und Schimmelbildung führen.
    4. Wie wird der Transmissionswärmeverlust berechnet?
      Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben des GEG unter Berücksichtigung der U-Werte der Bauteile, der Flächen der Bauteile und der Wärmebrücken.
    5. Was ist ein Referenzgebäude im Sinne des GEG?
      Das Referenzgebäude ist ein fiktives Gebäude, das als Vergleichsmaßstab für die energetische Qualität des tatsächlichen Gebäudes dient. Die Anforderungen an das Referenzgebäude sind im GEG festgelegt.
    6. Was passiert, wenn der Transmissionswärmeverlust zu hoch ist?
      Wenn der Transmissionswärmeverlust den zulässigen Wert überschreitet, müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung ergriffen werden, z.B. durch Dämmung der Wände oder Austausch von Fenstern.
    7. Wer kann den Nachweis nach GEG erstellen?
      Der Nachweis kann von einem qualifizierten Energieberater oder Architekten erstellt werden.
    8. Wo finde ich die U-Werte für das Referenzgebäude?
      Die U-Werte für das Referenzgebäude sind im GEG und den dazugehörigen Normen (DINAbk. V 18599) festgelegt.

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      Informationen zum Energieausweis und den benötigten Unterlagen.
  2. Energieberater ...

    Energieberater nennen sich die, die da durchblicken ;)
    • Frage 1: ja
    • Frage 2: sofern man Fördermittel einwerben will, vermutlich ja
    • Frage 3: verstehe ich nicht

    PS: In manchen Bundesländern (z.B. Berlin) gibt es erhöhte Anforderungen an den Nachweis des baulichen Wärmeschutzes.

    Da Du aber vermutlich (sowieso) eine Baugenehmigung brauchst, frage den von Dir beauftragten Planer.

    Was hast Du denn vor? Und wurde ein Planer eingeschaltet?

  3. Anbau, Ausbau, Umnutzung ...?

    • Wohngebäude / Nichtwohngebäude?
    • Wird das Bestehende beheizte Bauwerksvolumen durch den Ausbau erweitert?
    • Um wieviel m³?
    • Werden auch Teile des Bestandsgebäudes energetisch ertüchtigt?

    Danach ist dann zu differenzieren was einzuhalten ist:

    a) Bauteilkatalog,

    b) der separater bilanzieller Nachweis für den Anbau

    c) Bilanz für Gesamtgebäude mit 1,2-fach-Regel (früher 140 %-Regel)

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