Habe ein Trittschallproblem mit einer Holzbalkendecke  -  Baumangel?
BAU-Forum: Bauphysik

Habe ein Trittschallproblem mit einer Holzbalkendecke  -  Baumangel?

Hallo,
wir haben vor gut einem Jahr 1,5-geschossig, massiv gebaut (Doppelhaushälfte).
Der ausgebaute Spitzbogen hat eine Holzbalkendecke, zu deren Aufbau ich nicht sehr viel sagen kann.
Balken, von unten Rigipsverschalung, oben OSBAbk. Platten, vemutlich Mineralwolldämmung innen drin.
Oben liegt ein Teppichboden auf.
Wenn mein Sohn (5 Jahre und nicht übergewichtig) oben ganz normal spielt, dann ist in der Etage darunter die Hölle los.
Ich will es verdeutlichen: sollte man vorhaben geistige Arbeit durchzuführen, so wird es mit der Konzentration schiwerig, Schlafen ginge nicht.
Eigentlich wollten wir den Spitzbogen in naher Zukunft als Kinderzimmer benützen. Ich habe da nun meine Zweifel.
Was kann ich von unserem Bauunternehmer fordern? / Was kann man tun?
Besten Gruß und Dank im Voraus.
  • Name:
  • Stefan
  1. Hallo Stefan,

    Du kannst das fordern, was vertraglich und entsprechend der Nutzung des Spitzbodens vereinbart ist.
    In naher Zukunft klingt nach:
    "für den späteren Ausbau vorbereitet"
    als die vertraglich vereinbarte Ausbaugrenze!?
    Wer hat den Teppichboden gelegt?
    Ohne Estrichplatten mit Trittschalldämmung wird auch ein dicker Teppichboden nicht ausreichend dämpfen.
    Dann stellt sich die Frage, ob in der statischen Berechnung dieser spätere Ausbau auch berücksichtigt wurde.
    Und wie kommt man da hoch!?
    Grüße
  2. Und dann noch ...

    Und dann noch Nutzung als Wohnraum/Aufenthaltsraum überhaupt zulässig? ...
  3. Hallo, 1. dem Bauträger war die ...

    Hallo, 1. dem Bauträger war die Hallo,
    1. dem Bauträger war die Nutzungsabsicht bekannt
    2. Die Dämmung ist aus diesem Grunde zwischen den Sparren im Dach und nicht (nur) in der Holzbalkenddecke.
    3. Und wir haben eine "ordentliche Treppe" bis nach ganz oben
    4. Wir haben uns extra eine Heizung einbauen lassen
    5. mit dem Bauträger war bezüglich Schallschutz nichts vereinbart, er wirbt aber mit " ... otimalem Schallschutz ... " wegen " ... Massivbauweise ... " (Zitate)
    Warum sollte der Spitzbogen nicht als Wohnraum zulässig sein?
    Er schlägt sich voll in der Flächenberechnugn nieder.
    Danke für jede Hilfe.
  4. Was hat

    Euer Baubetreuer bei der Abnahme dazu gesagt?
    Fordere den Bauträger zur Nachbesserung/ Nacherfüllung auf!
    Was steht denn nun im Vertrag zum Ausbau?
    ... und den Böden?
    Grüße
  5. als was ...

    als was ist der Spitzbogen in der Baugenehmigung/Bauanzeige ausgewiesen?
  6. Hallo, in der Baubeschreibung steht nichts ...

    Hallo, in der Baubeschreibung steht nichts Hallo,
    in der Baubeschreibung steht nichts besonderes zum Spitzbogen.
    Für mich ist absolut klar, dass das Wohnraum ist. Sollte für den Bauträger auch so sein.
    Warum sonst hätte er für teuer Geld eine Betontreppe dahin, eine Dämmung, einen Heizkonvektor (wir haben eine Wärmepumpe) einbauen sollen?
    Was das Baurecht dazu sagt, ist mir unklar, aber der Bauträger hat mir zumindest mit keinem Wort gesagt, dass der Spitzbogen kein Wohnraum sein kann. Also gehe ich davon aus, dass das Wohnraum ist.
    Der Bauleiter wurde von mir dazu schon mal angesprochen, hat aber sinngemäß erwiedert, das sei bei Holzbalkendecken halt so.
    Nur mal nebenbei: die Treppe und der Heizkörper haben mich ca. 5000 € extra gekostet. Das mache ich doch nicht, um den Spitzbogen hinterher als Lagerraum nutzen zu wollen.
    Was mein ihr? Mangel Ja oder nein?
    Gruß,
    Stefan
  7. wenn da steht

    für Treppe und HK 5000 (vielleicht noch die zusätzliche Dämmung der Schrägen) ist da nicht automatisch der Estrich dabei. Vielleicht hat er den wirklich vergessen zu kalkulieren.
    Das merkt man doch aber bei der Abnahme.
    Freiwillig macht der den nach 1 1/2 Jahren wohl nicht mehr rein.
    Wieviel m² (Wohnfläche sind das denn da oben?
  8. Also Stefan ...

    Also Stefan Du machst mit jeder Antwort eine neue Baustelle auf.. :-(
    Was Du denkst, ist eine Sache. Was geschrieben steht, eine völlig andere.
    Und! Das Bauamt denkt noch mal völlig anders. An Wohnräume/Aufenthaltsräume werden besondere Anforderungen gestellt. Ob Du da eine Treppe reinbaust oder dämmst, ist Dein Privates Hobby. Was zählt ist, was geschrieben steht. Und wenn da noch nicht mal was in der Baubeschreibung steht, wie es genau auszusehen hat, dann darfst du Dich möglicherweise nicht beschweren.

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