Auflager: Für einen Statiker sicher einfach!
BAU-Forum: Bauphysik

Auflager: Für einen Statiker sicher einfach!

Hallo zusammen,
für einen Statiker ist das sicher eine einfache Frage:
Wir haben eine Mittelpfette, die nachträglich durch eine Metallstütze (Doppel T-Träger HEA 100) mit einem oben angeschweißten Metallplatte (etwa 14 * 14 cm) abgesützt wird. Die 11,5er Mauer ist nicht knicksicher.
Hält das die Mittelpfette aus oder ist die Platte an der Stütze zu klein:
  • Punktlast nach statischer Berechnung 67 KN (mit Schnee)
  • Größe der Metallplatte 14x14 cm
  • Balken (Fichte) 24x28 cm hochkant

Gelesen habe ich bei Nadelholz etwas von 0,2 KN pro cm².
Das Ware doch dann zu wenig?
Danke. Gruß Jensbernd

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Auflager: Für einen Statiker sicher einfach!" im BAU-Forum "Bauphysik"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Jensbernd
  1. Tendenziell richtig

    In der Tendenz liegen Sie richtig. Es sieht so aus, als ob die Kopfplatte größer und dicker hätte sein müssen oder eine lastverteilende Hartholzunterlage hätte eingebaut werden müssen.
    Trotzdem kann man Ihre Frage im Forum nicht abschließend beantworten. Da muss sich ein Statiker die Statik ansehen und nachprüfen, aus welchen Lastanteilen sich die 67 kN zusammensetzen und wie diese Lastanteile kombiniert sind. Es gibt charakteristische Lasten, Lastkombinationsfaktoren, Klassen der Lasteinwirkungsdauer, Bemessungslasten etc. Nur mit der Zahl 67 kann man nicht viel anfangen.
  2. Ähnliche Belastung bei Bootslagerung  -  kein Problem

    Hallo,
    angenommen, die 67 kN liegen an, dann entspricht das bei 14x14 cm2 einem Druck von 0,34 kN/cm2. Dies ist in der Tat fast das doppelte von 0,2.
    Eine ähnliche Belastung tritt bei der Winter-Lagerung unserer Stahlsegelyacht auf Fichtenholzpallen auf. Hier lagern pro Auflager 3,5 t auf 12x12 cm2 = 0,24 kN/cm2. Das Holz drückt dabei leicht ein (0,5-1 mm), die Fasern reißen jedoch nicht und es entstehen keine Splitter. Steht das Boot nicht drauf, sieht es so aus, als hätte man ein paarmal mit dem Fäustel draufgeschlagen.
    Also, es wird wohl halten mit der 12x12er Platte, aber "schön" sieht es wirklich nicht aus.
    Gruß Stephan
  3. Ob"s hält  -  darum geht es gar nicht

    Zu einem Standsicherheitsproblem wird das ja auch nicht führen, Herr Diebitz.
    Es geht um die Gebrauchstauglichkeit. Dabei sind Eindrückungen und Verformungen nur im zulässigen Rahmen hinzunehmen, gerade bei Wohnhausen. Für einen Bootsschuppen gelten andere Maßstäbe. Auch wenn noch kein Schaden erkennbar ist, besteht m.E. ein Anspruch darauf, dass mit der Konstruktion alle statischen Nachweise gemäß den einschlägigen Normen eingehalten werden.
    Da habe ich schon viele Zimmerleute gesehen, die sich sehr verwundert zeigen, wenn man ihnen vorhält, dass die Bauteilanschlüsse, wie z.B. Fußpfettenverankerungen, Pfettengelenke, Kehlbalkenaufhängungen, Auflager etc. unterdimensioniert sind.
    Es ist auch Wenigen der am Bau Beteiligten bekannt, dass es eine Genehmigungsstatik gibt und es darüber hinaus auch eine Ausführungsstatik gibt, die meistens nicht, oder unvollständig, gemacht wird. Die Genehmigungsstatik wird, ähnlich wie der Bauantrag, für das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren angefertigt. Darin sind die Hauptbauteile bemessen, aber es werden nur Auflagerkräfte ausgegeben. Anschluss- und Detailnachweise sind in der Genehmigungsstatik oft noch gar nicht geführt. In der Ausführungsstatik, zu der u.a. Bewehrungspläne gehören, sollten auch Holzkonstruktions- und Stahlbaupläne nebst Detailnachweisen angefertigt werden. Das will im "Kleinhäuschenbau" aber kaum einer bezahlen. Deshalb muss man erstmal schauen, womit der Statiker beauftragt war und ob sich ein Detailnachweis über das Auflager in der Statik befindet.
    Hat der Statiker in der Statik das Kopfplattenmaß angegeben, ist es Sache des Statikers, wenn sich die Kopfplatte als zu schwach erweist. Ist die Kopfplatte korrekt angegeben, aber der Zimmermann hat sie kleiner gebaut, ist es ggf. Sache des Zimmermanns und ggf. des Bauleiters. Schwierig wird es, wenn nur die Auflagerkraft angegeben wurde und es keinen Detailnachweis über das Auflager gibt, weil der Statiker keinen Auftrag zur Ausführungsplanung hatte. Dann ist es möglicherweise Sache des ausführenden Zimmermanns, den Anschluss selbst so zu bemessen und auszuführen, dass der Anschluss die in der Statik angegebene Last nachweislich aufnehmen kann.
  4. Leider abweichend von der Staitik deshalb auch die Frage

    Schon mal vielen Dank für die beiden fundierten Antworten. Jetzt fühle ich mich ermutigt hier nochmal nachzufragen.
    Für Sie beide noch mehr von der Historie:
    Ich habe extra mal die Statik eingescannt, weil die eigentlich sehr gut beschrieben ist. Da ist mir dann eben aufgefallen, dass statt einer 17.5 eine 11.5 Mauer verbaut wurde, weshalb ich auch darauf bestand hier eine Stütze setzen zu lassen.
    Da war ich auch wieder beim Statiker, leider ist das der vom Bauträger. Der hat dies auch mit der Punktlast bestätigt.
    Ich wollte einfach noch eine Meinung einholen bevor ich mich jetzt Wege der Stahlplatte wieder beschwere.
    • Name:
    • Jensbernd
  5. Bild vergessen

    Jetzt habe ich mir noch Arbeit mit dem Bild gemacht und vergessen dies anzuhängen ... (Eingescannte Teile aus der Statik)

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Bild vergessen" auf die Frage "Auflager: Für einen Statiker sicher einfach!" im BAU-Forum "Bauphysik"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Jensbernd
  6. Ja ja, diese Änderungen immer

    Das sind so typische Änderungen, bei denen immer Kleinigkeiten schief gehen. Laut Positionsplan wären unter der Mittelpfette 17,5 x 24 cm Beton, also 420 cm².
    Für die Änderung der Wanddicke und den Einbau der Stahlstütze wurde vermutlich keine Nachtragsstatik erstellt, sodass man nicht nachsehen kann, ob für die Kopfplatte ein Maß vorgegeben war.
    Da es aber ein Generalunternehmer/Generalübernehmer ist, kann es Ihnen eh egal sein ob es ein Fehler des Statikers oder Zimmermanns war. Das klärt der Generalunternehmer/Generalübernehmer intern.

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