Schimmel nach 4 jähriger Sanierung und dann Bewohnung des Hauses von 1930
BAU-Forum: Bauphysik

Schimmel nach 4 jähriger Sanierung und dann Bewohnung des Hauses von 1930

Liebe Forumsteilnehmer,
im Jahr 2005 kaufte ich ein 2 geschossiges Haus, Baujahr 1930. Dieses Haus stand bis dahin schon mindestens 10 Jahre leer. Ich begann mit der Sanierung. Da die alten Holzbalken nicht mehr einen tragfähigen Eindruck machten und das alte Außenmauerwerk krumm und schief war setzte ich von innen eine 11,5 cm Kalksandsteinmauer vor das 36,5 cm Vollziegel Außenmauerwerk um darauf die neuen Holzbalkendecken zu lagern. Das Mauerwerk verputzte ich von Innen, verlegte Bodenbeläge, tapezierte, erstellte das Bad, usw..
Das Haus hatte früher mal einen Keller aber dieser wurde vor 15 Jahren mit 16 m³ B25 verfüllt. (Konnte ich aus der Bauakte erfahren).
Im Juni 2009 verkaufte ich aus persönlichen Gründen das Haus.
Die bestellte Elektroheizung war noch nicht geliefert. Das Haus war also mittlerweile mindestens 15 Jahre unbewohnt und unbeheizt.
Mit dem Käufer gab es mehrere Besichtigungstermine (er wohnte gegenüber) ich klärte ihn über eine undichte Stelle im Dach und an einem Giebelfenster auf (Im Kaufvertrag vermerkt).
Weitere schwächen waren mir nicht bekannt.
Vor 2 Wochen erhielt ich einen Brief eines Anwalts mit einem Gutachten. Im Gutachten wird beschrieben das es keine Horizontale Sperre des alten Vollziegelmauerwerks gäbe, dieses durchfeuchtet sei, es auf dem Kalksandstein zu Schimmelpilzbildung gekommen ist.
Der Gutachter unstellt, dass das Kalkksandsteinmauerwerk nur zum Zwecke der Vertuschung des Schimmels erstellt worden ist.
Es wird um Mängelbeseitigung oder Erstattung von ca. 25.000 € (Kaufpreis Haus mit 180 m² Grundstück 35000 €) gebeten.
Da mir in 4 jähriger Bauzeit keine Feuchtigkeit aufgefallen ist stellt sich mir jetzt die Frage wie kann es zum Schimmel und auftretender Feuchtigkeit kommen?
Im Gutachten wird darüber Hinaus beschrieben das der Käufer das Fundament frei gelegt hat und von Außen abdichtete.
Kann es sein, dass erst durch die Beheizung und Bewohnung des Hauses zur Feuchtigkeitsbildung gekommen ist? Gibt es vielleicht anderer Erklärungen? Hätten mir diese Dinge schon vorher auffallen müssen?
Ich würde mich über Hinweise und Ratschläge freuen.
Wolfgang
  • Name:
  • Wolfgang
  1. Was für eine hanebüchene Schlussfolgerung

    In dem Gutachten wird sicherlich noch einiges anderes stehen, aber dass in einem Gutachten unterstellt wird, dass eine Kalksandsteinvorsatzschale nur errichtet wurde um Schimmel zu verdecken, lässt die Vermutung aufkommen, dass es sich da mehr um einen "Schlechtachter" denn einem Gutachter gehandelt haben kann. Ein seriöser Sachverständiger hat einem Gutachten nicht vermutete Absichten zu unterstellen, sondern er hat technische Sachverhalte aufzuklären und Lösungen anzubieten.
    Um in einem Altbau zum Zwecke des Verkaufs arglistig feuchte und schimmelige Wände zu verdecken gäbe es genügend einfachere Möglichkeiten, als eine arbeistaufwendige massive Vorsatzschale zu errichten. Jemand, der wirklich in arglistiger Absicht handelt, würde da eher eine Gipskartonverkleidung oder eine Vertäfelung davor stellen.
    Sicherlich brauchen Sie eine fachjuristische Beratung, aber ich gebe mal aus juristischer Sicht laienhafte Meinung kund. Falls ich mit meiner Formulierung der Zustände des Hauses daneben liege, entschuldigen Sie bitte, es handelt sich um Annahmen Aufgrund Ihrer Beschreibung:
    Bei einem Kaufpreis von 35.000 für ein Wohnhaus muss der Käufer doch davon ausgehen, dass er sanierungsbedürftige "Bruchbude" übernimmt. Auch wird dem Käufer, da er Nachbar war, nicht entgangen sein, dass Sie als (vermutlich) Laie dort 4 Jahre selbst gewerkelt haben und da muss ihm bekannt sein, dass da keine Fachfirma am Werk war und ohne fachkundige Planung zweifelhafte Sanierungsarbeiten ausgeführt wurden, deren Erfolg von vornherein fragwürdig war.
    Zumindest erkenne ich aus Ihrer Beschreibung nicht die erforderliche arglistige Täuschung ihrerseits, die für die Geltendmachung der Käuferansprüche erforderlich ist. Vielleicht haben Sie aber auch einige Fakten in Ihrer Darstellung weggelassen. Da gehen Sie nochmal in sich und prüfen, was Sie dem Nachbarn alles erzählt haben und denken drüber nach, was der Nachbar schon vom Zustand des Hauses wissen konnte. Hat er Sie vielleicht schon früher mal auf der Baustelle besucht usw.
    Evtl. könnte man sogar vermuten, dass Abwarten und Teetrinken hier am sinnvollsten ist, da der Käufer mit Gutachten und Anwaltskosten in Vorleistung gehen muss und dann vielleicht am Ende doch vor einem kostspieligen Prozess zurückschreckt. Aber wie gesagt: die juristische Bewertung lassen Sie von einem Fachanwalt vornehmen.
  2. Klingt alles ...

    (die Sanierungsmaßnahme) etwas konzeptionslos.
    Man hätte mit einer passenden Innendämmung (mit weniger Aufwand) gerade Wände realisieren können und die Schimmelgefahr abstellen können, die bei Ihrem ungedämmten Wandaufbau in hohem Maße gegeben ist ... Vor allem dann wenn das Gebäude bewohnt aber nicht gescheit beheizt wird/beheizbar ist.
    Ich könnte mir auch vorstellen, dass u.U. damals gültige Mindestdämmwerte (falls es die gab) nicht eingehalten wurden ...
    Ansonsten können Sie jetzt einen Baurechtsanwalt kontaktieren oder abwarten (wie A. Lott schon schrieb)
    Gruß

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