Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir betreiben einen deutschlandweit ausliefernden Wasserbettenhandel und werden des öfteren von unserer Kundschaft nach der Deckenbelastbarkeit von Wohnräumen gefragt. Um unseren Kunden eine ausfühliche Antwort geben zu können ohne ein Architekturstudium machen zu müssen, möchte ich hiermit fragen ob es eine DINAbk.-Norm für die Deckenbelastbarkeit in Wohnräumen gibt. Schön wäre eine Angabe in kg/m² oder kg/cm². Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Litzkendorf
(Verkaufsberater)
Wasserbetten-Team
Deckenbelastbarkeit im Altbau, Neubau, Fachwerkbau?
BAU-Forum: Bauphysik
Deckenbelastbarkeit im Altbau, Neubau, Fachwerkbau?
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Verkehrslasten für Decken sind
in DINAbk. 1055 festgelegt. In die Verkehrslasten sind eingeschlossen: Personen, Möbel, Geräte, unbeträchtliche Warenmengen u. dgl. Bei erheblichen Mengen von Akten, Büchern und Waren, bei leichten Maschinen, Panzerschränken, Tresoren usw. ist ein genauer statischer Nachweis erforderlich.
Für Decken mit Querverteilung (also nicht einzelne Tragstreifen wie z.B. Holzbalken) bei Wohnräumen sind 1,5 kN/m² vorgeschrieben.
Für Decken ohne Querverteilung (z.B. Holzbalkendecken) gelten 2 kN/m² bei Wohnräumen.
Aber Vorsicht! Die Vorschriften sind das Eine, aber die konkrete Situation vor Ort ist das Entscheidende. Gerade bei Altbauten können die Forderungen der DIN durchaus nicht eingehalten sein. Schließlich hatte der Baumeister siebzehnhundertungerade noch keine Ahnung davon, dass es mal eine DIN 1055 geben könnte. Und mancher heutige (Selbst-) Baumeister hat auch keine Ahnung ...
Seien Sie also Vorsichtig mit der Beratung. Sie können die Decke Ihres Kunden nicht beurteilen. Genaues wissen Sie nur, wenn Sie es schriftlich haben, oder wenn sich die Sache ein Statiker anschaut.
Besten Gruß
Klaus Bleser -
Danke für die schnelle Hilfe
Recht herzlichen Dank für die schnelle und vor allem ausführliche Antwort. Nun kann ich unserer Kunschaft eine konkrete DINAbk. zur Deckennutzlast nennen.
Kurz angemerkt: Es ist in Deutschland noch zu keinem bekannten Fall gekommen, bei dem ein Mieter seinen Untermieter durch die Decke seines Schlafzimmers besucht hat, aber um unseren Kunden diese Bedenken nehmen zu können haben Sie mir sehr geholfen. In der Hoffnung auch weiterhin so fachlich versiertes Publikum in diesem Forum antreffen zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Stefan Litzkendorf -
trotzdem sollten Sie noch
folgendes beachten:
auch wenn bisher noch niemand durch deutsche Schlafzimmerdecken durchgefallen sein sollte - trotz Einhaltung der zulässigen Verkehrslasten kann es trotzdem zu Schäden und Schadenersatzforderungen kommen! Sie müssen nämlich bedenken, dass, abhängig von der Spannweite und Schlankheit von Decken, es zu Bewegungen/Verformungen kommen kann (ohne dass dies irgend eine Gefahr darstellen oder zum Einsturz führen würde) wenn die Verkehrslasten voll ausgenutzt werden.
Konkretes Beispiel: es stürzt zwar nichts ein und es besteht auch keinerlei Einsturzgefahr, aber es zeigt sich ein kleiner aber sichtbarer Riss, weil sich die Decke auf die neue Belastung einstellt. Wie wird der Nachbar reagieren?
Schauen Sie sich also besser die Situation bei Ihrem Kunden genau an, und holen Sie sich beim geringsten Zweifel besser fachlichen Rat!
Sie schlafen garantiert besser.
Besten Gruß
Klaus Bleser
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