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Terrasse Last
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrasse Last

Liebe Leute,

ich wohne in einer DGAbk.-Whg und habe eine Terrasse auf gleicher Höhe wie meine Wohnfläche. Ich möchte auf der Terrasse gerne einen Whirlpool aufstellen:

Info laut Statiker: Die Bemessung der Terrassen im DG erfolgte für eine Aufbaulast von g2=1,9 kN/m² und eine Nutzlast von q=3,2 kN/m².

Habe gegoogelt, das bedeutet 320 kg/qm. 3 Fragen hätte ich:

1) Die Aufbaulast ist für mich offenbar nicht relevant?

2) Die 320 kg pro qm sind der Wert, den die Terrasse mindestens aushalten muss. Wie viel % mehr als der vom Statiker genannte Wert sind in der Regel kein Problem?

3) Die Terrasse hat 20 qm. Der Whirlpool 5,3 qm. Da ca. 15 qm ohne Belastung, sehe ich das richtig, dass bei den 5 qm deutlich mehr Belastung möglich sein sollten als wenn die gesamten 20 qm belastet würden?

Herzlichen Dank vorab für alle Antworten! Gerne auch mehrere/verschiedene Meinungen.

Schöne Grüße,

  • Name:
  • Thomas
  1. Denkfehler

    Ohne das Gewicht des Whirlpool zu kennen und ohne die Aufstellposition zu kennen ist es grundsätzlich falsch, eine zulässige Gesamtbelastung auf einer geringen Fläche oder gar in der Mitte zu konzentrieren. Damit bleibt die Beantwortung der Frage beim Statiker und nicht als Schätzung hier.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Terrasse

    Ähm, man kauft ja nicht zuerst den Pool und schaut dann, ob es sich von der Last her ausgeht, sondern geht umgekehrt vor.

    Terrasse 5,3x3,2 m groß, der Pool würde mittig stehen.

    Kann bitte jemand, der Statiker ist, einen kennt oder mit einem darüber gesprochen hat nur das hier beantworten bitte?

    2) Die 320 kg pro qm sind der Wert, den die Terrasse mindestens aushalten muss. Wie viel % mehr als der vom Statiker genannte Wert sind in der Regel kein Problem?

    DANKE,

    • Name:
    • Thomas
  3. frag ruhig noch ein paar mal

    Die Antwort auf Deine Frage
    [ Zitat Anfang ] ... Wie viel % mehr als der vom Statiker genannte Wert sind in der Regel kein Problem? ... [ Zitat Ende ]
    bleibt: "Null"
  4. Haftung

    Kläre das bitte mit jemandem der dir da genau sagen kann was möglich ist und dafür auch haftet. Der dadurch am leben bleibende Mensch unter deiner Terasse wird es dir danken......
  5. zu beachten

    Foto von Martin G. Halbinger

    Zun einen kommen zum Gewicht des Pool noch Besucher, 2 Jahre später dann weitere Gartenmöbel, im Winter Schnee, im Sommer Pfützen vom Regen, der Pool hat auch eine zus. Windangriffsfläche usw...

    Ja, die angenommene Verkehrslast enthält Sicherheitsbeiwerte, je nach Baujahr (zugrundliegender Berechnungsnorm) unterschiedliche. Diese Sicherheitsbeiberte sollen aber auch Materialschäden, Konstruktionsfehler und andere Schwankungen "ausgleichen". Die Verkehrslast jetzt zu 100 % mit nem dauerhaften Einbau auszureizen und dann diesen ggf auch noch vielleicht an der statisch ungünstigsten Stelle (meist die Mitte der Fläche zwischen den tragenden Wänden) zu konzentrieren, ist schon suboptimal und reizt teilweise die Sicherheiten auch ziemlich aus. Und Sie können sicherstellen, das dann keine der Anderen Lasten zeitweise dazukommen? oder.

    Dann noch von jemandem aus der Ferne, der weder Gebäude, ggf Schäden, die genaue Berechung usw. kennt, pauschal eine Überschreitung "freigeben" zu lassen, ist schon arg mutig.

    Warum fragen Sie nicht den Statiker, der Ihnen die o.g. Info gegeben hatte? Der hat zumindest schonmal die Statik gesehen. Oder will der sowas nicht bestätigen???

    Hat der Eigentümer überhaupt zugestimmt?

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