Einbaulage Randsteine
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Einbaulage Randsteine

Einbaulage Randsteine

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Einbaulage Randsteine" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Einbaulage Randsteine" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Zordrak
  1. Guckst Du hier ...

    Foto von Markus Reinartz

    Ich habe mir kürzlich von einer Baufirma eine Terrassenfläche, einen Stellplatz und einen Weg neben meiner Garage erstellen lassen. Alle Flächen sind mit Betonrandsteinen (1 mx8 cm) eingefasst. Also die Sorte Randsteine, die auf einer Seite eine ausgeprägte 45 ° Fase aufweist. Nun sorgt leider genau die besagte 45 ° Fase für Unstimmigkeiten zwischen mir und der Baufirma. Beim Stellplatz und dem Weg neben der Garage ist die Fase vom Belag weg gesetzt. So, dass es eine schöne abgeschlossene Fläche mit Schräge nach außen gibt. Bei der Terrassenfläche ist die Schräge der Randsteine nach innen zur Fläche gesetzt, was für mich keinen Sinn ergibt.

    • Während der Erstellung habe ich die Firma informiert das ich die Fläche mit Feinsteinzeug Terrassenplatten 60x60x2 belegen will. Also potentielles Fugenmaß eher gering.
    • Da ich meine Platten höhenbündig mit den Randsteinen legen will ergibt sich mir durch die Fase zur Platte hin eine unschöne Schmutzfangrinne
    • Platten liegen im Splittbett, also scheidet Fugenmörtel aus.
    • Zusätzlich störend ist das die Terrasse, die am Haus ansetzt, absolut eben  -  sprich ohne Gefälle ausgeführt wurde. Kann man machen wenn das Fugenmaß groß genug ist. Bei Feinsteinzeug also auch eher nicht der Fall

    Ich habe die Mängel der Baufirma mitgeteilt sowie ich deren gewahr wurde. Auch mehrfach telefonisch sowie per E-Mail um Lösungsvorschläge gebeten. Bis jetzt kam leider nur der Hinweis das es für Randsteine keine Einbauvorschriften gibt und ich solle doch die Rechnung komplett begleichen. Da ich den Auftrag nicht zu meiner Zufriedenheit erledigt sehe habe ich einen Teilbetrag einbehalten. Nun die Frage: Hat die Baufirma Recht und ich muss mich damit anfinden oder kann ich dagegen vorgehen und nötigenfalls die ganze Terrasseneinfassung noch mal neu setzen lassen? Bzw. hat das Aussicht auf Erfolg wenn ich mir einen vereidigten Bausachverständigen auf Platz bestelle?
    und hier

    und hier

    und hier

    und hier

    und
    Pflasteratlas Horst Mentlein.
    Die Fase gehört zum Belag gedreht.
    Sie werden  -  bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen- keinerlei Infos und Fotos von Herstellern finden, wo die Dinger anders herum eingebaut worden sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Situativ betrachten

    Situativ betrachten
  3. Fase zum abgesenkten Bereich

    Fase zum abgesenkten Bereich
  4. die Frage ist aber:

    Foto von wiki

    die Frage ist aber:
  5. Och Wiki, zaubern kann der auch nicht!

    Foto von Markus Reinartz

    In sämtlichen Beispielen ist der Randstein als erhabenes, abgrenzendes Element ausgeführt. Würde im Fall meiner Terrasse bedeuten das ich meine Feinsteinzeugplatten Fasenbündig tiefer als die Randsteinoberkante legen und damit meine Terrasse als Regensammelpfanne und einen abgrenzenden Stolperstein akzeptieren muss. Wenn das alles so seine Richtigkeit hat, wieso ist dann der Randstein des Wegs neben der Garage so gesetzt wie ich es für richtig ansehe? (Bild 1) Auf den Bildern ist die Fase immer zum abgesenkten Bereich (egal ob Belag oder Boden) ausgerichtet, das macht für mich auch optisch Sinn. Wenn das Board als Stufe (egal ob ein paar mm oder cm) ausgeführt wird fände ich es besser wenn die Fase zum tiefer liegenden Bereich zeigt. Soll ja auch beim drauftreten das abplatzen reduzieren. Habe auf der Straße auch noch nie gesehen dass bei Bordsteinen die Fase nicht zur Fahrbahn, sondern zum Bürgersteig zeigt. ob das ein öbvSV auch so sieht. (wie Herr Reinartz mit seinem "Prospekt" und der (nachtäglich ergänzten) Einbauempfehlung.) "Beim Stellplatz und dem Weg" hätte man danach ja "falsch" verlegt. "unschöne Schmutzfangrinne"  -  Sie haben sich zweifelsohne intensive Gedanken gemacht! ... aber leider nicht rechtzeitig vorher eine Ausführungsplanung Ihrer Eigenleistung (Art des Terrassenbelages) geliefert und kommuniziert. Die Frage zum notwendigen Gefälle wäre aber sicher auch noch zu betrachten! Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zudem bemerkt, gibt es Menschen die die abzulegende Prüfung, man kann ohnehin wohl eher nur von einem Test reden  -  sowie ich auch-, bestanden haben, gelle, aber das ist eine andere Baustelle.
    Ihr alle solltet oder müsst einmal bedenken, dass es die Rasenkantensteine B8 aus Beton schön länger gibt als die vom Fragesteller verlegten Platten. Im ureigensten Sinn, waren derartige Bodsteine also denn dann auch nicht zur Ausführung derartiger filligraner Arbeiten gedacht.
    Wenn Herstellerrichtlinien, Einbauanleitungen, Einbauempfehlungen und Einbauhinweise nicht eingehalten werden, urteilen die Gerichte derart halt eben.
    ... Verarbeitungshinweise des Herstellers nicht eingehalten ...
    guckst Du hier ...

    Die Produkte passen im Übrigen nicht wirklich aufeinander oder man ändert das entsprechend bei der Ausführung ab  -  und das frühzeitig  -  dann wird alles gut.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Damit wir alle vom gleichen reden

    Damit wir alle vom gleichen reden
  7. Na das ist aber kein zutreffender Vergleich von Herrn Zänkert!

    Foto von Markus Reinartz

    Es ist für mich unerheblich wie lange es welchen Baustoff schon gibt und was zusammen passt. Bei Auftragserteilung war klar definiert das eine erhabene Terrassenfläche entstehen soll. Zu dem Zeitpunkt standen als Belag entweder Betonplatten oder eben die Feinsteinzeugplatten zur Diskussion. Ausgehend von diesen Informationen ist es mir schleierhaft wie man die Einfassung so hat ausführen können.

    Also Topfeben und nicht augenfällig.

    Wenn zwei Belagtypen zur Wahl stehen sollte ich doch annehmen dürfen, dass das Grundgewerk für beide Möglichkeiten zu passen hat. Selbst wenn ich Knochensteine gelegt hätte wäre ein Gefälle nicht störend gewesen. Zwar nicht nötig, aber auch nicht falsch.

    Schauen Sie sich bitte noch mal das Bild und die Beschreibung genau an. Karsten Zänkert hat das schon so erfasst, wie ich das sehe. Mit filigraner Arbeit hat das nämlich nicht viel zu tun. Nur eben damit den gewählten Baustoff sinnvoll einzusetzen. Bordsteine in Form von Hochborden, die beispielsweise einen Gehweg abgrenzen, sind halt  -  sofern der Gehweg höher liegt  -  mit der Rundung vom Gehweg weg bzw. auf der von der Gehweg abgewandten Seite einzubauen.
    Es ist ja schon logisch was der Fragesteller gerne gehabt hätte und was davon selbstverständlich auch besser oder am besten aussieht aber das war ja nun einmal jetzt nicht die Frage.
    Ich würde das auch nicht so haben wollen.
    ach so, und natürlich sowieso klar, dass ein Gefälle vom Haus weg existieren bzw. angelegt worden sein muss, sodann regelgerecht gearbeitet werden soll.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN