Hallo, vor 9 Jahren wurden an den ...
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Hallo, vor 9 Jahren wurden an den ...

Hallo, vor 9 Jahren wurden an den Hallo,

vor 9 Jahren wurden an den Altbau, in dem ich wohne, im Rahmen einer Kernsanierung Vorstellbalkone aus Aluminium mit Betonplatten als Bodenbelag angebaut. Es handelt sich um ein 8-Parteienhaus, aufgeteilt auf 4 Etagen, mehrheitlich von Eigentümern bewohnt. Die Balkone waren im Kaufpreis der Wohnungen enthalten, der Bauherr meldete jedoch Insolvenz an, bevor die Balkone standen, sodass nur 5 Parteien bereit waren, den Kaufpreis noch einmal zu zahlen. Aufgrund dessen sei jeder Eigentümer für die Wartung seines Balkons allein verantwortlich, teilte mir die Hausverwaltung mit.

Mein Balkon ist der mittlere eines 3er Turmes, der Balkon über mir war die ersten 3 Jahre dicht. Zuerst war die Fuge zwischen Balkon und Hauswand defekt, sodass das Regenwasser an der Wand zu mir herunter lief. Es dauerte 1 Jahr, bis der Eigentümer bereit war, diese Fuge reparieren zu lassen, da er die Meinung vertritt, es sei normal, dass das Wasser an der Wand herunterläuft. Nach einem weiteren Jahr war die Fuge wieder defekt und wurde von dem Mieter, der die Wohnung mittlerweile bewohnt, ausgebessert.

Nun stellte sich heraus, dass das Regenwasser zwischen dem Rahmen und den Paneelen, die unter dem Balkonboden angebracht sind, durchläuft. Widerwillig wurde ein Handwerker bestellt, der die Betonplatten hochnahm und angeblich keinen Mangel feststellen konnte. Der Eigentümer gab mir zu verstehen, dass er dieser Angelegenheit nicht weiter nachgehen werde, auch wenn die Undichtigkeit weiterhin besteht, da ich kein Recht darauf habe, dass der Fertigbalkon über mir kein Wasser durchlässt. Schließlich sei der Balkon kein Wohnzimmer.

Das heißt für mich, dass ich zu keiner Jahreszeit in Abwesenheit Dinge auf den Balkon stellen darf, die nicht feucht werden dürfen, dass ich z.B. im Sommer während eines Schauers in die Wohnung flüchten und die Balkontür schließen muss, da das Spritzwasser ansonsten in der Küche landet.

Auch eine geplante Balkonverglasung als zusätzlicher Wetter- und Wärmeschutz wäre hinausgeworfenes Geld, wenn ich ständig das Regenwasser von oben auf meinem Balkon habe.

Da ich bei meinen Recherchen im Internet nicht fündig wurde, nun meine Frage, ob ich mit dem Wasser von oben leben muss. Wofür verfügen Fertigbalkone über eine Entwässerung, wenn es denn zulässig sein sollte, dass sich dennoch ein Teil des Wassers einen anderen Weg bahnt? Kann ich den Eigentümer mit Fristsetzung auffordern, den Mangel, wenn er weiterhin besteht, endgültig beheben zu lassen?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Margret
  1. Schwierig ...

    Da in manchen Bundesländern sogar Balkone aus Lattenrosten ohne darunter befindlichen Rieselschutz zugelassen werden, wird bei Ihnen bauordnungsrechtlich kaum eine Handhabe zu finden sein, mit der Sie eine Mängelbeseitigung einfordern könnten. Es wird hier tatsächlich schwer einen Regelverstoß festzustellen oder eine Einschränkung des erwartbaren Gebrauchseignung des Balkons.
  2. wenn

    Foto von Thorsten Bulka

    man eine "Verschmutzung" des tropfenden Wassers nachweisen kann, was ja dann zu Verschmutzungen bei einem führen, sehe ich nach BGBAbk.-Möglichkeiten! Ist Rost oder Calcium Silicat oder etwas enthalten?

    Was sagte der Hersteller zur Dichtigkeit?

    Ein planmäßiger Ablauf ist wohl durch das Rohr gedacht, so das man da auch was ableiten könnte!

    • Name:
    • TB
  3. Balkon weiter undicht

    Foto von wiki

    Zunächst vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ich sehe durchaus eine Einschränkung der Gebrauchseignung meines Balkons, der erst jetzt etwa 7 Jahre nach dem Bau Undichtigkeit in der Konstruktion zeigt. Tatsächlich ist es so, dass das Regenwasser noch Stunden, nachdem es aufgehört hat zu regnen, weiterhin durchtropft, als würde sich nach und nach eine Pfütze auflösen und nicht durch die integrierte Entwässerung abgeleitet wird. Diese Nachwirkung wäre bei einem Lattenrostbalkon sicherlich nicht gegeben.

    Inwieweit das Tropfwasser besondere Verschmutzungen mit sich führt, kann ich nicht beurteilen, aber ich gehe davon aus, dass niemand "normal" umweltverschmutztes Wasser z.B. auf frisch gewaschener Wäsche haben möchte oder gar Putzwasser, das auf dem Balkon ausgeschüttet wurde.

    Den Hersteller kann ich nicht mehr zu dieser Problematik befragen, da er kurz nach dem Bau der Balkone Insolvenz angemeldet und von der Bildfläche verschwunden ist.


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