Terrassentreppe: DIN-Normen, Bauvorschriften & Betonwerkstein-Mängel – Was tun?
In diesem Forum sind Sie: Balkon und Terrasse📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 09.01.2026
Die Diskussion dreht sich um eine mangelhafte Terrassentreppe mit Betonwerksteinbelag, bei der es zu Abweichungen in den Stufenhöhen kam. Es wird erörtert, welche DIN-Normen und Bauvorschriften relevant sind, wer für die Mängel verantwortlich ist (Hersteller oder Versetzer) und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Die korrekte Ausführung von Außentreppen ist entscheidend, um Stolperfallen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung der Toleranzgrenzen gemäß DIN-Normen ist hierbei von großer Bedeutung.
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Terrassentreppe: DIN-Normen, Bauvorschriften & Betonwerkstein-Mängel – Was tun?
welche DINAbk.-Norm gilt für eine Terrassentreppe/Außentreppe bzw. welche baurechtlichen Vorschriften..
Es wurde ein Auftrag vergeben wie folgt: Für eine bereits vorbetonierte Treppe wurde ein Betonwerksteinbelag bestellt. Dieser wurde wie folgt gefertigt:
3x3 Winkelstufen: 100x33x18x5 cm und 3:100x33x21x5 cm.. Es kamen dann sozusagen immer jeweils 3 Winkelstufen nebeneinander. Der "Versetzer" hat diese nun so blöd gesetzt, dass diese einen richtigen "Bauch" haben..
Aufgrund weiterer Versetzmängel aus anderen Aufträgen (Terrassenplatten usw) wollen wir die Treppe nun abreißen lassen. An wen müssen wir uns wenden? An den Hersteller oder Versetzer?
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GoogleAI-Analyse: Terrassentreppe: Normen & Vorschriften
Für Terrassentreppen/Außentreppen sind verschiedene DINAbk.-Normen und baurechtliche Vorschriften relevant. Welche genau zur Anwendung kommen, hängt vom jeweiligen Bundesland und der konkreten Ausführung der Treppe ab.
Wichtige Normen und Vorschriften können sein:
- DIN 18065 – Gebäudetreppen: Diese Norm regelt unter anderem die Maße von Treppenstufen (Steigung, Auftritt) und die Anforderungen an Geländer.
- Landesbauordnung (LBOAbk.) des jeweiligen Bundeslandes: Die LBO enthält allgemeine Anforderungen an Bauwerke, einschließlich Treppen.
- DIN EN 13198 - Betonwerkstein: Anforderungen und Prüfverfahren.
🔴 Bei Versetzmängeln an Betonwerksteinbelägen sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Mängel dokumentieren: Fotografieren Sie die Mängel und erstellen Sie ein detailliertes Protokoll.
- Mängelrüge: Setzen Sie den Handwerker schriftlich über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Nachbesserung auf.
- Frist setzen: Geben Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Sachverständigen hinzuziehen: Bei Uneinigkeiten oder größeren Mängeln kann ein Bausachverständiger helfen, die Ursache und den Umfang der Mängel zu beurteilen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Einhaltung der relevanten DIN-Normen und Bauvorschriften von einem Fachmann überprüfen und dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18065
- Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen regelt. Sie legt unter anderem die Maße für Treppenstufen (Steigung, Auftritt) und die Anforderungen an Geländer fest. Die Einhaltung dieser Norm dient der Sicherheit und Begehbarkeit von Treppen. Verwandte Begriffe: Treppenbau, Treppenmaße, Steigung, Auftritt.
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält allgemeine Anforderungen an Bauwerke, einschließlich Treppen, und kann beispielsweise Regelungen zu Brandschutz, Standsicherheit und Barrierefreiheit enthalten. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvorschriften, Bauordnung.
- Betonwerkstein
- Betonwerkstein ist ein industriell gefertigter Stein, der aus Zement, Gesteinskörnungen, Wasser und gegebenenfalls Zusatzstoffen und Zusatzmitteln hergestellt wird. Er wird häufig für Bodenbeläge, Fassaden und Treppen verwendet. Betonwerkstein ist in verschiedenen Farben und Oberflächenstrukturen erhältlich. Verwandte Begriffe: Beton, Naturstein, Terrazzo.
- Winkelstufe
- Eine Winkelstufe ist eine Treppenstufe, die aus einem horizontalen Tritt und einer vertikalen Setzstufe besteht, die im rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Winkelstufen werden häufig bei Außentreppen und Podesten verwendet. Verwandte Begriffe: Treppenstufe, Trittstufe, Setzstufe.
- Mängelrüge
- Eine Mängelrüge ist eine schriftliche Mitteilung an einen Handwerker oder Bauunternehmer, in der Mängel an einer erbrachten Leistung (z.B. einer Treppe) beanstandet werden. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangel, Nachbesserung.
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln und anderen bautechnischen Fragen erstellt. Er kann bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern hinzugezogen werden. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.
- DIN EN 13198
- Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Betonwerkstein fest. Sie behandelt Aspekte wie Festigkeit, Frostbeständigkeit und Verschleißfestigkeit. Die Norm dient dazu, die Qualität und Dauerhaftigkeit von Betonwerksteinprodukten sicherzustellen. Verwandte Begriffe: Betonwerkstein, Norm, Prüfverfahren, Qualitätssicherung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche DIN-Norm ist die wichtigste für Terrassentreppen?
Die DIN 18065 (Gebäudetreppen) ist eine der wichtigsten Normen, da sie die grundlegenden Anforderungen an Treppen hinsichtlich Maße, Sicherheit und Begehbarkeit festlegt. Sie definiert unter anderem die zulässigen Steigungen und Auftritte von Treppenstufen. - Was ist bei der Auswahl von Betonwerkstein für Terrassentreppen zu beachten?
Achten Sie auf die Qualität des Materials, die Rutschfestigkeit (besonders wichtig im Außenbereich) und die Eignung für den Einsatz im Freien (Frostbeständigkeit). Lassen Sie sich vom Hersteller oder Händler beraten und fordern Sie entsprechende Prüfzeugnisse an. - Was tun, wenn die Winkelstufen der Terrassentreppe nicht fachgerecht versetzt wurden?
Dokumentieren Sie die Mängel (z.B. ungleichmäßige Fugen, Höhenunterschiede) und setzen Sie den Handwerker schriftlich in Verzug. Fordern Sie ihn zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Bei Uneinigkeit kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. - Welche Rolle spielt die Landesbauordnung beim Bau einer Terrassentreppe?
Die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes enthält allgemeine Anforderungen an Bauwerke, einschließlich Treppen. Sie kann beispielsweise Regelungen zu Geländern, Absturzsicherungen und der Standsicherheit von Treppen enthalten. - Wie kann ich sicherstellen, dass meine Terrassentreppe den geltenden Vorschriften entspricht?
Ziehen Sie einen Fachmann (z.B. Architekten, Bauingenieur) hinzu, der die Planung und Ausführung der Treppe überwacht und die Einhaltung der relevanten Normen und Vorschriften sicherstellt. - Was sind typische Mängel bei Betonwerksteintreppen?
Typische Mängel sind Risse, Abplatzungen, ungleichmäßige Farbgebung, mangelhafte Rutschfestigkeit und Frostschäden. Auch Verlegefehler wie ungleichmäßige Fugen oder Höhenunterschiede können auftreten. - Welche Anforderungen gibt es an die Trittsicherheit von Außentreppen?
Außentreppen müssen trittsicher sein, auch bei Nässe oder Frost. Dies kann durch die Wahl geeigneter Materialien (z.B. Betonwerkstein mit rauer Oberfläche) oder durch nachträgliche Maßnahmen wie das Aufbringen von Antirutschbelägen erreicht werden. - Was ist der Unterschied zwischen einer DIN-Norm und einer Baubestimmung?
DIN-Normen sind technische Regeln, die den Stand der Technik beschreiben. Baubestimmungen sind öffentlich-rechtliche Vorschriften, die von den Bundesländern erlassen werden und verbindliche Anforderungen an Bauwerke stellen.
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Terrassentreppe: Toleranzen – Abweichungen bei Antritts- und Folgestufen
Toleranzen ...
Es gilt folgendes die Antrittsstufe darf +/- 1,5 cm Abweichung zur Nennhöhe haben, Stufen im Treppenlauf +/-0,5 cm.
D.h. Nennhöhe 18 cm, dann darf die Erste Stufe 16,5-19,5 cm Höhe haben, die folgenden Stufen 17,5-18,5 cm.
Zu den Kosten: Wer hat die Stufen gemessen und bestellt?
Mit welchen Höhen war die Rohtreppe betoniert?
Gruß -
Betonwerkstein-Mängel: Hersteller vs. Versetzer – Verantwortlichkeiten
Es war schon vorbetoniert als wir das Haus ...
Es war schon vorbetoniert als wir das Haus kauften, also ohne Belag.. Der Hersteller (Ausmesser) gibt dem Versetzer die Schuld, da dieser beim Versetzen "ausgleichen-vermitteln" sollte. Nun sagt der Versetzer es wären keine der Norm entsprechende Bauteile und deshalb ein Fehler des Herstellers.. Ausgemessen hat der Hersteller, bestellt sozusagen der Versetzer.
Hmm, die Rohmaße kann ich leider nicht mehr sagen ... -
Terrassentreppe: Anordnung der Winkelstufen – 21cm vs. 18cm?
Zum Verständnis ..
Sie haben insgesamt 12 Winkelstufen (?), davon 3 mit Höhe 21 cm und 9 mit Höhe 18 cm (?), sind die 12 Stufen jetzt hintereinander angeordent (also Treppe mit 12 Stufen) oder habe Sie 4 Stufen mit jeweils 3 Winkelstufen auf jeder Stufe?
Wo liegen dann die 21er Stufen.
Gruß -
DIN 18065: Gilt die Norm für Freitreppen im Terrassenbau?
Ja, es ist also so, dass jeweils 3 ...
Ja, es ist also so, dass jeweils 3 Stück nebeneinander gesetzt wurden. Erste Reihe (oben) 21 cm, dann jeweils 18 cm.. Hoffe das hilft weiter.. Habe mal nach der DINAbk. 18065 geguckt aber da steht, diese würde nicht für Freitreppen gelten? -
Mangelhafte Terrassentreppe: Rechtsanspruch auf Abriss?
abreißen
Nehmen sie einen Rechtsanwalt und lassen sie die Treppe abreißen. Sie haben tatsächlich 3 cm Unterschied bei der Stellkante? Das wird immer eine Stolperstelle sein. -
Betonwerkstein-Mängel: Hersteller oder Versetzer – Wer trägt die Schuld?
Danke für eure Antworten.. Jetzt noch ein Paar fragen: ...
Danke für eure Antworten.. Jetzt noch ein Paar fragen:
kann ich mich da auf diese DINAbk. berufen? Habe im Internet diese Norm eigentl. nur für Innentreppen gefunden..?
Wer ist nun Schuld laut eurer Meinung? Der Hersteller oder der Versetzer, der laut Hersteller vermitteln sollte, da die Stufen bereits vorbetoniert waren?
Muss ja schließlich auch einen Schuldigen sozusagen angeben, wenn ich wirkl. zum Rechtsanwalt gehe.. -
Terrassentreppe: Fehlerhafte Planung – Auswirkungen auf Pflasterarbeiten
Weiß nicht recht ...
Zum Versetzer: Warum hat er die 21 cm als oberste Stufe gesetzt? , hätte er die Stufe nach unten / als erste Stufe genommen, dann hätte man vielleicht den Pflasterbelag ein bissel anziehen können bzw. die Setzstufe im Pflaster versenken können.
Wenn es nicht passt, hätte er er auch reklamieren können und Sie darauf hinweisen.
Zum Hersteller / Ausmesser: er hat wohl falsch gemessen. Wird aber in der Regel keine Baukosten erstatten, sondern höchsten Ersatz liefern für die vermessenen Stufen
Wer ist denn hier Vertragspartner: der Hersteller, der Versetzer oder beide.
Gruß -
Auftragsrecht: Versetzer als Mittler – Verantwortlichkeit bei Mängeln
Bestellt haben wir über den Versetzer, der sich ...
Bestellt haben wir über den Versetzer, der sich wiederum mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt hat. Also nach der letzten Antwort hört sich das eigentl so an wie der Hersteller es gesagt hat, von wegen er hätte vermitteln sollen. Aber anscheinend war der Versetzer dann doch wohl net so vom Fach wie er es von sich denkt ☹ -
Betonwerkstein-Mängel: Auftraggeber, Versetzer oder Hersteller – Wer ist schuldig?
schuldig?!?!?
schuldig ist derjenige dem SIE den Auftrag erteilt haben. Sie werden KEINE Schwierigkeiten bekommen wenn Sie einen RA einschalten. Schwachsinn ist doch schon das Argument des Herstellers dass der " Versetzer" hätte vermitteln sollen. Warum werden überhaupt verschiedene Höhen hergestellt? Weil der Vermesser keine Ahnung hatte? Das eine Treppe , die verschalt wurde, und der Betonbauer diese grob ausbetonierte, Differenzen in der Höhe , hat ist doch mehr oder weniger normal. (Wobei wir schon auf eine Toleranzgrenze von +/- 1 cm achten).
Zu Herrn Bültemeier: Sie Haben wohl recht, warum hat der Versetzer nicht die höheren Stufen unten eingebaut. Aber dieses Problem geht doch den AGAbk. nichts an. Der will doch eine korrekte Arbeit.
Meine persönliche Meinung ist der Schuldige, derjenige der die Vermessung gemacht hat. Teilschuld trägt der, der die Stufen eingebaut hat, denn er hätte sofort den Missstand melden müssen.
Wir hatten ein ähnliches Problem, und konnten den Fehler auch nur während den Verlegearbeiten feststellen, und haben nun mal sofort den Bauherr und den Lieferanten darauf hingewiesen dass es unmöglich ist die gelieferten Stufen ordnungsgemäß einzubauen. Wir wurden von dem Bauherr mitsamt Mehrkosten bezahlt, was mit dem Lieferanten war weiß ich nicht.! -
Terrassentreppe: Mangelhafte Ausführung – Druckmittel vor Rechtsweg
Drohen ...!
Einfach vorerst drohen, einer wird die Schuld auf sich nehmen. Ansonsten RA. Das ganze ist Pfusch ... aus ... fertig. -
Terrassentreppe: Vertragspartner – Versetzer als Ansprechpartner
Wenn der ...
Versetzer Ihr Vertragspartner ist, dann haben Sie Ihn als Ansprechpartner.
Der Rest ist dann Sache zwischen dem Versetzer und dem Hersteller.
Ich glaube nicht, dass der Hersteller Ihnen gegenüber Verantwortung übernimmt.
Gruß -
Terrassentreppe: Mangelhaft wegen 'Bauch'? – Rechte auf Minderung?
habe ich hier was nicht verstanden?
Die Frage war doch, ob die Treppe mangelhaft ist, weil sie einen Bauch hat!
hier wird keiner eine Treppe abreißen lassen können, es sei denn, die Treppe ist unbenutzbar, ansonsten gibt es vielleicht Minderung o.ä. - ich bin kein Gutachter
nun wird weiter aufgeworfen, die oberste Stufe hätte 30 mm größere Steigung- tatsächlich ist hier egal, ob Ausmesser oder Versetzer was verbockt, Ansprechpartner ist nur Ihr Auftragnehmer; nun kommt es aber darauf an, was Sie bestellt haben - normalerweise werden die Stufen mit gleichen Massen erstellt. Sie können nun nicht einfach abreißen lassen, vielmehr besteht ein Recht auf Nachbesserung. Der Hersteller ist nun außen vor, da das Material vor dem Versetzen zu prüfen ist, eingebaut ist abgenommen.
Nun aber alles abreißen wollen und irgendeinen suchen, der bezahlt - ist eine Sache die ins Auge gehen kann - ich denke dass die Angelegenheit optisch wahrscheinlich ganz gut dasteht und mit einfachen Mitteln zu beheben ist - setzt doch mal ein Foto rein, wenn Ihr Euch traut ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Terrassentreppe: DINAbk.-Normen, Mängel & Verantwortlichkeiten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine mangelhafte Terrassentreppe mit Betonwerksteinbelag, bei der es zu Abweichungen in den Stufenhöhen kam. Es wird erörtert, welche DIN-Normen und Bauvorschriften relevant sind, wer für die Mängel verantwortlich ist (Hersteller oder Versetzer) und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Die korrekte Ausführung von Außentreppen ist entscheidend, um Stolperfallen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung der Toleranzgrenzen gemäß DIN-Normen ist hierbei von großer Bedeutung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Mangelhafte Terrassentreppe: Rechtsanspruch auf Abriss? sollte bei erheblichen Höhenunterschieden (3 cm Stellkante) ein Rechtsanwalt eingeschaltet und der Abriss der Treppe in Betracht gezogen werden, da dies eine dauerhafte Stolperstelle darstellt.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Terrassentreppe: Toleranzen – Abweichungen bei Antritts- und Folgestufen werden die zulässigen Toleranzen für Antritts- und Folgestufen erläutert: +/- 1,5 cm Abweichung zur Nennhöhe bei der Antrittsstufe und +/- 0,5 cm bei den folgenden Stufen.
💰 Zusatzinfo: Die Frage der Kostentragung bei Mängeln hängt davon ab, wer die Stufen gemessen und bestellt hat. Der Beitrag Betonwerkstein-Mängel: Hersteller vs. Versetzer – Verantwortlichkeiten beleuchtet die Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller und Versetzer.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, wer Ihr direkter Vertragspartner ist (wahrscheinlich der Versetzer, siehe Terrassentreppe: Vertragspartner – Versetzer als Ansprechpartner). Dokumentieren Sie die Mängel detailliert mit Fotos und ziehen Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzu, um die Mangelhaftigkeit der Treppe zu beurteilen. Prüfen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten (Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz) mit einem Rechtsanwalt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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