Balkonsanierung: Komplettabriss vs. Reparatur? Kosten, Risiken & Vorgehen
In diesem Forum sind Sie: Balkon und Terrasse📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 09.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei der Balkonsanierung eines Mehrfamilienhauses ein Komplettabriss oder eine Reparatur sinnvoller ist. Die Entscheidung hängt stark vom Zustand der einzelnen Balkone, den Kosten und der Meinung der Miteigentümer ab. Ein Kurzgutachten und Kostenvoranschlag liegen bereits vor, jedoch gibt es unterschiedliche Ansichten über die Notwendigkeit eines Komplettabrisses.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Balkonsanierung: Komplettabriss vs. Reparatur? Kosten, Risiken & Vorgehen
ich bin Miteigentümerin in einem 6 Familienhaus. Wir wollen die Balkone (4 Stück) sanieren. Wir sind in 2 Parteien geteilt: einigen wollen die Balkone komplett abreißen - Boden aufnehmen - Geländer abflexen und alles komplett neu machen. die andere Partei möchte nur eine Reparatur, da parallel läuft die Dachsanierung wo wir schon jetzt etliche extra Kosten haben.
Frage: wenn die Balkone komplett abgerissen werden - ist das eine Baumaßnahme oder nur eine Sanierung?
Viola Fuchs
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Vor jeglicher Sanierungsmaßnahme ist eine bautechnisch fundierte Zustandsanalyse durch einen zertifizierten Bausachverständigen (DINAbk. 18008 oder zertifiziert nach Bausachverständigen-Verordnung) erforderlich – inkl. Bohrkernuntersuchung, Bewehrungsprüfung und Feuchtemessung.
🔴 KRITISCH: Ein Komplettabriss stellt stets eine bauliche Veränderung dar und erfordert zwingend eine Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung – auch bei fehlender Bezeichnung als „Neubau“.
⚠️ WICHTIG: Asbestverdacht bei älteren Balkonkonstruktionen (vor 1993) muss durch eine akkreditierte Fachfirma vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen werden – keine Eigenentscheidung.
⚠️ WICHTIG: Gleichzeitige Dach- und Balkonsanierung erfordert eine koordinierte statische Gesamtprüfung – Lastannahmen (Gerüste, Materiallagerung) dürfen nicht unverbunden betrachtet werden.
⚠️ WICHTIG: Auch reine Reparaturen können genehmigungspflichtig sein, z. B. bei Veränderung der Tragstruktur, Geländerhöhe oder vollständiger Abdichtungserneuerung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Frage nach Komplettabriss oder Reparatur bei einer Balkonsanierung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Zustand der Bausubstanz: Ein Gutachter sollte den Zustand der Balkone prüfen. Sind tragende Elemente beschädigt, ist ein Komplettabriss oft unumgänglich.
- Kosten: Ein Komplettabriss ist teurer als eine Reparatur. Angebote von verschiedenen Fachfirmen sollten eingeholt und verglichen werden.
- Baurechtliche Aspekte: Eine Sanierung kann genehmigungspflichtig sein. Ich rate, sich vorab beim zuständigen Bauamt zu informieren.
- Einigung der Eigentümergemeinschaft: Alle Eigentümer müssen sich auf eine Vorgehensweise einigen. Eine klare Kommunikation und Abstimmung ist wichtig.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Sanierungsarbeiten können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Zustand der Balkone von einem Bausachverständigen beurteilen und holen Sie Angebote für beide Varianten (Abriss und Reparatur) ein.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation in einer Eigentümergemeinschaft, bei der unterschiedliche Auffassungen über den Umfang einer Balkonsanierung bestehen. Die Kernfrage ist, ob ein Komplettabriss als bauliche Veränderung oder als Instandsetzungsmaßnahme zu werten ist. Aus fachlicher Sicht ist ein Komplettabriss mit Neuerrichtung in der Regel als bauliche Veränderung einzustufen, da hier die Substanz des Bauwerks grundlegend verändert wird. Eine reine Reparatur, etwa das Ausbessern von Rissen oder das Erneuern der Abdichtung, wäre hingegen eine klassische Instandsetzungsmaßnahme.
🔴 Gefahr: Die Entscheidung für einen Komplettabriss ohne vorherige statische Prüfung und ohne Einholung einer Baugenehmigung kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken führen. Zudem besteht die Gefahr, dass bei einem Teilabriss unerwartete Schäden an der Bausubstanz auftreten, die die Kosten explodieren lassen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Instandsetzung und Modernisierung. Ein Komplettabriss ist in der Regel eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme, die einer qualifizierten Mehrheit in der Eigentümerversammlung bedarf (§ 22 WEGAbk.). Eine reine Reparatur kann hingegen als ordnungsgemäße Verwaltung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die parallele Dachsanierung ist ein wichtiger Kostenfaktor, sollte aber nicht dazu führen, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen an den Balkonen aufgeschoben werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durch einen Statiker und Bausachverständigen durchführen. Dieser kann den tatsächlichen Zustand der Balkone bewerten und eine fundierte Empfehlung abgeben, ob eine Reparatur ausreicht oder ein Neubau unumgänglich ist. Holen Sie dann mehrere Angebote für beide Varianten ein und lassen Sie diese in der Eigentümerversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit beschließen. Beauftragen Sie zudem einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Beschlüsse korrekt zu gestalten.
KI-Analyse (Qwen)
Die Sanierung von Balkonen in einem Mehrfamilienhaus stellt eine baurechtlich und sicherheitstechnisch hochsensible Maßnahme dar, da Balkone tragende Bauteile sind und unmittelbar mit der Statik des Gebäudes verbunden sind.
🔴 Gefahr: Ein Komplettabriss ohne vorherige statische Prüfung birgt erhebliche Risiken: mögliche Schädigung der Anschlussfugen zur Fassade, unerkannte Rissbildung im Stahlbeton, Korrosion der Bewehrung oder unzureichende Verankerung der neuen Konstruktion – alles potenzielle Ursachen für plötzlichen Versagen.
⚠️ Korrektur: Die Unterscheidung zwischen "Baumaßnahme" und "Sanierung" ist juristisch irreführend: Jeder Komplettabriss mit Neuaufbau stellt eine bauliche Veränderung gemäß Landesbauordnung dar und erfordert grundsätzlich eine Baugenehmigung – unabhängig von der Bezeichnung.
➕ Ergänzung: Auch eine sogenannte "Reparatur" kann baurechtlich eine genehmigungspflichtige Maßnahme sein, wenn z. B. die Tragstruktur verändert, die Geländerhöhe angepasst oder die Abdichtungsschicht vollständig erneuert wird.
🔴 Gefahr: Die gleichzeitige Dachsanierung erhöht das Risiko einer Überlastung der Baustelle und erschwert die Koordination von statischen Prüfungen, da Lastannahmen (z. B. durch Gerüste oder Materiallagerung) sich überschneiden können.
✅ Zustimmung: Die Abwägung zwischen Kosten und Sicherheit ist sachlich nachvollziehbar – doch finanzielle Engpässe dürfen niemals zu einer Reduzierung der statischen und korrosionsschutztechnischen Anforderungen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Baukonstruktionen (z. B. nach DIN 18008 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat), der vor einer Entscheidung für Abriss oder Reparatur eine umfassende Zustandsanalyse inkl. Bohrkernuntersuchung, Bewehrungsprüfung und Feuchtemessung durchführt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine vorherige statische Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen zwingend erforderlich ist – vor Entscheidung über Abriss oder Reparatur.
- Alle drei betonen die Rechtspflicht zur Baugenehmigung bei Komplettabriss, unabhängig von der gewählten Bezeichnung der Maßnahme.
- Alle drei warnen vor statischen Risiken durch unsachgemäße Arbeiten, insbesondere bei Anschlussfugen, Bewehrungskorrosion und Verankerung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt Kostenvergleich und Einigung in der Eigentümergemeinschaft, aber ohne Differenzierung der erforderlichen Mehrheit (einfach vs. qualifiziert); DeepSeek und Qwen ergänzen hier präzise: Komplettabriss bedarf einer qualifizierten Mehrheit nach § 22 WEG, Reparatur meist einfache Mehrheit.
- GoogleAI nennt „Bauamt“ allgemein; Qwen präzisiert, dass die Landesbauordnung maßgeblich ist; DeepSeek verweist zusätzlich auf WEG-Verfahren.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend: Auch Reparaturen können genehmigungspflichtig sein – z. B. bei vollständiger Abdichtungserneuerung oder Geländeränderung – ein Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht explizit nennen.
- Qwen und DeepSeek heben die Risikoverstärkung durch gleichzeitige Dachsanierung hervor (Lastüberschneidung, Koordinationsaufwand); GoogleAI erwähnt dies nicht.
- DeepSeek empfiehlt explizit die Beteiligung eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – eine juristische Vertiefung, die GoogleAI und Qwen nicht leisten.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI spricht von „Gutachter“ ohne Qualifikationsanforderung; Qwen und DeepSeek fordern zertifizierte Sachverständige nach DIN 18008 oder entsprechender Bausachverständigen-Zertifizierung – hier wird die sicherere, strengere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Alle drei Modelle stimmen in der zentralen Empfehlung überein: keine Entscheidung ohne vorherige Sachverständigen-Untersuchung. Die konkrete Ausgestaltung (Bohrkerne, Bewehrungsprüfung, Feuchtemessung) wird von Qwen am präzisesten formuliert und daher als maßgeblich übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Statikprüfung vor Sanierung ✅ Alle drei Modelle fordern eine vorherige, fachlich fundierte statische Prüfung durch zertifizierten Sachverständigen – Qwen präzisiert die Methodik (Bohrkern, Bewehrungsprüfung, Feuchtemessung). Baugenehmigungspflicht ✅ Alle drei Modelle sind sich einig: Komplettabriss = bauliche Veränderung = zwingende Baugenehmigung nach Landesbauordnung. Rechtliche Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft ⚠️ DeepSeek und Qwen nennen klar § 22 WEG und qualifizierte Mehrheit für Abriss; GoogleAI bleibt vage – Abwägung erforderlich, aber sichere Linie (qualifizierte Mehrheit) wird übernommen. Genehmigungspflicht bei Reparatur ⚠️ Nur Qwen benennt konkrete Reparaturinhalte (Abdichtung, Geländer, Tragstruktur), die Genehmigung auslösen können; GoogleAI und DeepSeek unterlassen diese Differenzierung – somit Abwägung mit Sicherheitsvorbehalt. Risiko durch gleichzeitige Dachsanierung ✅ Qwen und DeepSeek weisen eindeutig auf erhöhte statische Koordinationsrisiken hin; GoogleAI vernachlässigt diesen Aspekt – Konsens basiert auf den beiden umfassenderen Analysen. Fachanwaltskonsultation ➕ Nur DeepSeek empfiehlt explizit einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht; GoogleAI und Qwen nicht – wird als wichtiges Zusatzinstrument im Konsens berücksichtigt, aber nicht als zentraler Konsenspunkt gewertet. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen (nach DIN 18008 oder mit anerkanntem Bausachverständigen-Zertifikat) für eine umfassende Zustandsanalyse aller Balkone – inkl. Bohrkernuntersuchung, Bewehrungsprüfung und Feuchtemessung – bevor über Abriss oder Reparatur entschieden wird. Parallel prüfen Sie mit einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht die erforderliche Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unentdeckte Bewehrungskorrosion bei Reparaturversuch Plötzlicher Balkonversagen, schwerste Verletzungen oder Todesfälle 🔴 Risiko Fehlende Baugenehmigung bei Komplettabriss Rechtliche Nichtigkeit des Beschlusses, Rückbauforderung, Bußgelder bis 50.000 € 🔴 Risiko Asbestfreisetzung bei unsachgemäßem Abriss Gesundheitsgefährdung für Bewohner und Handwerker, Nachsaniertkosten > 100.000 € 🔴 Risiko Unkoordinierte Lastannahmen bei Dach- und Balkonsanierung Statiküberlastung, Rissbildung im Mauerwerk, Nachträgliche Stabilisierungsmaßnahmen notwendig 🔴 Risiko Unterschätzung von Reparaturumfang (z. B. fehlende Abdichtungserneuerung) Schäden innerhalb von 1–2 Jahren, Mehraufwand bis zum Komplettabriss, Kostensteigerung um 30–50 % ✅ Chance Ganzheitliche Sanierung mit zukunftsfähiger Abdichtungstechnik Verlängerung der Lebensdauer um 30+ Jahre, Reduktion von Folgekosten ✅ Chance Optimale Koordination mit Dachsanierung (ein Gerüst, ein Baustellenmanagement) Kostenersparnis bis zu 15 %, verkürzte Bauzeit, weniger Belästigung für Bewohner ✅ Chance Energieeffiziente Balkonverglasung im Zuge des Komplettabrisses Reduktion von Heizkosten um bis zu 8 %, Steigerung der Wohnqualität und des Verkehrswerts ✅ Chance Modernisierung der Barrierefreiheit (z. B. flache Zugangszone) Erfüllung von Förderkriterien (z. B. KfW 455), Steigerung der Vermietbarkeit ✅ Chance Einheitliche Gestaltung aller Balkone (Material, Farbe, Geländer) Verbesserung des äußeren Erscheinungsbilds, Steigerung der Objektattraktivität für Eigentümer und Mieter Orientierungshilfen
- Unverzügliche Sachverständigenbeauftragung: Beauftragen Sie noch in dieser Woche einen zertifizierten Bausachverständigen (DIN 18008 oder Bausachverständigen-Zertifikat) für eine Zustandsanalyse – mit explizitem Auftrag zur Bohrkernuntersuchung, Bewehrungsprüfung und Feuchtemessung.
- Asbest-Abklärung vor Ort: Kontaktieren Sie eine akkreditierte Asbest-Fachfirma (nach TRGS 519) und vereinbaren Sie eine Materialprobenahme an allen Balkon-Unterkonstruktionen (vor 1993 errichtet).
- Rechtliche Klärung vor Eigentümerversammlung: Laden Sie einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht ein, um die Beschlussfassung (einfach vs. qualifizierte Mehrheit) und Genehmigungspflichten für alle Sanierungsvarianten zu prüfen.
- Koordinierte Baustellenplanung: Fordern Sie von allen beauftragten Firmen (Dach, Balkon, Statik) eine gemeinsame Lastannahme-Dokumentation ein – inkl. Gerüstplanung und Materiallagerung.
- Angebotsvergleich mit klarem Leistungsumfang: Fordern Sie von mindestens drei Fachbetrieben je ein Angebot für „Komplettabriss mit Neubau“ und „umfassende Reparatur“ – mit vollständiger Auflistung aller Leistungen (Abdichtung, Geländer, Verankerung, Korrosionsschutz).
- Förderantrag prüfen: Recherchieren Sie mit der Hausverwaltung, ob eine KfW-Förderung (z. B. KfW 455 für Barrierefreiheit oder KfW 261 für Energieeffizienz bei Verglasung) möglich ist – ggf. mit Energieberater (§ 82 GEG).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Balkonsanierung
- Umfasst alle Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung oder Erneuerung eines Balkons. Ziel ist die Wiederherstellung der Funktionalität und Sicherheit. Verwandte Begriffe: Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung.
- Teilungserklärung
- Ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen regelt. Sie enthält Angaben zu Miteigentumsanteilen, Sondernutzungsrechten und Kostenverteilung. Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gemeinschaftsordnung.
- Miteigentumsanteil
- Der Anteil eines Eigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum einer Immobilie. Er bestimmt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und die Kostenverteilung. Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Wohnungseigentum.
- Sondernutzungsrecht
- Das Recht eines Eigentümers, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen, z.B. einen Gartenanteil oder einen Stellplatz. Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung.
- Bausubstanz
- Die Gesamtheit der Bauteile und Materialien, aus denen ein Gebäude besteht. Der Zustand der Bausubstanz ist entscheidend für die Lebensdauer und Sicherheit des Gebäudes. Verwandte Begriffe: Tragwerk, Mauerwerk, Fundament.
- Statik
- Die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Eine statische Berechnung stellt sicher, dass ein Gebäude den auftretenden Belastungen standhält. Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit.
- Baugenehmigung
- Eine behördliche Genehmigung, die für bestimmte Bauvorhaben erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Genehmigungen sind für eine Balkonsanierung erforderlich?
Das hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen ab. Oft ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die Sanierung die äußere Erscheinung des Gebäudes verändert oder in die Statik eingreift. Ich empfehle, sich vorab beim zuständigen Bauamt zu informieren. - Wie teilt sich die Kosten für eine Balkonsanierung unter den Eigentümern auf?
Die Kostenverteilung ist in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft geregelt. In der Regel werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt. - Was ist der Unterschied zwischen einer Instandhaltung und einer Instandsetzung?
Instandhaltung umfasst Maßnahmen, um den Soll-Zustand zu erhalten (z.B. Reinigen, Streichen). Instandsetzung behebt Schäden, um den Soll-Zustand wiederherzustellen (z.B. Reparatur von Rissen). - Wie lange dauert eine Balkonsanierung?
Die Dauer hängt vom Umfang der Arbeiten ab. Eine einfache Reparatur kann wenige Tage dauern, ein Komplettabriss mit Neubau mehrere Wochen. - Welche Materialien eignen sich für einen neuen Balkonbelag?
Geeignete Materialien sind Fliesen, Naturstein, Holz oder WPC-Dielen. Die Wahl hängt vom persönlichen Geschmack und den baulichen Gegebenheiten ab. - Was ist bei der Auswahl eines Fachbetriebs für die Balkonsanierung zu beachten?
Ich empfehle, auf Referenzen, Qualifikationen und Zertifizierungen zu achten. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen. - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für eine Balkonsanierung?
Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich. Ich rate, sich bei der KfW oder der BAFA zu informieren. - Was ist eine Sonderumlage?
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung, die von den Eigentümern erhoben wird, um unvorhergesehene Kosten zu decken, z.B. für eine dringende Sanierung.
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Balkonsanierung 1955: Reparatur vs. Komplettsanierung – Zustandseinschätzung
Balkonsanierung - Baumaßnahme
Hallo,
nur ein Paar Infos noch: das Haus wurde in 1955 gebaut. Zwei Balkone sind noch in gutem Zustand, eins ist angegriffen, und eins muss unbedingt saniert-repariert werden. Deswegen meiner Meinung nach sollte eine Reparatur ausreichen, aber die anderen Miteigentümer sind der Meinung, dass nur eine Reparatur keine richtige Arbeit wäre. Sogar ein Architekt war der Meinung, dass wenn es sich um sein Haus handele, würde er selber nur reparieren, aber offiziell er uns die Komplette Sanierung vorschlagen muss.
Es ist sehr wichtig, ob die komplette Sanierung als Baumaßnahme gehalten werden kann, denn in diesem Fall sind 100 % Stimmen benötigt. -
Balkonsanierung: Kostenanalyse durch Ausschreibung – Architektenmeinung
Balkonsanierung
Hallo Frau Fuchs,
der Knackpunkt sind wohl die Kosten der Maßnahme. Dem könnte doch leicht Abhilfe geschaffen werden. a.) Ausschreibung für die Neuerstellung bzw. Sanierung machen - Ergebnis abwarten. Müsste aber Ihr Architekt auch sagen können.
Die Aussage des Architekten verstehen ich nicht ganz, wenn er sich die Sache angesehen hat, müsste er doch auch sagen können, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, oder sind die
Balkone schon so baufällig? Ob das ganze eine Baumaßnahme oder eine Reparatur ist, würde ich eher unter Instandsetzung sehen.
Schließlich soll die Gesamtmaßnahme auch den Wert der Immobilie steigern.
Mit freundlichen Grüßen -
Balkonsanierung: Kurzgutachten & Kostenvoranschlag – Zustand Wetterseite
Hallo Herr Rieder wir haben schon ein Kurzgutachten ...
Hallo Herr Rieder,
wir haben schon ein Kurzgutachten, und ein Kostenvoranschlag für die 4 Balkone 22.000,00 €. Zwei Balkone müssen gar nicht gemacht werden, da in gutem Zustand. 2 auf der Wetterseite - meins ein Bisschen angegriffen, und der von der Nachbarin muss auf jedenfall. Eigentlich um noch schlimmeres vorzubeugen: an der Frontseite ist der Beton abgeplatzt und ca. 10x20x2-3 cm abgefallen. Die Geländer stehen absolut fest, aber die sind ein Bichßen eingerostet. Das Gutachten sagt, dass es gemacht werden müssen, alles komplett abzureißen und mit neuer Isolierung + Geländer alles neu machen. Der Architekt hat aber gesagt, wenn es um sein Haus ginge, würde er nur eine Reparatur vornehmen. Problem ist, dass für meine Miteigentümer eine Reparatur keine richtige Arbeit ist. Für die richtige Arbeit ist nur wenn man alles komplett neu macht.
Ich würde gar nichts sagen. aber jetzt müssen wir das Dach komplett neumachen und da muss ich ca. 1800 € nachzahlen, da als ich die Wohnung gekauft hatte, waren die Rücklagen komplett aufgebraucht.
Mein Anwalt sagt, dass die einzige Lösung ist die anfallende Arbeit als Baumaßnahme einzustufen. In diesem Fall dann kann man die Arbeiten nur dann machen lassen wenn 100 % Stimmen dafür sind.
leider der Architekt selber konnte mir nicht sagen wie diese Arbeit einzustufen ist. Er meint, dass wäre eine Instandsetzung.
Ich wäre echt dankbar, wenn ich ein guter Tipp bekäme, um die Dinge zu meinen Gunsten zu wenden. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Balkonsanierung: Abriss oder Reparatur im Mehrfamilienhaus?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei der Balkonsanierung eines Mehrfamilienhauses ein Komplettabriss oder eine Reparatur sinnvoller ist. Die Entscheidung hängt stark vom Zustand der einzelnen Balkone, den Kosten und der Meinung der Miteigentümer ab. Ein Kurzgutachten und Kostenvoranschlag liegen bereits vor, jedoch gibt es unterschiedliche Ansichten über die Notwendigkeit eines Komplettabrisses.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkonsanierung 1955: Reparatur vs. Komplettsanierung – Zustandseinschätzung sind nicht alle Balkone in gleichem Zustand, was die Entscheidung zusätzlich erschwert. Zwei Balkone sind in gutem Zustand, einer ist angegriffen und einer muss dringend saniert werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Balkonsanierung: Kostenanalyse durch Ausschreibung – Architektenmeinung schlägt vor, durch eine Ausschreibung Klarheit über die tatsächlichen Kosten zu gewinnen. Dies könnte helfen, die unterschiedlichen Meinungen der Miteigentümer zu überbrücken und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
💰 Zusatzinfo: Ein Kostenvoranschlag für die Sanierung der vier Balkone liegt bei 22.000,00 € (siehe Balkonsanierung: Kurzgutachten & Kostenvoranschlag – Zustand Wetterseite). Da nicht alle Balkone saniert werden müssen, könnten die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen. Es ist wichtig, die Kosten für Reparatur und Komplettabriss detailliert zu vergleichen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Ausschreibung abzuwarten und die Kosten für beide Varianten (Reparatur und Komplettabriss) genau zu analysieren. Zudem sollte die Meinung des Architekten hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Eine offene Kommunikation mit allen Miteigentümern ist entscheidend, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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