Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

In diesem Forum sind Sie: Außenwände und Fassaden

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 09.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer alte DIN Normen, speziell die DIN 4117, in NRW kontrolliert und welche Pflichten für Eigentümer von Häusern Baujahr vor 1960 bestehen. Es wird die Bedeutung der ETB-Normen und deren Einführung in die Landesbauordnung erörtert. Ein wichtiger Aspekt ist die Ursachenforschung bei Schimmelbildung, insbesondere im Zusammenhang mit Wärmebrücken und unzureichender Beheizung/Belüftung. Die Notwendigkeit der direkten Kommunikation mit dem Vermieter bei Beanstandungen wird hervorgehoben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

DIN 4117

Von 1952

Als ETB Norm Eingeführt -also Pflicht die einzuhalten- 1960

Eine ETB Norm sind Eingeführte Technische Baubestimmungen, die in die Musterbauordnung und mithin in die Landesbauordnung -der jeweiligen Bundesländer (das kann abweichen von Bundesland zu Bundesland) eingeführt worden sind, und zwingend einzuhalten sind. Damals -anders als heute- gehörte unbedingt sogar, die Abdichtungsnorm DINAbk. 4117 dazu.

Das Haus ist Baujahr 1969. Die Eigentümer haben nie etwas gemacht.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Gebäude aus 1969 ohne jemals durchgeführte Abdichtungsmaßnahmen weist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung im Keller- und Sockelbereich auf – dies stellt eine unmittelbare Gefahr für die Bausubstanz und die Gesundheit der Nutzer dar.

    🔴 KRITISCH: Die fehlende Sanierungshistorie ist kein Indiz für Unbedenklichkeit, sondern für einen fortwährenden, jahrzehntelangen Schadensprozess – eine Verzögerung der Prüfung verschärft Substanzverlust und Gesundheitsrisiko.

    ⚠️ WICHTIG: Die historische Einhaltung der DINAbk. 4117 ist nur über die Bauakte beim zuständigen Bauordnungsamt (Stadt- oder Kreisbauamt) nachweisbar – ohne diese Dokumentation bleibt die Frage der ursprünglichen Konformität ungeklärt.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Sanierung muss nach dem aktuellen Stand der Technik (DIN 18531 ff.) erfolgen – eine bloße Reproduktion der DIN 4117 ist technisch unzulässig und rechtlich nicht ausreichend.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Guten Tag. Bezüglich Ihrer Frage zur Kontrolle alter DIN-Normen in NRW, insbesondere der DIN 4117 für ein Haus aus dem Baujahr 1969, ist die Situation wie folgt einzuschätzen:

    🔴 Gefahr: Die Einhaltung von technischen Baubestimmungen, die zum Zeitpunkt der Errichtung eines Gebäudes galten, ist grundsätzlich relevant. Allerdings sind die Zuständigkeiten für die Kontrolle und Durchsetzung von Normen, die vor vielen Jahrzehnten galten und möglicherweise durch neuere Regelwerke abgelöst wurden, komplex.

    Die Bauaufsichtsbehörden der Länder sind primär für die Einhaltung der aktuellen Bauvorschriften zuständig. Bei älteren Gebäuden, insbesondere wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, ist eine nachträgliche Kontrolle von Normen, die nicht mehr aktuell sind, eher unüblich, es sei denn, es gibt konkrete Anlässe wie gravierende Mängel oder behördliche Auflagen.

    Die DIN 4117 betrifft Abdichtungen. Wenn hier Mängel vorliegen, die zu Feuchtigkeitsschäden führen, kann dies indirekt zu Problemen führen, die dann von den zuständigen Behörden oder im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen relevant werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei konkreten Anhaltspunkten für Mängel bezüglich der Abdichtung oder wenn eine behördliche Anforderung besteht, sollten Sie sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt wenden, um die aktuelle Relevanz und die Zuständigkeit für die Prüfung zu klären.

    KI-Analyse (Claude)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1969 in Nordrhein-Westfalen, bei dem die Einhaltung der DIN 4117 (Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit, Ausgabe 1952) als damals gültige Eingeführte Technische Baubestimmung (ETB) zu prüfen ist. Die DIN 4117 regelte die Abdichtung erdberührender Bauteile gegen aufsteigende und seitlich eindringende Feuchtigkeit und war zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes verbindlich anzuwenden.

    Übersicht: DIN 4117 und Gebäude Baujahr 1969
    Kategorie Einschätzung
    Rechtliche Verbindlichkeit DIN 4117 war als ETB-Norm seit 1960 zwingend einzuhalten – auch in NRW
    Zuständige Kontrollbehörde Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt in NRW
    Risiko bei Nichterfüllung Dauerhafter Feuchtigkeitseintrag, Schimmelbildung, Substanzschäden am Mauerwerk
    Handlungsbedarf Hoch – keine Maßnahmen seit Baujahr 1969 bekannt

    🔴 Gefahr: Ein Gebäude aus dem Jahr 1969, bei dem nachweislich nie Abdichtungsmaßnahmen durchgeführt wurden, weist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Keller- und Sockelbereich auf. Fehlende oder mangelhafte Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit führen langfristig zu Durchfeuchtung des Mauerwerks, Salzausblühungen, Putzschäden und – besonders kritisch – zu Schimmelbildung, die eine ernste Gesundheitsgefahr darstellt.

    ➕ Ergänzung: Die Kontrolle der Einhaltung von ETB-Normen obliegt in NRW der unteren Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Kreises. Im Rahmen einer Baugenehmigung war die Einhaltung der DIN 4117 seinerzeit Voraussetzung für die Abnahme. Ob eine ordnungsgemäße Abnahme damals stattgefunden hat, lässt sich über die Bauakte beim zuständigen Bauordnungsamt recherchieren. Zusätzlich kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Feuchtigkeitsschäden hinzugezogen werden, um den Ist-Zustand zu dokumentieren.

    ⚠️ Korrektur: Es ist wichtig zu verstehen, dass die DIN 4117 zwischenzeitlich durch neuere Normen (insbesondere die DIN 18195-Reihe und heute die DIN 18531 ff.) abgelöst wurde. Für die Beurteilung des Bauzustands von 1969 gilt jedoch das zum Zeitpunkt der Errichtung gültige Regelwerk – also die DIN 4117 – als Maßstab. Eine nachträgliche Sanierung muss hingegen nach dem aktuell gültigen Stand der Technik erfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Abdichtungstechnik und Feuchtigkeitsschäden mit einer vollständigen Bestandsaufnahme des Gebäudes. Fordern Sie parallel beim zuständigen Bauordnungsamt der Gemeinde die historische Bauakte an, um zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Bauabnahme nach DIN 4117 seinerzeit dokumentiert wurde. Angesichts des Alters des Gebäudes und der fehlenden Sanierungshistorie ist von erheblichen Schäden auszugehen – handeln Sie ohne Verzögerung, um weitere Substanzschäden und gesundheitliche Risiken durch Schimmel zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die DIN 4117 (1952, eingeführt als ETB 1960) war zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes 1969 in NRW verbindlich für die Abdichtung erdberührter Bauteile. Als Eingeführte Technische Baubestimmung war sie Bestandteil der Landesbauordnung NRW und damit zwingend einzuhalten. Die Aussage, dass "die Eigentümer nie etwas gemacht haben", impliziert, dass keine nachträgliche Abdichtung erfolgte – was bei einem 55 Jahre alten Gebäude ohne Sanierungshistorie nahelegt, dass die ursprüngliche Abdichtung entweder nie ordnungsgemäß ausgeführt wurde, bereits früh versagte oder mittlerweile vollständig degradiert ist. Die DIN 4117 ist zwar durch die DIN 18195-Reihe (später DIN 18531 ff.) abgelöst, doch für die Beurteilung der Baukonformität zum Zeitpunkt der Errichtung bleibt sie maßgeblich. Die aktuelle Relevanz ergibt sich nicht aus Normgeltung, sondern aus dem realen Zustand: fehlende oder defekte Abdichtung führt zwangsläufig zu aufsteigender Feuchtigkeit, kapillarem Wassertransport, Salzausblühungen, Putzabplatzungen, Mauerwerkserweichung und – bei fehlender Lüftung – zu Schimmelbildung im Keller- und Sockelbereich.

    🔴 Gefahr: Das Gebäude weist mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche, langjährig bestehende Feuchtigkeitsschäden auf. Diese stellen eine unmittelbare Gefahr für die Bausubstanz (Statikverminderung durch Auslaugung und Frost-Tau-Wechsel) sowie für die Gesundheit der Nutzer dar (Schimmelmykotoxine, Atemwegserkrankungen, Allergien). Die Gefahr ist nicht hypothetisch, sondern systemisch bedingt durch das Alter, die fehlende Sanierung und die historische Normbindung.

    👉 Handlungsempfehlung: Unverzügliche Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Feuchtigkeitsschäden und Abdichtungstechnik zur umfassenden Zustandsanalyse inkl. Feuchtemessung, Salzanalyse und Schimmelpilzabnahme. Parallel Antrag auf Einsicht in die historische Bauakte beim zuständigen Bauordnungsamt (Stadt- oder Kreisbauamt) zur Klärung, ob die Abdichtung nach DIN 4117 überhaupt genehmigt und abgenommen wurde.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Analysen (Qwen, GoogleAI, Claude) bestätigen, dass die DIN 4117 zum Zeitpunkt des Baus 1969 verbindlich war und dass ihre Einhaltung damals Voraussetzung für die Bauabnahme war.

    ➕ Ergänzung: Qwen und Claude betonen die unmittelbare Gefahr durch Feuchtigkeitsschäden und Schimmel – GoogleAI erwähnt dies nur indirekt ("indirekt zu Problemen führen"), ohne die gesundheitliche Dringlichkeit zu benennen.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI stellt die Relevanz der DIN 4117 für die aktuelle Prüfung in Frage ("eher unüblich, es sei denn, es gibt konkrete Anlässe"), während Qwen und Claude klar feststellen, dass die Norm zwar nicht mehr aktuell ist, aber für die Beurteilung des historischen Bauzustands und der daraus resultierenden Schäden zentral bleibt – und dass der Mangel selbst, nicht die Norm, die Gefahr auslöst.

    ⚠️ Risiko übersehen: GoogleAI unterschätzt die systematische Gefährdung: Ein Gebäude aus 1969 ohne jemals durchgeführte Abdichtungsmaßnahmen ist nicht "potenziell" fehlerhaft – es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits geschädigt. Die fehlende Sanierungshistorie ist kein Indiz für Unbedenklichkeit, sondern für fortwährenden Schadensprozess.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der fachlichen Zustandsprüfung vor jeglicher behördlicher Klärung – denn die Gefahr ist real und handlungsbedürftig, unabhängig von der Normhistorie.

    ❓ Ungeklärt: Ob die ursprüngliche Abdichtung nach DIN 4117 überhaupt ausgeführt wurde – dies kann nur durch Bauakte und Sachverständigenbefund geklärt werden.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    KI-Konsens zur DIN 4117 und Feuchtigkeitsrisiken im Gebäude 1969
    Thema Status KI-Konsens
    Historische Verbindlichkeit DIN 4117 war 1969 ETB in NRW
    Aktuelle Normgeltung DIN 4117 abgelöst durch DIN 18531 ff.
    Gefährdung durch fehlende Sanierung Hohe Wahrscheinlichkeit für Feuchtigkeitsschäden & Schimmel ⚠️
    Zuständige Kontrollinstanz Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt)
    Notwendigkeit fachlicher Prüfung Unverzüglich durch Sachverständigen

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Feuchtigkeitsschäden mit einer vollständigen Zustandsanalyse – inkl. Feuchtemessung, Salzgehaltsbestimmung und Schimmelpilzabnahme. Fordern Sie parallel beim zuständigen Bauordnungsamt die historische Bauakte an, um die ursprüngliche Einhaltung der DIN 4117 zu überprüfen. Handeln Sie ohne Verzögerung: Die Gefahr ist real, nicht spekulativ, und verschärft sich mit jeder weiteren Woche.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Risiko-Chancen-Matrix: Alte Normen und Bauvorschriften
    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung

    🔴 Risiko

    Nichtbeachtung alter, aber potenziell relevanter Baubestimmungen Mögliche Mängel, die zu späteren Schäden führen können (z.B. Feuchtigkeit durch unzureichende Abdichtung).

    🔴 Risiko

    Unklare Zuständigkeiten für die Kontrolle alter Normen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigung oder bei der Klärung von Haftungsfragen.

    🔴 Risiko

    Veraltete Abdichtungstechniken gemäß DIN 4117 Erhöhtes Risiko für Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und Bauschäden über die Zeit.

    🔴 Risiko

    Fehlende Dokumentation über durchgeführte Arbeiten Erschwerte Nachvollziehbarkeit des baulichen Zustands und der Einhaltung von Standards.

    🔴 Risiko

    Rechtliche Unsicherheit bezüglich der Gültigkeit alter Normen Potenzielle Konflikte mit aktuellen Bauvorschriften oder Nachbarschaftsrecht.

    ✅ Chance

    Frühzeitige Erkennung von potenziellen Mängeln Möglichkeit, Schäden präventiv zu beheben und langfristige Kosten zu sparen.

    ✅ Chance

    Erhöhung des Immobilienwerts durch fachgerechte Instandsetzung Wertsteigerung der Immobilie durch Behebung von Schwachstellen.

    ✅ Chance

    Verbesserung der Wohnqualität und -sicherheit Vermeidung von gesundheitlichen Risiken (z.B. durch Schimmel) und Steigerung des Komforts.

    ✅ Chance

    Schaffung von Klarheit über den baulichen Zustand Fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen oder Veräußerungen.

    ✅ Chance

    Nutzung von Fachwissen zur Optimierung der Bausubstanz Langfristige Werterhaltung und Funktionalität des Gebäudes.

    Orientierungshilfen

    1. Fachmann für Abdichtungstechnik beauftragen: Lassen Sie den Zustand der Abdichtung Ihres Hauses von einem qualifizierten Fachmann (z.B. Bauingenieur, Sachverständiger für Bauwerksabdichtung) überprüfen, um potenzielle Mängel gemäß dem aktuellen Stand der Technik festzustellen.
    2. Bauakte und Genehmigungen prüfen: Versuchen Sie, die ursprünglichen Baupläne und Genehmigungsunterlagen Ihres Hauses bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzusehen. Diese können Aufschluss über die damals angewandten Normen und die ausgeführten Arbeiten geben.
    3. Bauaufsichtsbehörde kontaktieren: Erkundigen Sie sich bei der für Ihr Grundstück zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob es spezifische Auflagen oder Empfehlungen bezüglich der Einhaltung alter Baubestimmungen für Gebäude aus den 1960er Jahren gibt.
    4. Dokumentation von Mängeln: Sollten bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, dokumentieren Sie diese sorgfältig mit Fotos und Beschreibungen. Dies ist wichtig für eventuelle Sanierungsplanungen oder rechtliche Klärungen.
    5. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    ETB-Norm
    Eine 'Eingeführte Technische Baubestimmung' war eine technische Regel, die durch Aufnahme in die Landesbauordnung für verbindlich erklärt wurde und somit zwingend einzuhalten war. Sie stellte sicher, dass bestimmte technische Standards bei der Errichtung von Gebäuden eingehalten wurden. Diese Normen sind oft durch neuere Regelwerke abgelöst worden, können aber für Bestandsgebäude unter bestimmten Umständen weiterhin relevant sein.
    Verwandte Begriffe: Baubestimmung, Landesbauordnung, DIN-Norm.
    DIN 4117
    Die DIN 4117 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung e.V., die sich mit Abdichtungen befasst. Spezifische Ausgaben können sich auf unterschiedliche Bereiche der Abdichtungstechnik beziehen, z.B. von erdberührten Bauteilen oder Dächern. Die genauen Inhalte und Anwendungsbereiche können sich über die Jahre geändert haben.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Bauwerksabdichtung, Normen.
    Bauaufsichtsbehörde
    Die Bauaufsichtsbehörde ist die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, die die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften überwacht. Sie erteilt Baugenehmigungen, prüft die Einhaltung von Normen und schreitet bei Verstößen ein. In Deutschland sind dies meist Ämter auf Kreis- oder Stadtverwaltungsebene.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Landesbauordnung.
    Musterbauordnung (MBOAbk.)
    Die Musterbauordnung ist ein von den Bundesländern verabschiedetes Regelwerk, das als Grundlage für die jeweiligen Landesbauordnungen dient. Sie enthält grundlegende Vorschriften für das Bauwesen, wie z.B. Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und die Barrierefreiheit. Die Landesbauordnungen können von der MBO abweichen.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Baurecht.
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist das spezifische Baugesetz eines jeden deutschen Bundeslandes. Sie regelt die Genehmigung, Ausführung und Überwachung von Bauvorhaben und setzt die Vorgaben der Musterbauordnung (MBO) in landesspezifisches Recht um. Die LBO enthält detaillierte Anforderungen an Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Musterbauordnung, Bauaufsichtsbehörde, Baurecht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist in NRW für die Kontrolle alter technischer Baubestimmungen (ETB-Normen) zuständig?
      Die primäre Zuständigkeit für die Einhaltung von Bauvorschriften liegt bei den Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Kommunen. Bei sehr alten Normen, die nicht mehr aktuell sind, ist eine nachträgliche Kontrolle eher unüblich, es sei denn, es gibt konkrete Anlässe wie Mängel oder behördliche Auflagen.
    2. Was bedeutet es, wenn eine Norm als ETB-Norm eingeführt wurde?
      Eine ETB-Norm (Eingeführte Technische Baubestimmung) war eine technische Regel, die durch Aufnahme in die Landesbauordnung für verbindlich erklärt wurde und somit zwingend einzuhalten war. Sie stellte sicher, dass bestimmte technische Standards bei der Errichtung von Gebäuden eingehalten wurden.
    3. Ist die DIN 4117 (Abdichtung) für ein Haus von 1969 noch relevant?
      Die DIN 4117 ist eine alte Norm. Ob sie für Ihr Gebäude noch direkt relevant ist, hängt von den aktuellen Bauvorschriften und eventuellen behördlichen Auflagen ab. Wichtiger ist, dass die Abdichtung des Gebäudes den heutigen anerkannten Regeln der Technik entspricht, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
    4. Was sind die Folgen, wenn alte Normen nicht eingehalten wurden?
      Wenn alte Normen nicht eingehalten wurden und dies zu Mängeln führt, die heute relevant sind (z.B. Feuchtigkeitsschäden), können daraus Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche entstehen, insbesondere wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden oder ein Verkauf ansteht.
    5. Wo finde ich Informationen über die Gültigkeit und Anwendung alter DIN-Normen?
      Informationen über die Gültigkeit und Anwendung alter Normen sind oft nur noch über spezialisierte Facharchive, Normungsinstitute oder durch Gutachter erhältlich. Die Bauaufsichtsbehörden können Auskunft über die für Ihr Gebäude relevanten aktuellen Vorschriften geben.

    Verwandte Themen

    • Relevanz alter Baunormen für Bestandsgebäude
      Untersuchung, unter welchen Umständen alte technische Baubestimmungen für bestehende Gebäude noch Anwendung finden oder als Referenz dienen können.
    • Haftung bei Mängeln durch veraltete Bautechniken
      Analyse der rechtlichen Konsequenzen, wenn Mängel auf die Nichteinhaltung alter Normen zurückzuführen sind und welche Ansprüche daraus entstehen können.
    • Feuchtigkeitsschäden durch mangelhafte Abdichtung
      Beschreibung der Ursachen, Folgen und Sanierungsmöglichkeiten von Feuchtigkeitsproblemen, die durch unzureichende Abdichtungsarbeiten entstehen können.
    • Zuständigkeiten der Bauaufsichtsbehörden in NRW
      Klärung der Aufgaben und Befugnisse der kommunalen Bauämter bezüglich der Überwachung von Bauvorschriften, insbesondere bei Altbauten.
    • Normenentwicklung im Bauwesen
      Einblick in den Prozess der Entstehung, Überarbeitung und Ablösung von technischen Normen und Baubestimmungen im Laufe der Zeit.
  2. DIN 4117: Problemstellung und Kaufverpflichtung

    Foto von wiki

    Die haben es damals einmal richtig gemacht.
    Und wo ist jetzt das Problem? Wer hat Sie zum Kauf gezwungen? sorry!
  3. Folgefrage 1: Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

    Nix Kauf Es gibt Mieter in dem Haus

    Das Haus hat Feuchtigkeitsprobleme.

    Das Haus wurde aus einer Ersteigerung gekauft. Der Bauherr hatte kein/wenig Geld.

    Hier fehlt die Sockelabdichtung

  4. Korrektur: ETB-Norm – Pflicht bei Fertigstellung/Abnahme

    Kleine Korrektur...
    Es müsste eigentlich heißen:

    Als ETB Norm Eingeführt -also Pflicht die einzuhalten- 1960

    Eine ETB Norm sind Eingeführte Technische Baubestimmungen, die in die Musterbauordnung und mithin in die Landesbauordnung -der jeweiligen Bundesländer (das kann abweichen von Bundesland zu Bundesland) eingeführt worden sind und ZUM ZEITPUNKT DER FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME ZWINGEN EINZUHALTEN WAREN.

    Über die Haltbarkeitsdauer solcher Bauleistungen stand aber nichts in der mittlerweile mehrfach ersetzten Norm (DINAbk. 4117 --> DIN 18195 --> DIN 18533).

    Wenn Sie Empfehlungen für eine Abdichtungssanierung ihres Schnäppchenhauses suchen, dann braucht es zuerst mal eine ordentliche Bauwerksdiagnostik (WTAAbk.-Merkblatt "Mauerwerksdiagnostik") und auf dieser Grundlage eine ordentliche Planung der Abdichtungssanierung auf Grundlage aktueller Normen und Regelwerke.

    Eine Chance die baulichen Mängel der alten Hütte gegen den Vorbesitzer geltend zu machen, sehe ich bei Versteigerungen eher gering. Gab es ein Verkehrswertgutachten in welchem der allgemeine Intandhaltungszustand "geschönt" war oder erhebliche bauliche Mängel verschwiegen wurden, so dass ie hier auf arglistige Täuschung argumentieren wollen?

    Auf dem ersten Foto sehe ich erstmal nur einen überalterten Anstrich im Sockelbereich und einen alten Sockelputz. Schäden kann ich hier noch nicht erkennen.

    Damit wir ihnen helfen können (natürlich nur baufachlich und nicht juristisch) brauchen wir von Ihnen mehr Infos.

  5. Bauwerksabdichtung: Mängel durch Fallrohranschluss möglich

    Foto von

    Mehr Fotos von außen hatten wir doch hier schon.
    Jetzt vorhandene Mängel oder altersbedingten Verschleiß an der Bauwerksabdichtung könnte man als Folge auf der Innenseite erkennen.

    Allein der dort vorhandene Fallrohranschluss kann zu vorübergehend drückendem Wasser führen, wenn er undicht wird.

  6. Folgefrage 2: Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

    Können Sie sich bitte dazu dieses Video anschauen

    https://vimeo.com/1131663316?share=copy&fl=sv&fe=ci

    Es zeigt den Sockel am Haus dokumentiert.

  7. Folgefrage 3: Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

    Der Vorbesitzer ist tod, Die Vermieterin heute 86 hat das ganze also 40 Jahre im Eigentum.

    Weitere Fotos:

    [url=Web-Link][img]Web-Link[/img][/url]

    [url=Web-Link][img]Web-Link[/img][/url]

  8. Miethaus: Zustand, Potential und Oberflächenbehandlung

    Foto von

    Solider Zustand eines alten Miethauses
    Kupferrinne und gute alte Rosenstämmchen! Foto aus der EGAbk.-Ecke? mit Bett? Die alten Plasteleisten und Beläge raus und die Oberflächen reinigen und frisch machen (lassen).
  9. Schimmelursache: Beheizung vs. Baunormen (DIN 4117)

    Paris - Rom - Erkner
    Vielleicht hätten Sie zuerst mal nach der Ursache des Schimmels fragen sollen und nicht nach historischen Baunormen!!!

    Der Schimmel im Sockel einer Außenwand-Außenwand-Ecke ist auf deren unzureichende Beheizung/Belüftung zurück zu führen. Da stand ein Bett davor. Da kommt es dann leider bei so alten Außenwänden (U-Wert ~ 1,0) bei winterlichen Außentemperaturen innen zu einer Unterschreitung der schimmelpilzkritischen Grenztemperatur und infolge dessen zu Feuchteniederschlag und Schimmelwachstum.

    Das hat also gar nichts mit Schwachstellen der außenseitigen Gebäudeabdichtung zu tun.

  10. Folgefrage 4: Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

    Warum ist die Ecke dann nass/feucht gemessen ?

    Das Fallrohr haben Sie auch gesehen?

  11. Wärmebrücke: Nässe und Tauwasser in Außenecken

    Warum ist die Ecke dann nass/feucht gemessen ?
    Weil bei winterlichen Außentemperaturen die Außenwand-Außenwand-Ecke als geometrische Wärmebrücke wirkt (kleine Aufwärmfläche innen vs. große Wärmeverlustfläche außen). Dies führt dazu, dass sich diese Ecke innen teilweise auf unter 10 °C abkühlt. Dies führt zu Tauwasserniederschlag (Kapillarkondensation) in Farbe, Tapete und Putz und infolge dessen auch zu Schimmelpilzansiedlung.

    Wenn ich als Fachmann unterscheiden will, ob die Nässe von außen (Abdichtung defekt) oder von innen (Tauwasser aus Raumluft) kommt, muss ich die Feuchteverteilung in der Wand untersuchen und nicht nur an der raumseitigen Wandoberfläche.

  12. Folgefrage 5: Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?

    Genau und das sollte hier fachmännisch erfolgen Nur ein Kugelmessgerät dranhalten ist zu wenig
  13. Beanstandungen: Direkt an die Vermieterin wenden!

    Foto von

    Mit Ihrem Beanstandungen müssen Sie an die Vermieterin herantreten,
    und den Zustand an Ort und Stelle besprechen.
  14. Feuchtigkeitsprobleme: Fragen zur Ursachenforschung

    Vielleicht mal ganz von vorn...
    Lieber Fragesteller, solche Sprüche bringen uns nicht weiter:

    Sie schrieben:

    "Nix Kauf Es gibt Mieter in dem Haus"

    Bitte beantworten sie folgende Fragen:

    1. Sie sind Mieter der problematischen Wohnung?

    2. Wann ist das Schimmelproblem erstmals aufgetreten?

    3. Welche Untersuchungen sind bisher erfolgt und von wem und zu welchem Ergebnis sind diese Untersuchenden gekommen?

    Sie schrieben weiterhin:

    "Das Haus hat Feuchtigkeitsprobleme. Hier fehlt die Sockelabdichtung"

    Diese Aussage würde ich erstmal anhand ihrer Fotos mit Nichtwissen bestreiten. Die Schimmelschäden können auch ganz andere Ursachen haben, z.B. unzureichende Beheizung/Belüftung des Raumes.

    4. Bitte erklären sie wo genau innen der Schimmel auftritt. Handelt es sich um einen Eckraum im Souterrain oder im Erdgeschoss? Handelt es sich um die Ecke mit dem Fallrohr?

    Wenn sie fundierte Antworten suchen, müssen sie uns schon genauere Basisinformationen zur Verfügung stellen.

  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    DIN 4117: Kontrolle und Pflichten bei alten Bauten in NRW

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer alte DINAbk. Normen, speziell die DIN 4117, in NRW kontrolliert und welche Pflichten für Eigentümer von Häusern Baujahr vor 1960 bestehen. Es wird die Bedeutung der ETB-Normen und deren Einführung in die Landesbauordnung erörtert. Ein wichtiger Aspekt ist die Ursachenforschung bei Schimmelbildung, insbesondere im Zusammenhang mit Wärmebrücken und unzureichender Beheizung/Belüftung. Die Notwendigkeit der direkten Kommunikation mit dem Vermieter bei Beanstandungen wird hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Schimmelursache: Beheizung vs. Baunormen (DIN 4117) wird darauf hingewiesen, dass die Ursache von Schimmelbildung nicht zwangsläufig in alten Baunormen zu suchen ist, sondern oft in unzureichender Beheizung und Belüftung liegt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Korrektur: ETB-Norm – Pflicht bei Fertigstellung/Abnahme stellt klar, dass ETB-Normen zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme zwingend einzuhalten waren. Dies ist relevant für die Beurteilung von Abdichtungssanierungen und die Planung von Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei Feuchtigkeitsproblemen sollte, wie im Beitrag Feuchtigkeitsprobleme: Fragen zur Ursachenforschung betont, zunächst die Ursache des Problems ermittelt werden, bevor historische Baunormen in Frage gestellt werden. Die Klärung der Umstände und die Durchführung von Untersuchungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Sanierung.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Beanstandungen bezüglich des Zustands eines Mietobjekts sollte man sich, wie im Beitrag Beanstandungen: Direkt an die Vermieterin wenden! empfohlen, direkt an den Vermieter wenden und den Zustand vor Ort besprechen. Dies ermöglicht eine schnelle Klärung und die Einleitung geeigneter Maßnahmen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "DIN, Bauordnung, Abdichtungsnorm, Baujahr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wasserführender Kaminofen an Fernwärme anschließen? Genehmigung, Kosten & Alternativen
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gastherme mit Kombispeicher in Garage: Ist das erlaubt? Vorschriften, Sicherheit & Kosten?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Schwedenofen an 1-zugigen Schornstein anschließen? Was ist zu beachten?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Bodenablauf im Heizraum für Pelletheizung: Notwendigkeit, Vorschriften & Kosten?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletslager: Heizungsrohre schützen & Elektroleitung verlegen? Erdung, Vorschriften & Sicherheit
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Photovoltaik trotz roter Dachziegel im Bebauungsplan? Genehmigung & Alternativen
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Windhager PMX260 K statt PMX210 K: Ist die größere Pelletheizung ein Fehler? Kosten & Folgen?
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pellettank (12m³) genehmigungspflichtig? Selbstbau Beton-Vorratskeller erlaubt?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heliotherm Wärmepumpe: Benötigte Fläche für Flächenkollektoren (190m² vs. 380m²)?
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe mit Lüftungsanlage kombinieren: Sinnvoll? Kosten, Effizienz & Alternativen im Vergleich

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "DIN, Bauordnung, Abdichtungsnorm, Baujahr" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "DIN, Bauordnung, Abdichtungsnorm, Baujahr" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Wer kontrolliert alte DIN Normen in NRW?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: DIN 4117 Kontrolle NRW
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: DIN 4117, Bauordnung, Abdichtungsnorm, Baujahr, Eigentümerpflichten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼