wir haben bei uns (Einfamilienhaus) die Fassade isolieren lassen (WDVSAbk.). Leider haben wir als Bauleiter offenbar einen absoluten Fehlgriff getan, vermuten wir. Die größten Probleme haben wir im Bereich der Fenster mit den dort tätigen Handwerkern, aber bei der Dämmung habe ich auch noch Fragen zum Brandschutz:
Wir haben eine 16 cm starke Dämmung, die Platten sind klassifiziert auf dem Produktblatt als B 1, was ich schon nicht verstehe, weil in der Montageanleitung des Herstellers steht, dass ab 10 cm schon B 2 (normal entflammbar) vorliegt. Oder bedeutet das, dass das Material grundsätzlich B 1 ist, aber bei dickeren Platten dann die Herabstufung auf B 2 erfolgt?
Und nun: Ich bin absolut hilflos bei der Frage, ob ein "fachgerechter Einbau" in unserem Falle Brandschutzmaßnahmen erfordern würde (nicht der Fall, es wurden auch um die Fenster herum, insbesondere am Sturz, die normalen Platten verwendet). Vertraglich ist hierzu leider nichts geregelt. (Wie wahrscheinlich Viele stellen wir erst jetzt fest, worauf man alles hätte achten müssen, und dass man in der Planung einen Architekten zu Rate ziehen sollte, ist uns leider auch überhaupt kein bisschen klar gewesen ...) Es gilt hier das Recht NRW. Soweit ich Vorschriften gefunden habe, habe ich sie schon gelesen, nur hilft mir das hier absolut nicht weiter. Hat jemand da Rat?
Vielen Dank!