Außenputz hat Risse
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Außenputz hat Risse

Hallo,
ich habe folgendes Problem,und zwar wurde mein Haus im Frühjahr 2009 gebaut und im Herbst verputzt,ca. ein Jahr später stellte ich die ersten Risse im Putz fest,heute ist das ganze Haus mit feinen Rissen überzogen.Die Risse verlaufen immer den Steinfugen nach,teilweise ist es ein richtiges Zick zack von oben angefangen nach unten.Auch muss ich sagen das der Putz relativ empfindlich ist,wenn ich mal versehentlich mit einen Besenstiel oder so ranstoße ist schon eine Beschädigung zu sehen.Wenn ich da das alte Haus dazu vergleiche da konnte man mit den Hammer auf den Putz herum klopfen ohne das etwas passierte.
Die Baufirma die es verputzte habe ich schon 'mehrfach damit konfrontiert,aber die reden sich raus und sagen das kann nur an dem Putz liegen und verwiesen mich an den Hersteller des Fertigputzes.
Meine Frage ist:Was könnte das sein das diese Risse entstehen lässt?
Und wie lange muss die Baufirma Garantie geben?
LG
Mike
  1. Die Baufirma...

    ...hat den Putz hergestellt und ist erstmal in der Pflicht und nicht der Hersteller des Materials!
    Welcher Aufbau hat statt gefunden, z.Bsp. Spritzbewurf, Unterputz, Oberputz?
    Früher gab es diesen Aufbau und der Oberputz war vielfach ein
    handgefertigter Kratzputz oder anderer Edelputz und hat Jahrzehnte gehalten!
    Die Risse können durch zu dünne Putzschichten entstanden sein,
    zu starke Sonneneinstrahlung bzw. zu hohe Temperaturen bei der Verarbeitung, ungenügendes vornässen der Fassade.
  2. bedeutet nichts Gutes!

    Hi Mike!
    Die entscheidende Beobachtung ist:
    "Die Risse verlaufen immer den Steinfugen nach,teilweise ist es ein richtiges Zick zack von oben angefangen nach unten."
    Das ist sehr besorgniserregend!
    Das bedeutet immer, daß ein gröberes Problem vorliegt, das nicht durch Drüberarbeiten (Pinseln, Verschmieren, Beiputzen, Überputzen, Zukleistern, Verschmieren, etc.) zu beseitigen ist. Es müssen Bewegungen im Putzgrund (Mauerwerk) stattgefunden haben, ggfs. finden Sie nach wie vor statt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und sind daher sachkundig und unabhängig zu untersuchen. Vom Putzhersteller darf man sich dabei keine Unabhängigkeit erwarten, es geht um sein Material. Treppenförmige Risse haben auch nichts mit einer Materialqualität zu tun.
    Eine andere Frage ist die nach der Stoßempfindlichkeit des Putzes. Die ist aber zunächst uninteressant, solange nicht die Ursache für die treppenartigen Risse abgestellt ist.
    An "Garantie" muss die Baufirma gar nichts "geben".
    Wenn, dann geht es um "Gewährleistung" (das ist etwas ganz anderes). Und die wird wohl bereits feststehen (durch Vertrag). Grob dürften so zwischen 2 und 5 Jahren in Frage kommen. Wie lange die Gewährleistungsfrist noch läuft, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine Vertragsprüfung wäre also vonnöten samt Klärung der Frage, wann war Abnahme? Dies sollte zuerst geprüft werden, denn ohne noch laufende Gewährleistungsfrist gibt es sehr wahrscheinlich keine Durchsetzbarkeit mehr...
    Wenn Abnahme der Arbeiten im Herbst 2009 war, kann es eng werden (bei zweijähriger Gewährleistungsfrist), deshalb umgehend Vertrag und Abnahmezeitpunkt prüfen (lassen).
    Auf jeden Fall, und das ist jetzt der entscheidende Punkt, sind die beschriebenen Risse sicher nicht ordnungsgemäß! Sie sollten auch beanstandet und beseitigt werden. Das ist kein Zustand auf Dauer!
    Ob die Stoßempfindlichkeit des Putzes auch nicht in Ordnung ist, ist davon separat zu beurteilen.
    Frage nebenbei: Wurde das Haus wirklich "nur" verputzt (Putz auf Mauerwerk)? Oder kam ein WDVSAbk. drauf (Mauerwerk, Dämmplatten, Putz)? Fragehintergrund: EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung).
    Viele Grüße!
    • Name:
    • Stefan Freiberger
  3. Na, da ist ja mal wieder eine Menge...

    Falsches geschrieben worden.
    2 Jahre Gewährleistung sind schon lange Geschichte und die 4 Jahre aus der akteullen VOBAbk. können auch nur dann vereinbart werden, wenn der Bauherr kein Endkunde ist oder dieser einen Baufachmann (Architekt / Ingenieur) als Planer und Bauleiter hatte  -  wenn überhaupt noch.
    Bei Endkunden gelten die 5 Jahre aus dem BGBAbk.!
    Dann  -  Putz auf Mauerwerk erfordert ein hochdämmendes Mauerwerk.
    Dass dieses zu Rissbildungen im Putz führen kann, ist bekannt.
    Daher wäre zunächst zu prüfen, was der Steinhersteller für den Putz fordert (Armierung?), ob der Putz für den Stein geeignet ist/war und ob alle Verarbeitungsvorschriften eingehalten worden sind.
    Verantwortlich ist nicht der Hersteller  -  jedenfalls nicht gegenüber dem Bauherren -, sondern der Verarbeiter.
    Was sagt denn der Planer und der Bauleiter so dazu?
  4. eine Menge Falsches?

    Lieber Herr Dühlmeyer,
    woher wissen Sie, daß der Fragesteller Endkunde ist? Wenn Sie Baufachmann sind (und nicht Jurist, was ich unterstelle), ist der beste Tipp für jeden Nichtjuristen (ich unterstelle, daß der Fragesteller solcher ist), ZUERST seinen Vertrag auf noch offene Gewährleistungsfristen zu prüfen! Der Einwand "Verjährung" kommt vom Vertragspartner erfahrungsgemäß sonst sehr schnell...
    Und welche Gewährleistungsfrist greift (2, 4, oder 5 Jahre) hängt tatsächlich vom Vertrag ab und vom Abnahmezeitpunkt.
    Die 2 Jahre stehen übrigens nach wie vor im Gesetz (BGBAbk.).
    Trauen Sie sich aus der Ferne eine Vertragsbeurteilung zu? Ich hoffe nicht. Fragen Sie mal jemanden, der sich damit auskennt... In der Regel sind dies Juristen. Und die wissen es auch nicht immer auf Anhieb sicher...
    Ihr technischer Tipp für den Fragesteller ist, den Planer und Bauleiter zu "befragen"?
    Sie speisen ihn damit ab, daß es ja bekannt sei, daß Putz auf hochdämmendem Mauerwerk zu Rissbildung führen kann? Was hat er jetzt bekommen, Steine statt Brot?
    Für den Fragesteller wichtig ist, ob die beobachteten Risse "in Ordnung sind" (aus technischer Sicht). Schön wäre gewesen, wenn Sie ihm eine brauchbare Antwort gegeben hätten.
    Nach meiner Einschätzung sind die beschriebenen Risse definitiv nicht in Ordnung! Ob der "Putz für den Stein geeignet" ist und ob "die Verarbeitungsvorschriften eingehalten wurden", sind Fragen, die erst in 2. Linie zur Ursachenklärung interessant sind.
    Viele Grüße!
    • Name:
    • Stefan Freiberger
  5. Bei Privatleuten gibt es keine 2 Jahre Gewährleistung mehr.

    Bei Privatleuten gibt es keine 2 Jahre Gewährleistung mehr.
  6. Hochdämmendes Mauerwerk gibt es nicht!

    Laut Wikipedia gibt es kein Hochdämmendes Mauerwerk!
    In Baukonstruktionslehre Teil 1 und Teil 2 von Frick/Knöll/Neumann/Weinbrenner erschienen 1997 findet sich auch nichts!
    So werden die Menschen weiter verunsichert!
    Ein Hauptgrund für Risse im Mauerwerk, sind die dünnen zumeist nur 15 oder 17,5 cm dicken tragenden Wände mit der unvermörtelten Stoßfuge!
    Warum führt hochdämmendes Mauerwerk zu Rissen?
    Wenn es bekannt ist dann kehrt man zum sicheren Bauen zurück!
    Echte Alternative!
    Mauerwerk mit vermörtelter Stoß- und Lagerfuge (Stoßfuge, Lagerfuge)!

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Hochdämmendes Mauerwerk gibt es nicht!" auf die Frage "Außenputz hat Risse" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
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