Allein stehende Doppelhaushälfte - Wand zum zukünftigen Nachbarn undicht
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Allein stehende Doppelhaushälfte - Wand zum zukünftigen Nachbarn undicht
Allein stehende Doppelhaushälfte - Wand zum zukünftigen Nachbarn undicht
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Baumangel?!
Baumangel?! -
Natürlich kein Baumangel!
Seit August 2009 wohnen wir nun in unserer Doppelhaushälfte. Es gibt auch schon theoretisch Nachbarn, die aber auf Landesmittel angewiesen sind und deren Verfahren für diese Gelder nun schon ewig laufen. Wir dachten das ginge schneller, aber wir haben uns geirrt. Bis auf die Wand zum Nachbarn wurde unser Haus aus Poroton-Steine gebaut und anschließend wärmegedämmt und verputzt. Die Wand zum Nachbarn ist eine Wand mit 17,5 cm Dicke und sind bestimmte graue Phon-Steine (ich habe den Namen der Firma und weiß nicht wie die Steine heißen, ohne dass ich einen Bezug zu der Firma schaffe!?!). Wir haben uns entschieden diese Wand nicht dämmen zu lassen, weil bei unserem Einzug bereits die Nachbarn feststanden. Im Winter haben wir dann das erste Mal Schimmel im Spitzbogen entdeckt und haben das auf die Wärmebrücke geschoben (der Winter war ja auch sehr kalt und lang). Aber seit dem Wochenende ist diese Außenwand nun pitschenass, die Tapeten wellen sich und man kann sehen wie sich der Wand voll Wasser gesogen hat. Die Tapeten wellen sich und an den gestrichenen Wänden kann man auch sehr deutlich erkenne
Wir fragen uns nun, ob das ein Baumangel ist und wir den irgendwie anzeigen müssen und worauf wir jetzt achten müssen.
Kann uns jemand weiterhelfen?
Wir wohnen in NRW, unser Vertrag ist nach BGBAbk. abgeschlossen worden. Unser Haus wurde auf einer Bodenplatte errichtet. Na klar ist das ein Baumangel ... denn so eine Giebelwand braucht auch eine Dämmung und Abdichtung (demontierbar) wenn noch kein Haus dagegen steht.
Da Ihr das veranlasst habt, wird euer Bauunternehmer über die Mängelanzeige nur müde lächeln ... Werte Forumsteilnehmer,
ein Baumangel ist die negative Abweichung vom Bausoll.
Das Bausoll bestimmt sich nach dem Vertrag.
So wie Sie es beschreiben, haben Sie sich dazu entschlossen, die Gebäudetrennwand nicht zu dämmen, so steht es jedenfalls in Ihrem Text.
Somit haben Sie ja sicherlich mit dem Auftragnehmer über diese Problematik diskutiert und erst dann entschieden die Gebäudetrennwand nicht zu dämmen.
Die Frage die sich uns stellt ist lediglich ob Sie denn auch allumfänglich aufgeklärt worden sind.
Die Gebäudetrennwand ist sicherlich aus schweren Steinen Bims, Rohdichte 1,8 oder 2,0 etc. hergestellt bzw. errichtet worden, da es bei einer Gebäudetrennwand darum geht, Masse - der Schalldämmwerte wegen - zu schaffen.
Diese Steine dämmen nicht bzw. nur vernachlässigbar gering sind die Dämmeigenschaften dieser Steine.
Dämmen Sie die Wand und gut iss, zumindest ist damit sicherlich Ihr Problem - wenn denn einzig und allein darin die Ursache zu suchen ist - beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
das
das -
Na klar, kann auch Wasser eine Rolle spielen
sehr ich etwas differenzierter.
Die Wand ist vermtlich letzte Woche bei Starkregen wegen fehlendem Wetterschutz so richtig abgesoffen.
Bei der Frage, wer das zu vertreten hat, kommt es auch darauf an, wie das Haus abgenommen wurde?
Was wurde Ihnen wann alles angeboten und was haben Sie warum abgelehnt? Gibt es das alles auch schriftlich?
Baut Ihr Bauträger auch das Nachbarhaus? Natürlich kann auch Wasser eine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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