Wir wohnen in einer versetzten Doppelhaushälfte. Das heißt, das die unsere Terrasse begrenzende Wand unserem Nachbarn gehört.
Nun möchte dieser sein Haus (Baujahr. 1960) dämmen - 14 cm - wird dann unser Grundstück schmälern.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft werden wir das dulden.
Wir möchten aber keine Folgeschäden haben.
Die Dämmschicht trifft seitlich auf unsere Hauswand.
Entsteht hier eine Wärme/Kältebrücke?
Wir sind gerade mit der Renovierung unseres Hauses durch und haben uns bewusst gegen eine Außendämmung entschieden.
Das Dach ist von innen gedämmt und neu gedeckt.
Dort ist eine Abschlussschiene an der Hauswand des Nachbarn.
Wenn die Nachbarwand 14 cm dicker wird, was passiert am Dach?
Die Nachbarn sind genauso unbedarft wie wir und wir haben Sorge, dass durch eine unzureichende Beratung Schaden entsteht.
Für eine hilfreiche Aussage vielen Dank!
Ist bei Dämmung versetzter Doppelhaushälfte Bauschaden zu befürchten?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Ist bei Dämmung versetzter Doppelhaushälfte Bauschaden zu befürchten?
-
na ja, unbedarft
Sie können doch im Sinne einer guten Nachbarschaft für Ihr Einvsrtändnis verlangen, dass der Nachbar die Arbeiten von einem Sachverständigen (Architekt / Bauingenieur) planen und die Durchführung überwachen lässt. Dieser Sachverständige kann dann auch Ihre Fragen beantworten
Dann sollte es keine Probleme geben. Wie die ganzen Details gelöst werden, können wir hier aus der Ferne ohnehin nicht beantworten. Das kann nur der Planer vor Ort.
Gruß -
keine Hilfe
Unsere Nachbarn werden den Herrn von der Firma, die die Maßnahme durchführen wird zu uns schicken, um unsere Fragen zu beantworten.
Da sind wir schon der Ansicht, dass wir uns selbst schlau machen müssen, um nachher nicht dumm dazustehen. -
Also ...
Dadurch, dass auf Ihre Außenwand die nachbarliche Dämmschicht trifft, entsteht zumindest keine Wärmebrücke, eher kann man sagen, die bereits vorhandene Wärmebrücke wird etwas, wenn auch wenig, besser. Aber eine funktionierende Bewegungsfuge sollte dort ausgebildet werden.
Sorgfältige Planung ist auch beim Dachanschluss der versetzten Dächener notwendig. Fragen Sie nach Ausführungszeichnungen dieser Detailpunkte. Wenn die Firma solche nicht vorlegen kann, dann bestehen Sie darauf, dass diese erstmal angefertigt und Ihnen vorgelegt werden. Sie können einen eigenen Sachverständigen (Architekt/Bauingenieur) hinzuziehen, der Planung der Details dann berurteilt.
Gruß -
Danke
Das hilft doch ein wenig weiter! Danke! -
Moin,
Wärmebrücken entstehen eigentlich dann nur bei Ihrem Nachbarn.
A) durch Ihre ungedämmte Wand im EGAbk.. (geringfügig)
B) durch Ihr bis an den Giebel ran geführte Dach. (deutlicher)
(die Abschlussschiene wird das Giebelanschlussblech mit Kappleiste sein?)
Darüber hinaus würde ich Ihnen und Ihrem Nachbarn auch aus optischen Gründen empfehlen,
Ihren Dachanschluss von einem (Ihrem?) Dachdecker die 14 cm einkürzen und nach dem Herunterführen des 14 cm WDVSAbk.
(also praktisch bis auf Ihre Zwischensparrendämmung zwischen Giebel und 1. Sparren) und wieder herstellen.
(wenn ich mir das ohne Bild jetzt so richtig vorgestellt habe.)
Kostenübernahme für den Dachdecker wäre noch
(unter dem Aspekt das nur der Nachbar Vorteile hat
und Sie dazu noch 14 cm Grundstück abgeben) zu klären.
Grüße aus Thüringen -
Dach
Danke erst einmal!
Ja, genau dieses ist einer der schmerzhaften Punkte.
Wir haben das Dach letztes Jahr neu decken lassen.
Und eigentlich kann es doch nur so gemacht werden, wie von Ihnen erklärt:
Das heißt die Abschlussschiene an der Giebelwand (vom Nachbarn) muss wieder herunter genommen werden, eine? Dachziegelreihe entfernt. Dann die Dämmung etc. bis auf das freigelegte Dach herangeführt werden und dann müssen die Ziegel und die Abschlussschiene wieder heran.
Das heißt: jetzt geht das Dach an die Giebelwand. Anschließend schließt die Dämmung etc. auf unserem Dach ab. Wenn die durchfeuchtet oder was immer passieren kann? , kann das Probleme bringen? -
das
ist schon "unschön" mit Ihrem seit einem Jahr fertigen Dach.
Sprecht Ihr nicht miteinander oder wartet er erst immer was Sie machen, um dann noch einen draufsetzen zu können?
Technisch ist das aber sicher hin zu bekommen.
Die Unterspannbahn läuft ja auch noch drunter weg.
Dicht muss es so oder so sein.
Wenn der Anschluss mal undicht wird, sehen Sie es auf diese Art eher und können es schneller reparieren lassen
(Detailplanung und Ausführungskontrolle wäre aber anzuraten; siehe Herr Lott)
Überprüft werden sollte vielleicht auch noch:
A) Ob 14 cm (auch an der Seite) unbedingt sein müssen.
B) Ob dieser Grenzüberbau nicht auch "für alle Zeit" gesichert werden muss. (Baulast)
Wie ist der U-Wert Ihrer Außenwände und wie ist das energetische Konzept Ihres Hauses?
Zitat: ... und haben uns bewusst gegen eine Außendämmung entschieden.
Wenn Sie (wieder erwarten in 10 Jahren) auch so dämmen wollten, was würde denn Ihr anderer Nachbar sagen?
(wenn Sie auf der anderen Seite auch noch einen haben)
Grüße -
ha,
wenn Sie Ihr Haus mal dämmen wollen,
müssen Sie ja gleichfalls
(auf der Eingangsseite)
auf das Grundstück Ihres derzeit dämmenden Nachbarn überbauen.
Das gleicht sich dann aus!? -
Nachbarn
Als wir die Doppelhaushälfte vor zwei Jahren erwarben, waren nebenan Mieter mit einem langfristigen Mietverrag.
Der Vermieter hat sich wenig gekümmert. Nun konnten die Mieter aus dem Vertrag, da Käufer gefunden waren.
Wir haben alle Interesse an einem guten Miteinander, haben aber auch alle begrenzte finanzielle Möglichkeiten.
Ob die Nachbarn das Haus auch in 10 Jahren noch haben?
Wer weiß das schon bei Kurzarbeit und hoher Scheidungsrate.
So muss die Angelegenheit auch vertraglich für Folgeschäden - die sich ja niemand wünscht, oder provoziert, aber man kennt das ja mit den Pferden vor der Apotheke- abgesichert werden.
Aber dafür ist hier nicht das Forum.
Weniger als 14 cm muss auf alle Fälle als Möglichkeit abgeprüft werden.
Wir haben uns gegen eine Außendämmung entschieden, da das Haus vorne und hinten überwiegend aus Fenstern besteht.
Trotzdem ist es unten relativ dunkel.
Ein anderer Doppelhausnachbar hat gedämmt (durch Fachbetrieb).
Nun hat er eher Schießschartenfenster. Er hat Schimmel in einem Zimmer ...
Bei 1.400,00 € Heizkosten warten wir doch erst einmal ab, was mit den Dämmstoffen in den nächsten Jahren so geschieht ...
Danke! -
Also, ich würde ...
darauf bestehen, dass die Sache durch einen Fachbetrieb ausgeführt wird, der nachgewiesenermassen mit solchen Details umgehen kann. Weder Schiessschartenfenster noch Schimmel müssen bei einer Außendämmung sein.
Ob man überhaupt dämmen soll oder nicht, für diese Entscheidung dürften Heizkostenabrechnungen die bessere Grundlage sein als die Wahrscheinlichkeit, mit welcher sich der Nachbar in den nächsten zehn Jahren scheiden lässt.
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