Unser Haus in Bernburg (Sachsen Anhalt) ist erst 2 Jahre alt und es haben sich bereits im unteren Bereich Feuchtigkeitsablagerungen gebildet.
Im Rahmen der Rohbauarbeiten des Bauunternehmens wurde eine Dichtschlämmeabdichtung vor und nach den Verputzarbeiten auf dem Sockelmauerwerk bis über den Spritzwasserbereich aufgetragen.
Wir haben mehrfach (allerdings nur mündlich) nachgefragt, ob dieser Feuchtigkeitsschutz ausreicht. Uns wurde dies bejaht.
Anschließend wurde im vorderen Bereich ein Fußgängerweg durch die Stadt und im hinteren Bereich eine Terrasse durch uns angelegt. Rechts und Links am Haus ist ein 25 cm breiter Streifen aus Kieselsteinen mit Rasenkantenabgrenzung angelegt.
Ringsum das Haus wurde trotz der Zusicherung des Bauunternehmens von uns zusätzlich noch eine Bitumenschicht auf die Dichtschlämme aufgetragen, jedoch aus Unwissenheit nicht bis zur Bodenplatte.
Das Bauunternehmen weigert sich für die Feuchtigkeitsmängel die Verantwortung zu übernehmen, da die Planung und Ausführung der Außenanlagen nicht Bestandteil des Vertrages waren.
Nun meine Frage:
Ist es wirklich die alleinige Aufgabe des Bauherrn bei Kauf eines schlüsselfertigen Hauses sich um die Absicherung gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu kümmern. Oder liegt nicht bei unserem Bauleiter eine Informationspflichtverletzung vor.
Müssen wir auf unsere Kosten die Trockenlegung des gesamten Sockelbereichs übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Haftung des Bauunternehmens für Feuchtigkeitsbildung im Sockelbereich
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Haftung des Bauunternehmens für Feuchtigkeitsbildung im Sockelbereich
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Frage wäre
woran es wirklich liegt!
Die Bauwerksabdichtung sollte dahinter (Putz?) liegen und geplant 30 cm über GOK reichen.
Auf den (Putz?) kommt dann bis min. GOK ein Feuchteschutz (Dichtschlämme genügt da und ist wegen UV Beständigkeit von Vorteil) der nach unten heruntergeführt wird und an die Bauwerksabdichtung angeschlossen oder ausreichend übergreifend über eine evtl. vorhandene Perimeterdämmung geführt wird. So soll sichergestellt sein, das der Sockelputz keine kapillare Feuchteaufnahme zulässt!
Daswar bis hier Sache des schlüsselfertigen Erstellers! Davor gehört dann eine Schutzschicht, Beispielsweise eine Noppenbahn o.ä. Ohne die hätte das Gelände nicht angearbeitet werden dürfen.
Wer welche Verantwortlichkeit hat ist hier bisher so nicht ausreichend festzustellen, da noch nicht bekannt ist was den Feuchteeintrag verursacht.
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