Außenwände und Fassaden
Aussenputz Putzleisten rosten / Rost Eckschutzleisten
eingebettet. Im Jahr 2006 fing es an, durch den Caparol
Aussenputzdurchzurosten. Mittlerweile haben wir an
den unterschiedlichsten Gebäudeecken/Fenstern an den
Kanten Rostflecken. Ein Malerfachgeschäft hat uns eine
Art "Hammerit"-Lack empfohlen. Dieser sollte auf die betr.
Stellen aufgetragen werden und dann nach gewisser Zeit
mit normaler Aussenfarbe der Ursprungsfarbton wieder-
hergestellt werden.
Problem: Auch durch die Rostschutzfarbe kommt der Rost.
Aussage des Baustoffhändlers: "Pech, da hat der Putzer mit der
Abzugslatte die Leisten verletzt und dann rosten die hat."
Ergo: Putzer ist schuld. Leisten müssen vollständig raus
und Gebäude noch eingeleistet und verputzt werden.
Putzer: "Keine Schuld, wir arbeiten schon
immer mit Latten und da hat noch nie was gerostet."
Ergo: Materialfehler -> Baustoffhändler.
Frage: Was kann man gegen den durchkommenden Rost tun?
Vielen Dank.
-
Pinseln hilft nix, Putzer hat Schuld
dann darf er nicht so luschig verzinkte Billigkanten einbauen. Bei 5 Jahren Gewährleistung kommt eigentlich nur ein Qualitätsprodukt wie PROTEKTOR in Frage - passiert da was - hole ich mir als Firma den Putzleistenhersteller ran.
Sie werden nie froh mit diesen Billigleisten, der Putzer auch nicht.
MfG PSei, Malermeister -
.
Danke für Ihre Mail.
Lt. Aussage unseres Baustoffhändlers und mehrerer Putzer werden
für Aussenputze fast zu 100 % die Drahtrichtwinkel verwendet. Es gibt zwar
welche mit Plastikbeschichtung, aber diese finden kaum einen Einsatz.
Was kann man gegen den durchkommenden Rost tun?
Gibt es ein Mittel ähnlich "Hammerit"
Danke -
.
Danke für Ihre Mail.
Lt. Aussage unseres Baustoffhändlers und mehrerer Putzer werden
für Aussenputze fast zu 100 % die Drahtrichtwinkel verwendet. Es gibt zwar
welche mit Plastikbeschichtung, aber diese finden kaum einen Einsatz.
Was kann man gegen den durchkommenden Rost tun?
Gibt es ein Mittel ähnlich "Hammerit"
Danke -
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Danke für Ihre Mail.
Lt. Aussage unseres Baustoffhändlers und mehrerer Putzer werden
für Aussenputze fast zu 100 % die Drahtrichtwinkel verwendet. Es gibt zwar
welche mit Plastikbeschichtung, aber diese finden kaum einen Einsatz.
Was kann man gegen den durchkommenden Rost tun?
Gibt es ein Mittel ähnlich "Hammerit"
Danke -
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Danke für Ihre Mail.
Lt. Aussage unseres Baustoffhändlers und mehrerer Putzer werden
für Aussenputze fast zu 100 % die Drahtrichtwinkel verwendet. Es gibt zwar
welche mit Plastikbeschichtung, aber diese finden kaum einen Einsatz.
Was kann man gegen den durchkommenden Rost tun?
Gibt es ein Mittel ähnlich "Hammerit"
Danke -
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Danke für Ihre Mail.
Lt. Aussage unseres Baustoffhändlers und mehrerer Putzer werden
für Aussenputze fast zu 100 % die Drahtrichtwinkel verwendet. Es gibt zwar
welche mit Plastikbeschichtung, aber diese finden kaum einen Einsatz.
Was kann man gegen den durchkommenden Rost tun?
Gibt es ein Mittel ähnlich "Hammerit"
Danke -
Putzleisten rosten - wer haftet, Putzer oder Baustoffhändler?
Hallo!
Zu der Frage, was es alternativ zu Hammerit gibt, kann ich leider nichts beitragen.
In werkvertraglicher Hinsicht gilt, falls Sie mit dem Putzer einen Werkvertrag abgeschlossen haben (wovon ich erstmal ausgehe), aber folgendes:
Die Frage, ob der Putzer oder der Baustoffhändler Schuld hat, stellt sich für Sie nur, wenn die Lieferung der Leisten nicht im Werkvertrag mit dem Putzer enthalten waren, sondern die Leisten von Ihnen erworben und zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn das gesamte Material im Preis des Putzers mit drin war, haftet er auch für die Mängelfreiheit, egal, welche Ursachen das Durchrosten hat. Dann muss der von Ihnen beauftragte Putzer eben im Rahmen einer fachgerechten Mängelbeseitigung den ganze Putz entfernen und es müssen unverrostete Putzleisten angebracht werden, nebst neuem Putz, alles auf Kosten des Putzers.
Achten Sie ggf. auch auf die Verjährung der Ansprüche. Falls Sie wirksam die Geltung der VOBA/B vereinbart haben sollten, verjähren Ansprüche u.U. schon in 4 Jahren ab der Abnahme des Putzgewerkes! Falls keine Abnahme statt gefunden hat, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die 4 Jahre ab dem Tag der Fertigstellung des Putzgewerkes rechnen.
Falls Verjährung droht, sollten Sie raschestmöglich Rechtsrat einholen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu gewährleisten.
Viele Grüße
Ralf Wortmann