ich habe jetzt mehrere Stunden das Forum durchforstet und bin der Meinung, zu meiner Frage nur "beihnahe" Antworten gefunden zu haben. Daher hier meine Fragen:
Ich habe einen Neubau (2005 gebaut, 2006 bezogen). In der Baubeschreibung steht:
Zweischaliges Mauerwerk,
Kalksandstein Innen und Verblendseinmauerwerk (Klinker) außen.
Zwischen den beiden Mauerwerken ist eine Wärmedämmung (Steinwolle/Glaswolle).
Jetzt ist mir folgendes aufgefallen:
Über den Fenstern und Türen scheint keine Z-Folie eingebracht zu sein.
Frage 1: Ist das zulässig?
Frage 2: Wenn "vielleicht", was sind die Alternativen ...?
Zweiter Teil der Anfrage:
Der Wandaufbau im Sockel des KG/EGAbk. Übergangs, Nullniveau des Außengeländes sieht folgend aus:
- Auf der tragenden Innenwand und auf der Decke Keller wurden Bitumen-Bahnen aufgebracht.
- Die Lüftungsschlitze der Klinker Verblenderwand sind auf Höhe Null in Bezug zum Außengelände
- Die weiche wohl-Dämmung geht bis nach unten.
- ! Es wurde keine Z-Folie / Z-Sperre eingebracht.!
Weiter Fragen:
3. Ist das alles so in Ordnung?
4. Genauer gefragt: Ist Bitumen anstelle einer Z-Folie zulässig?
5. Sind die Lüftungsschlitze auf Nullniveau der Außenfläche zulässig?
Ich hoffe das ist verständlich und würde mich über konkrete Antworten sehr freuen.
Christoph Rodatz