Hallo liebe Experten,
wir haben gestern unsere Fertiggarage geliefert bekommen, die direkt an die Hauswand aufgestellt wurde (ca. 2-3 cm Spalt)
Die Garage wurde im Gesamtpaket "Haus inkl. Garage" beim Bauunternehmen gekauft.
Als ich heute fragte, wann denn der Dachdecker das Überhangblech anbringt, sagte man mir, dass dies nicht vorgesehen ist und auch nicht nötig sei.
Begründung: Die Hauswand und Garagenwand sind verputzt und somit Wetterbeständig.
Sehe ich auch ein, meine Befürchtung ist allerdings, dass die einlaufende Nässe nicht schnell genug abtrocknen kann und es somit zu Schimmelbildung oder anderen Feuchtigkeitsschäden kommen kann.
Der Garagensetzer sagte mir auch, dass wir den Spalt offen lassen sollen, damit genügend Luft durchziehen kann.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Vielen Dank.
Gruß, Stefan M
Kein Überhangblech bei Garage an Hauswand?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Kein Überhangblech bei Garage an Hauswand?
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Überhangblech
Hallo Stefan,
so wie es sich liest, ist die Schnittstelle "Neugarage/Altbauwand" nicht geklärt.
Die Fuge sollten Sie auf jeden Fall Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) durch einen Blechner oder Dachdecker mit Blech abdecken lassen.
Das obere, abgekantete, Ende des Bleches mindestens 30 cm über den höchsten Punkt der Garagenattika führen und ca. 2 bis ca. 3 cm tief in Ihr Altgebäude einführen.
Die Kosten gehen natürlich zu Ihren Lasten, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart war.
Viel Erfolg! -
Selbstverständlichkeit?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das heißt, aus Ihrer Sicht können dennoch Probleme auftreten, auch wenn beide Wände (Haus und Garage) verputzt sind?!
Wie schon gesagt, ist die Garage im Paket mit dem Haus gekauft und geplant worden "Einfamilienhaus mit Garage", d.h. doch für mich, dass die Anschlussstelle (sprich: Überhangblech, wenn bautechnisch nötig) mitausgeführt werden muss.
Ich vergleiche dies mal mit den Fenstern: In der Baubeschreibung steht ja auch nicht explizit drin, dass die Fenster abgedichtet werden müssen, damit keine Feuchtigkeit eindringt. Will sagen in beiden Fällen ist dies doch eine Selbstverständlichkeit.
Wie gesagt, wenn bautechnisch notwendig.
Daher nochmals meine Frage: Ist es dringend notwendig ein Überhangblech anzubringen (bei verputzten Wänden), um Schäden zu vermeiden, oder sehen Sie es eher als "auf Nummer Sicher gehen" nach dem Motto "Doppelt gemoppelt hält besser"?
Vielen Dank nochmals
Gruß, Stefan -
mal einmischen muss
Moin,
auch wenn es "ein Pakte" ist, was Sie da gekauft haben, bautechnisch betrachte ich das als selbständige Gebäude. Beide erfüllen ihren Dienst unabhängig voneinander. Insofern würde ich rein rechtlich erstmal behaupten, dass eine Verbindung der Gebäude explizit vereinbart gewesen sein muss.
Das ein Übergang (wie auch immer ) sinnvoll ist, steht technisch außer Frage. Das Blech sollte mind. 15 cm höher als die Oberkante Belag der Garage sein (30brauchts gem. Fachregeln nicht).
Grüße
Stefan Ibold -
Kostenfrage
Da es ja darauf hinausläuft, das wir auf den Kosten sitzen bleiben ...
Wie hoch kann man die Kosten ansetzen?
Die Länge, die die Garage an der Hauswand steht, ist ca. 5 m
Die Hauswand hat eine Wärmedämmung mit Silikonharzputz.
Für eine überschlägige Abschätzung wäre ich dankbar.
Ich möchte nicht wieder 5 verschiedene Angebote vergleichen müssen, um einen realistischen Preis zu ermitteln.
Ich bin langsam müde ...
Danke & Gruß
Stefan M
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