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Wer ist bei einer Doppelhaushälfte verantwortlich für den Schallschutz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wer ist bei einer Doppelhaushälfte verantwortlich für den Schallschutz

Wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut, dessen Außenwand zur Nachbarseite nach Aussagen unserer Baufirma alle Anforderungen, den Schallschutz betreffend, erfüllt.
Nun haben wir seit kurzem Nachbarn, die an unser massiv gebautes Haus eine Doppelhaushälfte in Fertigbauweise dran gebaut hat.
Zwischen unserer Außenwand und der Außenwand unserer Nachbarn ist ein etwa 10-15 cm breiter Zwischenraum entstanden.
Nun hören wir schon bei "normaler" Lautstärke Geräusche, die beim Musikhören der Nachbarn entstehen (Bassgeräusche, unsere Wand vibriert). Nun behauptet unsere Baufirma, dass die Ursache darin liegen muss, dass unsere Nachbarn keine Dämmfilzmatten zwischen den beiden Außenwänden angebracht hätten. Dies wäre einzig und allein die Aufgabe desjenigen, der an eine bestehende Doppelhaushälfte anbaut. Dies wäre so in der HBO (Hessische Bauordnung geregelt). Leider habe ich dort nichts finden können und vermute, dass sich unsere Baufirma nur aus der Verantwortung stehlen will. Wer weiß hierzu mehr drüber?
Danke vorab für etwaige Hilfe.
Thomas Beyer
  • Name:
  • Thomas Beyert
  1. Hallo Thomas Beyert, Ein DH ist ein Haus, ...

    Hallo Thomas Beyert,
    Ein DH ist ein Haus, das zweimal gebaut wird. Geplant werden diese zwei Häuser von einem Architekten. Somit ist dieser eine Architekt für beide Häuser zuständig, auch für den Schallschutz. Wenn der Architekt von Ihnen beauftragt war, müssen Sie Ihn direkt in die Pflicht nehmen. Wenn er von der Baufirma beauftragt war, ist die Baufirma Ihr Vertragspartner und Sie müssen die Baufirma in die Pflicht nehmen.
    Ansonsten handelt es sich nicht um ein DH mit zwei Doppelhaushälfte, sondern um zwei einzelne Häuser, von meistens 2 Architekten geplant. Hier gelten aber andere schallschutztechnische Anforderungen gegenüber Außenlärm, da jedes Haus für sich betrachtet wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. Hiiiiiillllllffffffffeeeeee ...

    Natürlich können auch Doppelhäuser von 2 Architekten/Firmen geplant werden.
    Der Schallschutz ist zu beachten, natürlich.
    Ich rate mal, ohne es beweisen zu können.
    Sie/Ihr Planer haben für den Schallschutz beim Nachbarn ebenfalls eine massive Grenzwand angesetzt und den Aufbau darauf ausgelegt. Wahrscheinlich standen Nachbar und/oder Planung desselben da noch nicht fest.
    Nun hat der Nachbar aber nicht mit massiver Trennwand gebaut, was zu einem schlechteren Schallschutz führen MUSS.
    Verantwortlichkeit =?
    Ob Sie/Ihr Planer wirklich von einer massiven Nachbarwand ausgehen durften, weiß ich nicht. Aber Ihr Nachbar/dessen Planer konnte gewiss auch nicht ohne Klärung von einem ausreichenden Schallschutz nur auf Ihrer Seite ausgehen.
    Problemtisch dürfte die Sanierung werden.
  3. Welche neuen Erkenntnisse bringt Ihr Beitrag für den ...

    Welche neuen Erkenntnisse bringt Ihr Beitrag für den Fragesteller, Herr Dühlmeyer. Auch nach mehrmaligen lesen finde ich keine.
  4. Das bringt folgende Erkenntnis für den Laien:

    "Das war nur unser Schwabe" **überdenkopfstreichel** "Der kann da nichts dafür. Der schreibt gern und viel, leider oft ohne Substanz. "
    Schwabe, es ist klar wie Kloßbrühe, dass die beiden Häuser außer einer Grenze keinerlei Gemeinsamkeiten haben!
  5. Und die Moral von der Geschichte ...

    diese Aussage
    => Somit ist dieser eine Architekt für beide Häuser zuständig <=
    sie stimmet nicht!
    Weil sie absolut und damit absoluter Unsinn ist.
    Und ich hoffe, meine Antwort hat dem Frager die Erkenntnis gebracht, das er/sein Planer ggf. eine gewisse Mitschuld tragen könnte, das aber sein Nachbar/dessen Planer in keinem Falle unschuldig ist.
    In diesem Sinne besinnliche Weihnachten
  6. Zur Info für den Fragesteller: Dieser Beitrag ist ...

    Zur Info für den Fragesteller:
    Dieser Beitrag ist wieder typisch für JDB, ohne Hirn und Verstand.
    Sie sollten sich vorher informieren, oder besser, nichts schreiben.
    " .. ist klar wie Kloßbrühe, dass die beiden Häuser außer einer Grenze keinerlei Gemeinsamkeiten haben! " So ein Schwachsinn!
    BVerwG, Urteil vom 24.02.2000  -  4 C 12.98:
    2. Das Erfordernis der baulichen Einheit ist nur erfüllt, wenn die beiden Gebäude in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden. Insoweit ist die planerische Festsetzung von Doppelhäusern in der offenen Bauweise nachbarschützend.
    3. Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere so stark versetzt wird, dass es den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst. "
    Mir ist klar, dass Sie, JDB, den Inhalt nicht verstehen. Sonst könnten Sie auch Beiträge mit Sinn schreiben.
  7. Welche neuen Erkenntnisse bringt Ihr Beitrag für den ...

    Welche neuen Erkenntnisse bringt Ihr Beitrag für den Fragesteller, Herr Schwabe. Auch nach mehrmaligen lesen finde ich keine.
    ;-)) )
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