Hallo zusammen,
erst mal ein dickes Lob an dieses Forum und die Autoren für den fachlichen Rat.
Meine Frage:
Wir sind nun den ersten Winter im neuen Haus und stellen heftige Zugluft aus den Steckdosen in der Außenwand fest (Kerze geht aus). Noch haben wir Gewährleistungsansprüche und der Bauträger ist nicht pleite. Die Frage ist nun wie ist die empfohlene Vorgehensweise.
Sollen wir den BDT dennoch machen?
Mit welchen Kosten ist etwa zu rechnen?
Wer zahlt den wenn sich Mängel feststelln und durchstzen lassen?
Wie könnte eine mögliche Reparatur aussehen (wir wohnen schon drin?)
Was tun wenn der Bauträger abwiegelt und / oder verweigert. Müssen wir sofort zum Anwalt oder geht das auch etwas sanfter. Hilft eventell eun Bauherrenverein oder macht das auch der Sachverständige.
Wie finde ich einen kompetenten Sachverständigen?
Das Haus ist mit Poroton Außenwänden in massivbausweise erstellt. Die Fassade ist nicht zusätzlich isoliert. Die Außenwände stehen bündig auf der Kellerdecke.
Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe und Grüße
Zugluft aus Steckdose in Außenwand - Wie mache ich Ansprüche geltend
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Zugluft aus Steckdose in Außenwand - Wie mache ich Ansprüche geltend
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Beweislastumkehr
ist mit der Abnahme eingetreten. Nun müssen SIE Beweisen, dass ein Baumangel vorliegt. Und da kann sich Ihr Bauträger erstmals ganz entspannt zurücklegen.
Da Zugluft merkbar, ein, sollte man meinen, einfacher Vorgang.
Doch Sie werden leider die Erfahrung machen müssen, zw. "Recht" haben und "Recht" bekommen.
Und dass ein Gerichtsprozess + Gutachten erstmals viel Geld kostet. Denn die Rechtschutzversicherung zahlt das NICHT.
Zu klären wäre nun
1. Warum wurde kein Blower-Door VOR der Abnahme gemacht bzw. im Vertrag vereinbart?
2. War der Bauleiter unabhängig oder hatte den der Bauträger gestellt.
3. Was ist die Ursache
Ich vermute mal, dass Sie die ersten beiden Punkte "eingespart" haben. Nun müssen Sie mit dem "gesparten" Geld, den Rechtstreit führen.
Das ist hart, aber so ist das leider nun mal.
Aber vielleicht ist es auch einfach lösbar. Es gibt Winddichte Unterputzdosen. Kostet zwar ein bisschen Aufwand aber könnte evtl. die günstigeste Lösung sein.
Denn den eigentlichen Baumangel zu beheben dürfte teuerer werden.
Achtung: Laienmeinung, keine Rechtsberatung. -
So ist das nun mal ...
Im Gegensatz zur Gewährleistung nach § 437 BGBAbk. tritt bei der Gewährleistung nach VOBAbk. die Beweislastumkehr bei der Bauabnahme ein. Nun Beweisen Sie mal dem Bauträger das es aus den Steckdosen bei der Bauabnahme nicht gelüftet hat : (
Ich denke auch, die einfachste und billigste Lösung ist hier Selbsthilfe in Form von Winddichten UP Dosen (oder überhall einen Stecker einstecken :) ) -
So kann es doch nicht sein.
Es kann doch nun wirklich nicht sein, dass man nicht erst einmal freundlich an den Bauträger herantritt und diesem das Problem darstellt. Fakt ist doch - und hier sind wir uns alle einig - dass hier vermutlich ein Fehler vorliegt. Diesen zu finden kann nicht Aufgabe des Kunden sein.
Folgende Vorgehensweise schlage ich vor. Meistens zieht es aus den Dosen, bei denen an der Außenwand (Sie schreiben "in der Außenwand" - also betrifft es nur eine Außenwand?) ein Schalter oder ebenso eine Steckdose befindet. Dieser muss ja nicht direkt gegenüber sein. Winddichte Unterputzdosen sind eine Lösung, aber nicht auf Kosten des Kunden. Gemeinsam mit dem Bauträger den Fehler suchen und eine Lösung finden. Sollte sich dieser dann immer noch weigern, dann kann der ganze Affentanz von vorn beginnen. Zugegeben, hätte ein Blower-Door Test den Fehler vor der Abnahme aufgezeigt, und richtig ist nun auch die Beweislastumkehr. Aber wenn es der einzige Fehler ist oder wenn noch geringe Nacharbeiten bzgl. der Abnahme vorgenommen werden müssen, dann ist doch ein erstes Gespräch sinnvoll. -
Natürlich setze ich
ein freundliches Gespräch VORHER voraus. Und wenn noch Restarbeiten/Zahlung anstehen, um so besser.
Aber es ist auch wichtig zu wissen, man kommt als BITTSTELLER. Anders wäre es VOR der Abnahme.
Das hilft dann auch dem Gespräch die richtige Richtung zu geben.
Vielleicht hilft auch der Hinweis ... Wir sind zufrieden, würden Sie gerne empfehlen, aber ... was sollen wir denn sagen ... -
danke
Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde also ein Gespräch mit dem Bauträger suchen. Da hier in unmittelbarer Nähe noch einige Häuser in Arbeit sind, ist hier entsprechend Kundenaufkommen am Wochenende. Diese potentiellen Neukunden interessieren sich sicherlich sehr für die Qualität der gelieferten Arbeite des Bauträgers. Entsprechende Hinweise auf Kampagnen in Form von Ansprechen der Wochenend Kunden und Baustellenbesichtiger oder nett gemeinten "Plakaten" könnten Wunder wirken. Außerdem sind zahlreiche gerade übergebene oder in Übergabe befindlichen Häuser hier, auch diese Hausbesitzer sind sicherlich für Hinweise sehr dankbar. Schauen wer mal.
Also nochmal Danke und Grüße -
Geht es eigentlich noch?
Sie haben einen Mangel festgestellt. Sie haben Gewährleistungsansprüche. Das rechtlich einwandfreie Verfahren in solchen Fällen kann Ihnen - sofern Sie es nicht selbst wissen - jeder Anwalt im Schlaf herbeten.
Sie haben den Bauträger/BU noch nicht einmal auf den Mangel angesprochen, denken aber schon an:
Zitat
"Entsprechende Hinweise auf Kampagnen in Form von Ansprechen der Wochenend Kunden und Baustellenbesichtiger oder nett gemeinten "Plakaten" könnten Wunder wirken. " -
ja, es geht noch und wie!
jaja, immer ganz locker bleiben.
Die einfühlsamen Hinweise auf Beweislastumkehr, Kosten, nichtzahlende Rechtschutz etc. sind angekommen. Dennoch sind meine angedeuteten Schritte natürlich Plan B sofern der Bauträger sich stur stellt oder mit den gleichen einfühlsamen Argumenten kommt. Ich werde ganz sicher keine Heerscharen von Anwälten und Gutachtern reich machen.
Ich denke das wird sich im Gespräch klären und eine einvernehmliche Regelung ohne Drohungen etc. finden lassen, zumal das Problem ein lösbares ist. Also ganz locker, dennoch ist die angedeutete Lösung sicher die effizientere, günstigere und schnellere sofern der Bauträger nicht mit sich reden lässt.
Ich habe eben auch eine Meinung zu Verbraucherschutz etc. Die Bewertungen in einschägigen Onlineportalen sind ja schließlich auch wichtig und interessant.
Es macht durchaus Sinn ab und zu mal das Thema Kunde und Lieferant klarzustellen. Top Leitung = Top Bezahlung. Alles andee geht gar nicht.
Grüße, vom vollkommen entspannten Gast -
Niemand
bestreitet den Anspruch des Bauherren auf mängelfreie Leistung bzw. Mängelbeseitigung.
Ungeachtet dessen sollten beide Parteien Ihre Ansprüche mit rechtmäßigen Mitteln durchsetzen. Geht ganz locker ...
Die Plakataktion "B" ist nichts weiter als Nötigung und führt auf direktem Wege vor den Kadi. Stichwort Geschäftsschädigung und üble Nachrede.
Vergleichbar wäre es, wenn ein Bauunternehmer einem säumigen Zahler ein entsprechendes Plakat ans Haus hängt ... -
Jetzt habe ich doch noch mal eine Frage ...
Habe mir das ganze wohl nicht so richtig durchgelesen und dachte es handelt sich um Hohlwände a la Holzrahmenbau. werden in Porotonwände die Kabel nicht geschlitzt und die Dosen eingegipst? Auch wenn die Steine nur im Dünnbett verlegt sind, kommt oben nicht ein Ringanker drum, der dann von oben abdichtet? Hat das Haus eine Lüftungsanlage?
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