bei unserem Haus ist inzwischen die Bodenplatte errichtet und das UGAbk. gemauert worden. Beim Begehen der Baustelle sind uns diverse Dinge aufgefallen, bei denen wir nicht sicher sind, ob wir sie beim Bauträger reklamieren sollen:
Die Bodenplatte ragt ca. 4 cm über die Grundmauern hinaus, sodass hier ein Versatz vorhanden ist. Des weiteren ist die Frostschürze recht unsauber gemacht und weist ebenfalls verschiedene Versätze auf. Die Frostschürze befindet sich im Moment bereits zur Hälfte im Erdreich. Es soll dort später Deitermann Superflex 2000S einschließlich Gewebeeinlage verwendet werden.
Was wir uns hierzu fragen:
- Muss vom Mauerwerk zum hervorragenden Bodenplatte eine Rundkehle erstellt werden, damit das Wasser richtig abfließen kann und nicht auf der hervorragenden Bodenplatte stehen bleibt?
- In wie weit kann man die Versätze an der Frostschürze als Mangel ansehen? Kann der Anstrich dort ohne Probleme aufgebracht werden oder sollten die Versätze zuvor behoben/begradigt werden?
- Der Bauträger hat uns erzählt, dass auf der Frostschürze seit Jahren kein Sperranstrich mehr zulässig wäre - stimmt dies? Ist Deitermann Superflex 2000S denn kein Sperranstrich?
An der Frostschürze ist laut Bauträger keine Perimeter-Dämmung vorgesehen (und diese kann bedingt durch die Lage von Rohren auch kaum noch angebracht werden). Die Dämmung ist angeblich auch in der EnEVAbk. Berechnung nicht enthalten.
- Ist dies wirklich eine übliche Vorgehensweise? Bei jedem Rohbau, den ich bisher gesehen habe, war eine Frostschürze vorhanden.
- Ist ohne Frostschürze nicht ein größeres Risiko vorhanden, dass eine Kälterücke entsteht und sich im inneren Schimmel bildet?
Der Bauträger behauptet, dass die Drainage auf Höhe der Bodenplatte ohne Gefälle um das Gebäude verlegt wird. Die Spülschächte werden in den Lichtschächten angeordnet.
- Ist dies wirklich eine ordnungsgemäße Ausführung?
Ich hoffe, jemand kann mir zu diesen Themen ein paar Tipps geben. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Flocken