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Mangel am Außenputz/Rechtshilfe
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Mangel am Außenputz/Rechtshilfe

Hallo, ich habe mein Haus (Baujahr 1991) aufgestockt und bei dieser Gelegenheit isolieren und Verputzen lassen. Mit dem Verputzer hatte ich nun das Problem, dass einige Arbeiten m.E. nicht sauber ausgeführt waren. Auf meine Reklamation kam keine Reaktion, nur eine Mahnung wegen der 10 %, die ich vom Rechnungsbetrag einbehalten habe.
Als ich Angebote von anderen Firmen eingeholt habe, um diese kleinen Mängel zu beseitigen zu lassen, wiesen diese mich auf die sehr schlechte Qualität der Fassade hin. Ich habe mich dann auf dieser Seite schlau gemacht und gesehen, dass es enge Vorgaben für Fassadenarbeiten gibt, die bei uns nicht eingehalten wurden. So habe ich Wellen auf dem Außenputz, entsprechend der Isolationsplatten. Die Unebenheiten betragen 15 mm auf einer Strecke von 1 m. Es muss wohl die ganze Wand neu verputzt werden (ca. 100 m², Kosten: 6000 bis 7000 €).
Nun endlich zu meiner Frage: Wie kann ich mein Recht gegenüber dem Verputzer durchsetzen? Muss man einen Gutachter beauftragen? Wie stehen die Chancen, dass der Mangel behoben wird? Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Stefan R.
  • Name:
  • Stefan Roessling
  1. der Schuss geht nach hinten los

    Foto von Martin Kempf

    wenn keine gravierenden, technischen Mängel vorhanden sind, dürfte kaum ein Gericht die Notwendigkeit eines Neuverputzes einsehen. Da müsste schon deutlich mehr als Toleranzüberschreitungen vorhanden sein.
  2. Wurde schon abgenommen?

    Hallo,
    wurde schon abgenommen?
    Wenn JA, wurde der Unternehmer zu Mangelbeseitigung aufgefordert?
    Wenn NEIN, wurde der Unternehmer zur Nachbesserung aufgefordert?
    Beides natürlich unter Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme.
    Ihnen hilft erstamal kein Gutachter, sondern eine Rechtsberatung. Warum haben Sie die Toleranzen nicht schon bei der Ausführung gerügt? An der Wand muss ja eine Bergziege hochklettern können.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Wenn Sie fachmännischer Hilfe bedurften,

    um eine Optischen Mangel fest zu stellen, vergessen Sie es die Kosten des Neuverputzes einzuklagen. Die DINAbk. 18202 ist eine Passnorm. Irgendwo da steht auch, dass Sie nur dann angewandt werden "soll = darf" wenn Passprobleme auftreten. Die Norm hat erst einmal mit Schattenbildung und Streiflicht (hierdurch werden idR. die Stellen sichtbar) nichts zu tun.
    Wenn der nun gerügte Mangel sichtbar war und Sie Vorbehaltlos alles bis auf die Sicherheit bezahlt haben, oder sogar abgenommen haben, dann war's das wohl.
  4. @ Stefan R.

    Zuerst sollten Sie versuchen, Informationen über die Liquidität Ihres Unternehmers einzuholen. Die beste Rechtsposition nützt nix, wenn Sie am Ende Ihre Gewährleistungsansprüche mangels "Masse" nicht mehr realisieren können. Kommen Sie zu der Auffassung, dass Ihr Unternehmer noch einige Zeit exisiteren wird, würde ich ein selbständiges Beweisverfahren durchführen. Die vermeintlichen Mängel werden dann durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen begutachtet, sein Gutachten ist im Regelfall dann für alle Beteiligten bindend. Vorteil dieses Verfahrens: Die Kosten sind überschaubar und häufig kommt es danach nicht mehr zu einem Prozess, weil der Unterliegende ein Einsehen hat. Dieses Verfahren tritt ein Rechtsanwalt für Sie los. Alternative dazu: Ein Schiedsverfahren, wenn die Gegenseite zustimmt. Per Vertrag einigt man sich auf einen Sachverständigen und unterwirft sich dessen Feststellungen. Dies setzt jedoch eine entsprechende Bereitschaft der Parteien voraus. Ein Privatgutachten hilft wenig, weil es in einer strittigen Auseinandersetzung nicht bindend ist.
    (PS: Lassen Sie sich nicht durch Überlegungen zur Abnahme irritieren. Selbst wenn Sie "sehenden Auges" die Mängel bei Abnahme nicht gerügt haben, steht Ihnen auf alle Fälle noch Schadensersatz zu, den Sie zur Mängelbeseitigung verwenden können.)
  5. Mangel am Außenputz/Rechtshilfe, 2. Teil

    Vielen Dank, das war schon mal sehr hilfreich!
    Hier noch weitere Informationen:
    Abgenommen sind die Arbeiten bisher nicht, es gab eine Mängelrüge wegen anderer Kleinigkeiten, auf die jedoch keinerlei Reaktion erfolgte.
    Die Unebenheiten wurden erst spät entdeckt, weil die Wand ja eingerüstet war.
    Die Unebenheiten an sich stören mich auch nicht so sehr.
    Meine Bedenken gehen eigentlich dahin, dass sich Staub auf der Oberseite dieser Unebenheiten ablagert und die Wand irgendwann (in einigen Jahren) gestreift ist. Bis dahin sind natürlich alle Ansprüche an den Verputzer abgelaufen.
    Immerhin habe ich nach einigen Briefen endlich erreicht, dass sich der Geschäftsführer der Verputzerfirma die Wand ansehen will. Man darf gespannt sein, was da herauskommt. Ich werde Sia auf dem Laufenden halten ...
    Nochmals vielen Dank!
    • Name:
    • Stefan Roessling
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