Guten Tag,
10/2001 haben wir einen Altbau mit einem WDVSAbk. (PS / mineralischer, eingefärbter Oberputz+Egalisationsfarbe in hellem Maisgelb) gedämmt. Bereits 2003 war der Farbton stark ausgeblichen und wurde als Gewährleistungsmangel gerügt (vereinbarte Gewährleistungsfrist 5 Jahre). Die ausführende Firma hat den Mangel anerkannt und an ihre Vorlieferanten weitergegeben. Der Vorlieferant wiederum hat den Anspruch an den Farbhersteller weitergegeben und dieser hat seine Produkt-Haft-Pflicht informiert. Nach "Abarbeiten" der Gewährleistungskette teilt nun die Versicherung mit, dass für die Ware, sprich Farbe, nur ein Gewährleistungszeitraum von 6 Monaten ab Verkauf der Ware gilt.
Unabhängig vom Anspruch ggü. dem Verarbeiter, wonach bemisst sich bei Fassadenfarben der Gewährleistungsanspruch an das Produkt, wenn der Mangel erst während der ersten beiden Jahre an der Fassade auftreten kann?
Vorab Danke für eine hilfreiche Antwort.
Gewährleistung für verblassenden Fassadenanstrich
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Gewährleistung für verblassenden Fassadenanstrich
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Ganz einfach ...
Werter Fragesteller
Nach den Geschäftsbedingungen des Herstellers! Der kann seine Produkthaftung anders befristen als der Verarbeiter.
Nur kann Ihnen das doch - eigentlich - egal sein, da Ihnen gegenüber ja der Verarbeiter haftet.
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