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VWDS  -  Neuer Silikonputz durch Schlagregen ...
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

VWDS  -  Neuer Silikonputz durch Schlagregen ...

Hallo werte Forumsteilnehmer!
Bei unserem Einfamilienhaus wurde gestern der Silikonputz aufgebracht  -  heute also ca. 24 Std. nachher hat es angefangen zu regnen  -  nun läuft die Farbe an der Wetterseite herab!
es gib leider nicht die Möglichkeit die Fassade zu schützen  -  Gerüst wurde gleich anschließend abgebaut.
wie muss die Fassadenfirma nun diesen schaden beheben  -  darauf verputzen oder silikonfarbe? wer muss den schaden bezahlen?
bin euch für Antworten sehr dankbar  -  mir ist im Moment zum weinen wenn ich meine Fassade betrachte
  • Name:
  • harald
  1. Abnahme fordern

    Es ist wohl Silikatputz, aber egal. Das geht atürlich nicht: es muss eine Abnahme durchgeführt werden, bzw., wenn Sie die VOBAbk./B vereinbart haben, werden Sie dies als Mangel reklamieren.
    Wie stellt sich denn bitte Ihr putze vor, die Abnahme durchzuführen, ohne ein Gerüst?
    Vielleicht holen Sie sich einen Vertreter des Putzherstellers und führen eine (vor) Abnahme durch, reklamieren, was nicht i.O. ist und lassen es gemäß den anerkannten Reegln der Technik herrichten. Dann hat der putze auch sein Geld (... nach eingetretenem Erfolg) verdient.
    Viel Glück!
  2. was soll der Putzhersteller da?

    ... was soll der Putzhersteller da?
  3. Quatsch!

    Gerüst bis Abnahme stehen lassen ist absoluter Nonsens -- da würden viele Gerüste unsinnig rumstehen und die Fassaden noch unsinniger genau auf belagshöhe verschmutzen -- Rasterung der Fassade durch stehenlassen -- selten solchen Unfug gelesen.
    was bitte ist eine (vor) Abnahme? eine teilAbnahme bei fertig aufgezogenem Putz ist ebenso der volle Dünnfug  -  teilAbnahmen macht man bei fertigen Teilleistungen. bei fertigen Leistungen gibt es eine Abnahme mit Mängel- und restarbeitenliste mit entsprechendem juristischem Gewand. als ausgewisener Bauprofi darf man solchen Unsinn nicht schreiben!
    warum "muss" eine Abnahme durchgeführt werden. was hat die VOBAbk./b mit der mangelreklamage zu tun? Quatsch mit soße..
    das Gerüst gehört am besten am gleichen Tag abgebaut. das ist das ideal.
    mal beim Aachener optikmangelpapst nachlesen.
    ansonsten ist die Haftung des Putzes nach dem regenguss zu prüfen, die Qualität der Oberfläche. wenn 1 OK dann Fassadenfarbe drüber, bei "läufern" und Auswaschungen hilft nur nochmal drüberziehen.
    [da bewundere ich veikkos kürze! -]
  4. schade, ich hätte ihn so schön in's offene Messer rennen lassen :-(

    ... schade, ich hätte ihn so schön in's offene Messer rennen lassen :-(
  5. >>VWDS Neuer Silikonputz durch Schlagregen 13 11 04 ...

    >>VWDS  -  Neuer Silikonputz durch Schlagregen ... 13.11.04
    Hallo werte Forumsteilnehmer!
    Bei unserem Einfamilienhaus wurde gestern der Silikonputz aufgebracht  -  heute also ca. 24 Std. nachher hat es angefangen zu regnen  -  nun läuft die Farbe an der Wetterseite herab! <<
    Verputzt wurde am 12.11.04! Da hat es bei uns geschneit und es war bitter kalt. Soweit ich mich erinnern kann war es da in ganz Deutschland recht kalt. Normalerweise dürfte 24. Std. nach dem Putzauftrag  -  bei normalen Putztemperaturen  -  keine Auswaschungen in dem von Ihnen beschriebenem Ausmaße stattfinden (Sie schreiben die Farbe läuft ab also der Putz ist nun farblos?!?). Es sei denn, der Putz hat einen Mangel bei der Herstellung erfahren  -  in dem Fall kann AUCH beim Putzhersteller reklamiert werden oder die Temperaturen waren dermaßen kalt, dass der Abbindeprozess stark gestört wurde.
    Ich möchte jedoch betonen, dass eine GERINGE Auswaschung (eher "Abwaschung") bei mineralischen Putzen (ich gehe auch davon aus dass es ein Silikatputz ist) durchaus möglich sein kann. Mineralische Putze gehören ohnehin mit einem Egalisierungsanstrich versehen  -  danach dürften Sie auch keine Flecken mehr im Fassadenbild haben (es sei denn die Strukturierung des Putzes ist ungleichmäßig gepfuscht worden  -  das liegt aber dann wirklich nicht am Putz, sondern an der Ausführung).
    Ansonsten kann ich den Kollegen nur zustimmen  -  das Gerüst gehört weg  -  oftmals können Sie Unschönheiten im Fassadenbild auch wesentlich besser ohne Gerüst sehen.
    > >wie muss die Fassadenfirma nun diesen schaden beheben  -  darauf verputzen oder silikonfarbe? wer muss den schaden bezahlen? <<
    Nun stellt sich nur noch die Frage, ist es denn wirklich als Schaden an sich zu sehen?
    Ein Schaden ist dann sicher gegeben, wenn der Putz abfällt, abgespühlt wird oder Rissbildungen entstehen (Haarrisse weitestgehend ausgenommen). Wenn nur die ungebundenen Kleinpartikel (Farbpartikel) welche beim Reiben des Putzes durchaus entstehen (speziell bei mineralischen Systemen) und z.B. von Regen abgespühlt werden ist dies noch lange kein Schaden. Fleckenbildungen bei mineralischen Putzen sind, oftmals bedingt durch Calcium-Ausblühungen, normal und nicht als Schaden zu bewerten.
    Sie sehen, man sollte nicht gleich Schaden schreien wenn es vielleicht gar keiner ist. Sie können mir gerne ein paar Bilder Ihrer Fassade zusenden (bitte in Total- und Detailansicht (Totalansicht, Detailansicht) des Putzbildes) ich werde mir diese dann genauer ansehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    G. Holzmann
  6. Halbwissen ...

    Halbwissen ...
  7. typischer Verkäufer..

    typischer Verkäufer..
  8. Wer ist der Verkäufer  -  und wo liegt das Halbwissen?

    Ich lasse mich gerne belehren falls ich einen Fehler gemacht habe und mein Wissen Lücken haben sollte.
    Mit bestem Dank im Voraus
    G. Holzmann
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