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Mängel am Außenputz  -  wie definieren  -  wie regulieren
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Mängel am Außenputz  -  wie definieren  -  wie regulieren

Im Februar letzten Jahres wurde unser Anbau (Mauertätigkeiten im November 2002 abgeschlossen) mit nicht durchgefärbtem Spritzputz verputzt. (genauere Zusammensetzung werde ich noch bei dem Bauleiter erfragen). Der Anbau ist teils ein "Aufbau" auf eine Bruchsteinwand von 1848 (hier wurde auf Bruchstein verputzt) und teils neues Mauerwerk. Bereits beim Auftragen des Spritzputzes (ich muss diesen zunächst einmal unfachmännisch als styroporhaltige Masse beschreiben) löste sich dieser großflächig von der Unterfläche, sodass mehrfach nachgearbeitet wurde. Die Nachfrage, ob das vielleicht der falsche Putz für den falschen Untergrund, das Mauerwerk noch nicht durchgetrocknet oder die Außentemperaturen nicht geeignet sind erübrigte sich, da er dann doch irgendwie hielt. Problem blieb letztlich, das durchgefärbter Putz geplant aber " nomaler" weißer Putz geliefert wurde  -  wurde damit erklärt, dass es durchgefärbten in den geringen Mengen (geschätze Fläche ca. 300 m²) nicht gibt und das so auch genauso gut sei  -  würde halt gestrichen werden. Bauleitungsseitig bestanden auch keine Einwände. Die Rechnung wurde brav bezahlt. Erste Nachbesserungen wurden erwartungsgemäß nach einigen Monaten fällig. Man erschien mit einem Kleinen Pinsel und einem Pott Farbe um das zu erzielen, was durchgefärbten Putz wohl problematisch bei dunklen Farben macht  -  eine ungleichmäßige Farbstruktur- hätte man auch noch mit Leben können. Neben den optischen Mängeln sind nun aber auch die Bauphysikalischen Funktionen des Putzes mangelhaft.
Es treten
insbesondere über dem neuen Mauerwerk feuchtigkeitsaufnehmende Haarrisse auf,
die Farbe platzt ab
Einzelrisse im Sockelbereich
handtellergroße Putzablösung in Winkeln
Lange Risse im Bereich von Dehnungsfugen auf.
Ich denke, dass das Erscheinungsbild ein Jahr nach Bauabschluss Grund genug für den Anspruch auf Nachbesserung ist. Neben meinem persönlichen Eindruck möchte ich jedoch auf eine fundierte Argumentation zurückgreifen.
Meine Konkreten Fragen lauten deshalb:
1. Was ist aus Ihrer Sicht meiner Schilderung in der Bauphase nicht korrekt gelaufen
2. Welche zeitliche Gewährleistung besteht.
3. welche der Mängel müssen toleriert werden
4. Welche Untergrundvorbehandlung wählt man bei den unterschiedlichen Untergründen Bruchstein und Mauerwerk
5. welchen Putz wählt man
6. wie kann eine Einigung mit dem Handwerksbetrieb aussehen, die zu einem qualitativ befriedigenden Ergebnis führt  -  Alles runter und Neu?
7. Was habe ich noch außer Acht gelassen.
8. Welchen Informationen hinsichtlich, Putz, Untergrund etc. sind noch wichtig.
9. oder wie ist in solchen Fällen der übliche Gang?
Da ich sicher für gütliche Einigungen bin und meinen Respekt vor dem Handwerk und seines Erhalts auch stets durch zügigen Rechnungsbegleich zum Ausdruck bringe, aber auch den Wunsch habe dem Verfall meiner Hauswand Einhalt zu gebieten, freue ich mich auf ihre konstruktive und kompetente Antwort.
Herzlichen Dank
Dr. S. Engelbrecht
  • Name:
  • Dr. Susan Engelbrecht
  1. der Reihe nach

    zu 1 hilfreich wäre die exakte Bezeichnung des Unterputzes. sie schreiben styropoputz  -  das klingt nach Dämmputz. das ablösen vom Untergrund könnte auch durchaus passen. welcher Unterputz wurde in welchen stärken verwendet? wurden am Wechsel des Untergrunds Putzträger und Bewehrungen eingebaut? welche schichtfolge wurde gewählt? bei Dämmputz zb: Spritzbewurf, Dämmputz, Gewebearmierung, Oberputz, Egalisationsanstrich.
    durchgefärbte Oberputze sind ab 1 kg erhältlich. bei 300 m² benötigen sie min 900 kg Material!
    zu 2 Gewährleistung in Abhängigkeit zum vertrag. bgb 5 Jahre, VOBAbk. 2 oder 4 Jahre, je nach Fassung,
    zu 3 feine Haarrisse wird man tolerieren müssen, sofern sie optische Mängel sind, die nicht von der Grundstücksgrenze zu sehen sind (nach einem Aachener SV!)
    zu 4 bei ausreichender Putzhaftung stellen die handelsübllichen Kalkzementputze kein Problem dar. die Frage nach dem Ziegelmauerwerk ist zu stellen! um welches Mauerwerk handelt es sich?
    zu 5 kalk-Zement-Putz, bei Ausgleich größerer Unebenheiten auch Dämmputze und Ausgleichsputze mit entsprechendem Schichtaufbau (s. o)
    zu6 welche Schäden liegen denn nun vor? Abplatzungen und Haarrisse? Putzablösung klein- oder großflächig (kleinflächig, großflächig)? haftet der Putz am Untergrund? Lösungen gibt es von Anstrich über Gewebearmierung bis neuputz!?
    zu 7 hm!? wir brauchen genaue Angaben zum Untergrund, Feuchtigkeitsbelastungen, schichtenaufbau, Bauschäden,
    8,9 üblicher gang wäre eine schriftliche Mängelrüge
  2. Re:

    vielen Dank für die Prompte Antwort- die erforderlichen Informationen werde ich einholen.
    Eins vielleicht noch:
    Gibt es für "schrift und Form" dieser Mängelrüge Standards, Beispiele etc.
    Ein zweites auch noch:
    Da die Bauleitung sich sicher nur bedingt für meine Interessen einsetzen wird  -  in wieweit ist er in der Verantwortung.
    MfG
    S. Engelbrecht
  3. rüge

    fordern sie den Bauleiter auf, die Mängelbeseitigung einzuleiten. wenn er das kleine Einmaleins beherescht, übernimmt er das richtige.
    formell sollte bei der Mängelrüge fürs erste genügen:
    • die Mängel aufzeigen, beschreiben,
    • eine angemessenen Frist zur Beseitigung der Mängel setzen,
    • einen Ortstermin anberaumen.

    gibt es einen vertrag? zwischen wem? wurde die fiktive Abnahme ausgeschlossen? wurden die Leistungen abgenommen?
    HTH

  4. Nachtrag

    je nach vertragslage ist der Bauleiter ebenso in ihrer Pflicht. welche vertragslage gibt es hier?
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