Mineralwollestreifen über Gebäudeöffnungen beim WDVS  -  neue Infos!
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Mineralwollestreifen über Gebäudeöffnungen beim WDVS  -  neue Infos!

Nachdem dieses Thema im u.g. Link ausführlich diskutiert wurde, habe ich mich bei dem Hersteller unseres WDVSAbk. (STO Classic) einmal schlau gefragt, ob diese nichtbrennbare Abschottung über den Gebäudeöffnungen bei einer WDVS-Dicke über 10 cm in jedem Fall erforderlich ist. Folgendes kam dabei heraus:
1.) Die aktuelle Zulassung für das System STO Classic, das mir mittlerweile vorliegt, besagt, dass die besagten nichtbrennbaren Mineralwollestreifen bei Dämmdicken über 10 cm eingebaut werden müssen, damit das System die Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) einhält.
2.) Fehlen diese Mineralwollestreifen, hält dieses WDV-System die Baustoffklasse B2 ein (normal entflammbar).
Dämmstoffe der Baustoffklasse B1 sind nur für Gebäude mit mittlerer Höhe und Hochhäuser gefordert, für Gebäude geringer Höhe können jedoch Dämmungen mit B2 verwendet werden (siehe jeweilige LBOAbk.'s. Für Niedersachsen steht dies z.B. in der DVNBauO § 12).
Also können die besagten MiFa-Streifen über den Gebäudeöffnungen bei Gebäuden geringer Höhe mit bis zu zwei Wohneinheiten entfallen, da das System gemäß seiner Zulassung B2 einhält. Genau das bestätigte mir auch ein STO-Mitarbeiter.
Ich weiß nicht, ob das auch allgemein für andere Wärmedämmsysteme aus Polystyrol gilt. Zumindest bei STO Classic ist dies der Fall. Interessant dabei ist, dass der Passus mit der Brandklasse B2 beim Fehlen der Mineralwollestreifen erst in der aktuellen Ausgabe der Zulassung hinzugekommen ist und im älteren Original noch fehlte (da war die Baustoffklasse beim Fehlen der MiFa-Streifen noch "undefiniert").
Zumindest von der baurechtlichen Seite her treffen also die im u.g. Link geäußerten Bedenken bei Fehlen der MiFa-Streifen über den Fenstern in diesem Fall nicht zu.
  1. Brandschutz

    Servus,
    und jetzt muss noch geprüft werden ob die Gebäudeversicherer B2 an der Fassade zulassen ...
    Was soll das Ganze? Die paar € für die MiWo Lamellen reißen es nicht raus. Soll jetzt so billig gebaut werde wie es geht, koste es was es wolle?
    Ich mag es nicht, wenn mir das Zeug in's Genick tropft!
    Von den Nomex-Klamotten geht's auch nicht mehr runter.
    Firefighter
  2. nee

    es geht um Mängelbeseitigung (auch im o.g. Link) und um das, was geschuldet ist oder nicht.
  3. 2. Rettungsweg

    @WA
    danke für die zusätzliche Infos! :-)
    Bei der ursprüngliche Frage geht es um "2. Rettungsweg" im Dachgeschoss. Dort wurde bei mir keine Mineralwolle angebracht.
    (Gebäude-Details: Reiheneckhaus; UGAbk., EGAbk., OGAbk., DGAbk.; Gebäude geringer Höhe; WDVSAbk. 15 cm; in der damals gültige Zulassung: Mineralwolle muss über alle Fenstern angebracht werden)
    Ist es denn jetzt so, dass auch 2. Rettungsweg bei Gebäuden geringer Höhe nur eine "B2-Ausführung" benötigen?
    Grüße
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  4. @ WA

    Lieber Herr Aselmeyer,
    Genau das ist der Knackpunkt, der in die Irre führt. Der Besteller hat Anspruch auf ein zulassungskonformes WDVSAbk.. Dieses hat immer  -  vorausgesetzt richtig ausgeführt  -  B 1.
    In der abZ steht immer "muss" und nirgendwo "kann" bei den Bestimmungen über die Beschaffenheit. Der Passuns kam nur auf Betreiben gewisser Kreise, die zu spät gemerkt haben, was sie für einen Mist gebaut haben, in die abZ hinein, damit in den Fällen, in denen das WDVS eben nicht zulassungskonform ausgeführt wurde (überwiegend bei Gebäuden geringer Höhe) die Baubehörden als Verwendbarkeitsnachweis eine Zustimmung im Einzelfall erteilen konnten. Dies ist möglich, weil bei Gebäuden geringer Höhe eben an den öffentlich-rechtlichen Brandschutz geringere Anforderungen gestellt werden.
    Trotzdem bleibt das Pfusch, nur ist der dann baubehördlich abgesegnet.
    Nach Werkvertragsrecht ist und bleibt ein derartiges WDVS mangelhaft, ihm fehlt auch eine zugesicherte Eigenschaft und es bestehen Gewährleistungs- bzw. Mängelansprüche.
    Ich habe zu diesem Punkt eine abZ neueren datums hochgeladen und mich auch dazu auf meienr Website geäußert. Gerichte haben bislang dieser Auffassung nicht widersprochen, sondern sind dieser gefolgt; Gutachter teilen meiner Ansicht.
    Auch an anderer Stelle (noch nicht veröffentlicht) habe ich ausgeführt:
    1. Dass ein WDVS aus Polystyrol-Partikelschaum D > 100 mm ohne korrekt ausgeführten Dämmstoffwechsel im Sturzbereich der Gebäudeöffnungen nur noch die Baustoffklasse B 2  -  normalentflammbar hat, bestätigt nur dessen Mangelhaftigkeit.
    2. Der Auftraggeber bestellt ein zugelassenes System, welches eine bestimmte Eigenschaft hat und bekommt mit der größten Selbstverständlichkeit ein minderwertiges geliefert  -  und wenn er sich dagegen beschwert, wird ihm eine Mindestanforderung des Bauordnungsrechts entgegengehalten  -  als ob das ein werkvertraglicher Freibrief für minderwertigere Qualität wäre.
    3. Dabei schreibt an anderer Stelle eben dieses Bauordnungsrecht ausdrücklich vor, dass nicht geregelte Bauarten einen Verwendbarkeitsnachweis in Form einer abZ benötigen  -  und dann ist das auch so auszuführen!
    Ganz gefährlich ist der Schritt des DIBt bei Doppel- oder Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern). Hier sagt nämlich jede Bauordnung aus, dass dann, wenn eine Fassade nicht mindestens schwerentflammbar ist, im Kommunbereich besondere Maßnahmen zum Schutz vor der Brandübertragung ergriffen werden müssen. Und da denkt doch ein Verarbeiter erst recht nicht dran. Schaut mal die Bilder an, wie so eine abgebrannte "schwer entflammbare" Polystyrolfassade aussieht nach ein paar Minuten. Ein besonders abschreckendes Beispiel findet man bei

    Was geschuldet ist  -  das ist die Frage  -  das steht im Vertrag! Und da steht sicherlich immer nur ein WDVS und nie ein solches minderer Art und Güte, was aber der Fall sein müsste, wenn diese minderwertigere Art der Ausführung wirksam vereinbart werden soll  -  und dann muss ich als Verkäufer aber dazu noch richtig beraten und aufklären. Wüprde ich als Verkäufer damit anfangen, würde ich als erstes so ein paar Bildchen zeigen und fragen" Bauherr, willst Du sowas? " Da möchte ich den Bauherrn sehen, der beistert "Hurra" ruft
    Übrigens: der Gebäudeversicherung ist es wurscht, ob B 1 oder B 2
    Abgesehen davon  -  in einem internen Papier schriebt die WDVS herstellende Industrie ganz eindeutig, dass der MiWo Streifen auch bei Gebäuden geringer Höhe richtig rein muss, weil dieser nämlich das Abtropfen von Polystyrolschmelze verhindert, was dem Schutz von Rettern und zu rettenden Personen und Sachen (dazu gehören auch Tiere) dient.

  5. Bakels Wort zum Wochenende

    Für mich bleibt dieses Problem eines mit ganz schlechtem Beigeschmack.
    Zulassung hin oder her. Anspruch hin oder her.
    Natürlich muss es so gemacht werden, aber für mich hat das fast etwas mit Heuchlerei zu tun, wenn ich mich als Bauherr bewusst für ein (billiges) PS-WDVSAbk. entscheide und dann nachher an die armen Rettungskräfte oder bereits erstickten Hausbewohnern denke, denen heißes Polystyrol in den Nacken tropfen könnte.
    Bakels Meinung:
    Gut für Rechtsanwälte, Drittelfinanzierer und Ich_will_nur_mein_gutes_Recht_Bauherrn.
    Bin aber gerne überzeugungswillig.
    Wird aber schwierig, nur zu.
  6. @JDB

    Mr. Super-Billig-Bau,
    das ist doch gerade das Problem  -  der größte Mist wird heutzutage als das Beste vom Besten dem ach so Beratungsresistenten Bauwilligen angedreht und der freut sich noch weil er der siebzehnte Nachfahre in der fünfzigsten Seitenlinie mit der Mutter aller Schnäppchen verschwägert ist ...
    Der ist doch nicht blöd ...
    Man könnte ja auch jede vierte Dämmplatte weglassen, denn 75 % Wirkungsgrad ist doch auch schon mehr als die Hälfte und die paar Kältebrücken (!) kann man doch rechnerisch vernachlässigen  -  ist ja Folie darüber und dahinter ist stehender Luftraum und das isoliert ja prächtig!
    Das wäre doch was :-))
  7. ein Polemik-Thread soll das aber nicht werden

    Ihr habt ja nicht unrecht. Aber was soll ein Bauherr tun? Ein WDVSAbk. wird sowohl von manchen Experten als auch von der WDVS-Verbänden als auch von Ziegelherstellern etc. als (auch brandschutztechnisch) unbedenklich eingestuft und als solide Dämm-Maßnahme gelobt.
    Dass ein WDVS vom Bauherr genommen wird, nur weil es das billigste vom billigsten ist in jeglicher Hinsicht, stimmt doch einfach nicht. Brandschutztechnisch müssen eben die Details stimmen, dann klappt's auch mit dem WDVS. Und wenn ein Bauherr merkt, dass hier gepfuscht wurde, dann kann und sollte er das zu Recht reklamieren (was er nicht bräuchte, wäre es von vornherein richtig eingebaut gewesen. DAS ist doch der Punkt!).
    So, jetzt bitte Ende der Polemik und mehr Sachlichkeit. Danke.
  8. Späßle

    ich habe JDB's Bemerkung nicht als Polemik verstanden ... Und meine war doch bestimmt keine  -  also keine Bange ...
  9. preiswert ...

    also WDVSAbk. aus Polystyrol werden schon als "ökonomische" oder "wirtschaftliche" Lösungen angepriesen ... Originalzitat aus dem Lieferprogramm 2003 von Maxit (
  10. "wirtschaftlich" = billig?

    Dann ist eine freie Architektenplanung, die "wirtschaftlich" orientiert ist, auch Billichkram. Oder?
    ;-))
    • Ironie-Mode OFF -
  11. akktualisiert

  12. Gleichheitsgesetze

    für den ra, der mit dem Gesetz seiner Berufung folgt, möge der Umkehrschluss die Polemik seiner Aussage demonstrieren. denn nach dem Gesetz der mathematischen Gleichheit ist damit:
    billig = wirtschaftlich!
    und nur damit sie es wissen, haegele! sie vertreten dies nicht alleine!
    bei einer Putzausschreibung, auf Platz drei der Ausschreibung liegend, bekam ich vom ausschreibenden Architekten folgenden Satz: " ... dem wirtschaftlicheren Angebot wurde der Zuschlag erteilt ... "
    verrückte Welt! der Architekt versucht sich in Wirtschaft, der Anwalt in Mathematik und Bautechnik, kein Wunder, happy sodom&gomora ...
    noch eine Frage, haera: was bitte ist das minderwertige beim WDVSAbk. aus Styropor?
  13. @ blücher

    zu 1: verstehe ich nicht, habe Latein gelernt ...
    zu 2: da verwechselt der Ausschreibende wohl was  -  sparsame Wirtschaftsführung ist nur ein Teilaspekt im § 25 Nr. 3 VOBAbk./A
    zu 3: minderwertig (= von geringerem Werte) ist ein WDVSAbk. aus Polystyrol, welches die Systemeigenschaften nicht besitzt ...
    "Billig ist teurer als Richtig" (Raimund Probst)
  14. egal oder nicht?

    Hallo alle :-)
    als Besitzerin eines Häusles mit einer "nicht zulässige WDVSAbk.-Ausführung" habe ich folgende Gedanken (u. ä.):
    1. Hält die WDVS-Fassade trotzdem (anscheinend hier nicht)
    2. Kriege ich möglicherweise Probleme bzgl. Brandschutz / Haftung
    Ich gehe davon aus, es gibt wahrscheinlich nie ein Feuer hier ... Wenn es nie ein Feuer hier gibt, dann ist es mir egal, ob Mineralwolle über 2. Rettungsweg ist oder nicht. Für mich ist die "Brandschutz Thema" einfach noch ein weiterer (möglicher) Grund, die Fassade hier zu sanieren.
    @ Mister JDB :-)
    Was ist "gut" für Rechtsanwälte, Drittelfinanzierer und Ich_will_nur_mein_gutes_Recht_Bauherrn? WDVS allgemein?
    "Drittelfinanzierer" ... genau dieses Wort haben mehrere Handwerker gesagt --- aber anscheinend weil der Bauträger nicht bezahlt hat.
    Und was ist ein "Ich_will_nur_mein_gutes_Recht_Bauherrn" eigentlich? Ich dachte, Du würdest es unterstutzen, wenn Bauherren ihre Rechte bekommen ...?
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  15. Die Inhalte meines Beitrags

    sind ausschließlich auf die fehlenden MiWo-Streifen, den speziellen Fragesteller und den Zeitpunkt bezogen.
    Natürlich steht es jedem frei ein "wirtschaftliches" WDVSAbk. zu wählen.
    (Wäre nur super, wenn man zur beauftragten Leistung etwas mehr wüsste. Ein Stck WDVS geht genauso wenig wie 1 Stück Haus!)
    Meine Erfahrung dazu :
    Seriöse Nicht_Nur_WDVS_Anbieter geben vermehrt kein Angebot auf "unbekannte Privatanfragen" mehr ab. Sie müssten sich danach sagen lassen, dass andere für 40 % (!) weniger das Gleiche (!? %&"*§?) angeboten haben. Kein Schwein interessiert sich jedoch für das "Mehr" an dem zu hohen Angebot.
    Aber nachher aus allen Wolken fallen und motzen ... (bzw. wilde Paragraphen suchen) und bloß nicht über sein eigenes Fehlverhalten nachdenken. Man wollte doch "nur" billig.
  16. ideell

    Werner hat das WDVSAbk. selbst angebracht und die MiWo-Dämmstreifen vergessen. Er bemerkt 1 oder 2 Jahre danach den Fehler and what?
    a) Bleibt so. Dann stehe ich zu meinen Beiträgen.
    Geht sogar weiter: Lass gut sein und sieh es als Strafe.
    b) Er ändert es. Dann nehme ich alles zurück.
  17. Wir kennen uns schon soooo lange und Du hast mich immer noch nicht verstanden.

    @Am-072-Har,
    "Ich dachte, Du würdest es unterstutzen, wenn Bauherren ihre Rechte bekommen ...? "
    nein. Wie kommst Du darauf?
    Es gibt auch auf Bauträgerseite eine Menge leichtfertige Bauträger, Subunternehmer und "freie Handwerker". Wenn diese Spezies auf einen leichtfertigen Bauherrn trifft, dann "unterstütze" ich den Bauherrn nicht. Er ist selbst schuld.
    Diesen leichtfertigen Unternehmern kann man eigentlich nur ins Gewissen reden. Sie müssen sich fragen lassen, ob wirtschaftliche Not ausreicht
    a) eine Leistung anzubieten, die zu diesem Preis nicht fachgerecht ausführbar ist
    b) um den Auftraggeber nicht ausreichend zu beraten.
    (Aus Angst, dass der Auftrag flöten geht)
    c) um unehrlich zu sein: Ein megadeutliches "Du willst billig, Du bekommst billig" wäre das Mindeste.
  18. Nachtrag dazu

    Das Vergessen der MiWo-Streifens vor 1-2 Jahren sehe ich für die Mehrheit höchstens (!) als "leichtfertige Unwissenheit" und nicht als Arglist.
  19. leichter fertig

    Hallo Mr. Super Billig Bau :-)
    ich verstehe dich öfter als du wahrscheinlich glaubst :-) und unterstütze im Allgemeinen was du erreichen willst.
    Aber "leichfertige Bauträger" ...? Das ist ungewöhnlich nett von Dir ausgedrückt ... ;-)
    Deine a-b-c-Beschreibung von solchen Unternehmer war sehr gut.
    BT hat übrigens hier MiWo-Streifen ausgeführt, nur nicht über 2. Rettungsweg. Vielleicht weil "leichter fertig" (Fenster ist halbrund). Da wir schon Probleme mit "Brandschutz + Bauamt" hier in der Anlage gehabt haben, ich habe diese Frage gestellt.
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  20. diverse Bemerkungen

    @ JDB
    ein Profi, der nicht weiß, wie ein WDVSAbk. richtig angebracht wird, handelt unprofessionell ... der muss es wissen und wenn er es nicht weiß, handelt er mindestens grob fahrlässig. Dass in D für jeden Nagel, den ich in die Wand schglage, eine Zulassung oder Ähnliches brauche, bekomme ich in der Berufsschule vermittelt  -  da lasse ich überhaupt nicht mit mir diskutieren! Und wenn er weiß, dass es eine Zulassung gibt und erliest sie nicht oder nicht zu Ende, dann handelt er sogar mit bedingtem Vorsatz!
    Eine Laie, der handwerklich begabt ist und so was selbst macht, sollte sich natürlich auch erkundigen, wie es richtig geht, aber der hat ja auch keine Gewährleistungsansprüche, außer gegen sich selbst :-))
    Aber der Anspruch darauf, dass er vom Verkäufer des Produktes richtig und vollständig beraten wird und wenn WA 200 m² Polystyrol-Platten und das sonstige Zubehör beim Baustoffhändler bestellt und geliefert erhält, dann hat dieser ihn bitteschön darauf hinzuweisen, dass da gewisse Dinge zu beachten sind und ich gehe sogar soweit, dass er ihm die Zulassung dazu aushändigen muss.
    Macht er das nicht, haftet er aus positiver Vertragsverletzung ... Und das kann ganz schön teuer werden
    So einfach ist das!
    @ WA: *mitdemzaunpfahlwink*
  21. spätestens hier merkt man die fehlende Praxiserfahrung ...

    ... spätestens hier merkt man die fehlende Praxiserfahrung ...
  22. ich weiß nicht @JDB + Heagele

    wie Ihr hier drauf kommt, dass ich das WDVSAbk. selbst gekauft oder angebracht habe.
    Mein Haus ist ein typisches Bauträger-Haus, alles inklusive. Auch die Mängel ;-)
    @JDB:
    Mir geht es nicht um Drittelfinanzierung oder recht-haben-wollen. Mir geht es darum, dass das Haus, was vom Bauträger gebaut wurde und was ich bezahlt habe, der LBOAbk., den aaRdTAbk., etc. entspricht (und damit meine ich nicht irgendwelche Kleinigkeiten, sondern grundlegende Dinge wie Brandschutz), also alles was grundlegend eingehalten werden muss, ohne vereinbart werden zu müssen. Und davon bin ich selbstverständlich ausgegangen (ohne nun vorher alle Paragraphen im einzelnen kennen zu müssen!). Ein Auto muss auch der StVo entsprechen, ohne dass ich es vereinbaren muss. Das habe ich beim Haus bezüglich der Bauordnungen etc. auch so gesehen. Tja, falsch gedacht: Heute weiß ich, dass man dies ohne nähere Kontrolle bei einem Bauträger nicht unbedingt erwarten darf. Heute weiß ich auch, dass auch lokal hoch angesehene und vielfach empfohlene Bauträger (wie unserer) jahrelang Bockmist bauen können, ohne dass es jemand merkt (sein Pech  -  ich habe's gemerkt). Heute würde ich auch mit den "richtigen" Fachleuten bauen, aber das hat sich eh erledigt.
    Meine Meinung:
    Wenn ein Bauträger was verbockt hat (ob er zu doof oder einfach nur nachlässig war oder vorsätzlich gehandelt hat ist dabei scheißegal), soll er es in Ordnung bringen. Zumindest bei den gravierenden Mängeln gehe ich da keine Kompromisse ein.
    Aber eine Drittelfinanzierung o.ä. lag und liegt mir absolut fern.
  23. versteh ich nicht ...

    @Veikko Ulrich
    auf welche Person bezieht sich Ihre Bemerkung bezüglich der fehlenden Praxiserfahrung?
  24. jeder bekommt, was er beauftragt..

    @JDB
    Herr JDB, vielleicht berücksichtigen Sie in Ihrer "Globalkritik" gegen alle, die aus welchen Gründen auch immer ein WDVSAbk. einsetzen, auch andere Faktoren als " ich will billig "?
    (1) bei einem Reihenhaus vom Bauträger (bitte jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Erwerbs vom Bauträger: nehmen wir einfach zu Gunsten des Erwerbers an, es gibt, wie in vielen Ballungszentren Usus, nicht genügend frei zu erwerbende Grundstücke), haben Sie keinerlei Möglichkeit, diese Details bei ihrem Haus zu verändern.
    (2) bei einem "freistehenden" Haus müssen dann ja wohl die eingeschalteten Architekten in Ihrer gottgleichen Funktion für die überlegene Architektenbaukultur entweder gegenüber dem Bauträger oder dem Bauherren versagt haben? Da hat doch scheinbar die Vermittlung der Information: bauen Sie lieber so und so, das wird zwar nicht billiger, aber preiswerter und besser nicht so richtig geklappt.
    (3) Wenn ich eine exakt definierte Leistung (nämlich ein abZ konformes WDVS ) beauftragen möchte, soll ich mich dann als Käufer noch in ein Bauingenieurstudium vertiefen? Studieren Sie eigentlich vorher erst einmal 6 Semester Medizin, bevor Sie zum Arzt gehen?
    (4) In D existiert für jede Schraube und für jeden Klodeckel eine DINAbk. oder eine entsprechende Zulassung. Sollten Baufachleute und auch solche, die sich sich dafür halten nicht einfach wie jeder professionell in seinem Beruf arbeitende sich einfach nur an die Angaben halten die Ihm die DIN und die aaRdTAbk. vorgeben?
    Ich verstehe es nicht: auf der einen Seite beklagen Sie sich zu Recht über die "Billigbauer"! Dafür gibt es eine sehr einfache Lösung: diejenigen, die unter Preisdumping und unter Betrugsmentalität billig und damit fehlerhaft bauen gehören dauerhaft vom Markt!
    Die Realität sieht doch so aus: der Bauherr/Käufer/Erwerber erhält z.B. für ein und dasselbe Gewerk nach denselben Vorgaben Preise mit einer Varianz von +-15 %. Woher soll er wissen, das der "teure" tatsächlich der preiswerteste ist oder der "billigste" einfach mal einfach so beabsichtigt, für 100 % Geld nur 80 % der geschuldeten Leistung zu erbringen (ob aus Dummheit oder Berechnung lassen wir mal dahingestellt)?
    Solange Mitarbeiter von Architekten, Fachplanern und Statikern sich immer noch entgegen der im privaten Leben hochgelobten "Berufsehre" im Berufsleben aus finanziellen Gründen prostituieren und mit Bauträgern und Billigbauern zusammenarbeiten, wird sich in D sicherlich nicht allzu viel ändern.
  25. debacle

    @JDB
    @WA
    Bin der gleiche Meinung.
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  26. @Werner

    "ideell" stand da drüber.
    Nu mal Butter bei die Fische, ist zwar nicht relevant, aber mein klitzekleiner "Heuchlerei"-Verdacht steht ja noch im Raum.
    Hättest Du den Fehler verantwortlich selbst verbockt und wohnst 1 Jahr in deinem Haus, bekommst dann mit, dass es nicht OK war, würdest Du Dein WDVSAbk. aufreißen und die MiWo-Dämmstreifen einbauen?
    Falls nicht, ist es dann für Dich ein "gravierender Mangel"?
    Was ist gravierend?
    Versteht mich nicht falsch, ich will hier wirklich nichts schönreden und wenn es nachgewiesen falsch war, soll der Verantwortliche natürlich dafür geradestehen.
    Ich mag es aber nicht, wenn man vollständig vergisst, wer den Vertrag unterschrieben hat und bin bemüht, die Dinge auch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Beim MiWo-Dämmstreifen-Thema lohnt sich das.
  27. ab wann

    Hallo JDB
    mal ehrlich ...deiner Meinung nach, ab wann ist ein Bauherr (in) ausreichend informiert, um einen Vertrag unterschreiben zu dürfen? Das ist für Laien gar nicht einfach zu wissen.
    Meine Bekannten konnten es damals nicht glauben, wieviel Forschung ich gemacht habe, bevor ich unterschrieben habe. Und siehst du ... das Kind ist trotzdem in Brunnen gefallen. Ich habe aber damals gedacht, dass ich ausreichend vorbereitet war.
    Und es steht im Vertrag übrigens nicht, dass Pfusch die geschuldete Leistung ist. Stimmt, Kleinigkeiten kann man übersehen. Aber größere Pfusch?
    Mein Bauträger ist auch der Architekt. Ursprünglich habe ich gedacht, dass das auch gut so ist. Jetzt denke ich nicht mehr so. Ist leider zu spät. Was ich jetzt weiß, mein Bauträger hat einiges (Pfusch) hier ganz klar mit Absicht gemacht. Aber GANZ klar. So was macht bestimmt nicht alle Bauträger/Architekts. Meiner schon.
    Du kennst meine Hausbau-Geschichte nur teilweise. Das meiste kennst Du gar nicht. Leider habe ich "einiges" zu spät bemerkt. Warum? Weil ich keine Expertin bin. Und meiner Meinung nach, weil mein Bauträger/Architekt ganz genau weiß, wo und wie er am besten murksen kann.
    Der weiß auch, viele Bauherren stecken die Köpfe einfach im Sand nachdem alles "fertig" ist. Warum? Die wollen endlich Ruhe haben. Leichtfertig? Ja. Verständlich? Auch ja. Ich will auch irgendwann endlich meine Ruhe haben.
    Es ist gut, dass Du angehende Bauherren "aufwachen" willst. Aber bitte kein Murks unterstützen. Und selber schuld? Tja. Ab wann?
    So, und nun bin ich fertig ...
    Grüße
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  28. @Fr. Am-072-Har

    200.000 "Experten" in Deutschland denken, dass die Bauherren selbst Schuld sind und machen gar nix, weil "es sowieso nichts bringt. "
    Ich gehe gar nicht so weit, sie sollen lediglich nicht Ihre Mitschuld ignorieren. Habe auch schon mehrmals gesagt, dass ich den richtigen Weg nicht kenne.
    Ich rüttele doch nur ein bisschen.
    Wie war das mit dem Überbringer der schlechten Nachricht?
  29. @ WA

    "Mir geht es darum, dass das Haus, was vom Bauträger gebaut wurde und was ich bezahlt habe, der LBOAbk., den aaRdTAbk., etc. entspricht (und damit meine ich nicht irgendwelche Kleinigkeiten, sondern grundlegende Dinge wie Brandschutz), also alles was grundlegend eingehalten werden muss, ohne vereinbart werden zu müssen. Und davon bin ich selbstverständlich ausgegangen (ohne nun vorher alle Paragraphen im einzelnen kennen zu müssen!). Ein Auto muss auch der StVo entsprechen, ohne dass ich es vereinbaren muss. Das habe ich beim Haus bezüglich der Bauordnungen etc. auch so gesehen. Tja, falsch gedacht: Heute weiß ich, dass man dies ohne nähere Kontrolle bei einem Bauträger nicht unbedingt erwarten darf. Heute weiß ich auch, dass auch lokal hoch angesehene und vielfach empfohlene Bauträger (wie unserer) jahrelang Bockmist bauen können, ohne dass es jemand merkt (sein Pech  -  ich habe's gemerkt). Heute würde ich auch mit den "richtigen" Fachleuten bauen, aber das hat sich eh erledigt.
    Meine Meinung:
    Wenn ein Bauträger was verbockt hat (ob er zu doof oder einfach nur nachlässig war oder vorsätzlich gehandelt hat ist dabei scheißegal), soll er es in Ordnung bringen. Zumindest bei den gravierenden Mängeln gehe ich da keine Kompromisse ein. "
    Genau so ist es  -  ich stimme Ihnen voll und ganz zu!
  30. selber schuld

    Hi Mr. Bakel
    Ich kann es verstehen, warum manche "Experten" meinen, es bringt sowieso nix: Entweder sind die Mängel gar nicht mehr (leicht) zu reparieren und deshalb teuer ("bringt" nix) ODER wenn die Handwerker Fehler zugeben, dann gibt es von Bauträger Seite keine volle Bezahlung (auch anscheinend trotz dass Bauherr voll bezahlt hat) oder es gibt ein Prozess. Oder wenn Handwerker tatsächlich Bedenken anmelden, dann kriegt der Handwerker keine Aufträge mehr ("bringt" nix). Ein weiteres Problem: wenn was repariert wird, geht oft was anderes kaputt. (auch erlebt)
    Man hört immer wieder: Es gibt doch Gewährleistung. Also, Gewährleistung? Bei manche BTs ist das nur ein Witz. Ich sehe das Wort "Gewährleistung" heute als fast bedeutungslos. Bei kleinere Sachen beschweren sich die Handwerker, weil der Mangel "nur" was kleines ist. Bei größere Mängel, wird einfach bestritten oder nur wieder versteckt.
    Was für Laien auch schwierig ist: Manchmal erhält man die Hinweise: Der Bauträger muss beweisen (bevor Abnahme). Weiß Du was für "Beweise" der Bauherr bekommt? Entweder ist es gar kein Beweis (sieht nur so aus) oder ein "richtige" Beweis gar nicht von einer Laie beurteilt werden kann. Also, man braucht ein unabhängiger Fachmann für die gesamte Bauzeit --- am liebsten ein "allrounder". Bei manche BTs braucht man vielleicht sogar mehrere unabhängige Fachmänner (bzw. -Frauen ;-)) sowie RA von Anfang an, für gesamte Bauzeit. Gar nicht billig. Und "First-time" Häusle-Bauer (also fast alle) können es kaum verstehen, wieso solche zusätzliche Kosten überhaupt notig sein müssen. Es sind doch "Experten" am Bau.!
    Mr. Bakel :-), da kannst Du vielleicht helfen. Vielleicht könntest Du auf deiner Super Billig Bau Webseite auch einige Mängel-Geschichte erfinden: z.B. ein SV war auf eine deine Baustellen und hat Mängel festgestellt: welche Mängel (genau beschrieben) und welche Ausrede benutzt. :-) Nur so eine Idee ...
    Grüße
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  31. @JDB

    Gravierender Mangel ist für mich z.B. mangelnder Brandschutz zum Nachbarhaus. Weil das eben nicht nur mich und mein Haus angeht (da könnte ich ja selber entscheiden, ob ich mich im Brandfall gefährde oder nicht), sondern hier werden u.U. andere Nachbarhäuser gefährdet. Das ist ein gravierender Mangel.
    Und wenn ich das WDVSAbk. selbst falsch angebracht hätte, würde ich ebenso versuchen, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Zur Not sanieren lassen, aber das kann ich mir  -  ehrlich gesagt  -  sowieso nicht richtig vorstellen, weil ich solche Dinge wie ein WDVS eh nicht selber planen oder ausführen würde. Dafür gibt's Experten, die's wissen muss (t) en wie man's richtig macht und auch dafür haften ... ;-)
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