Mineralwollestreifen über Gebäudeöffnungen beim WDVS - neue Infos!
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Mineralwollestreifen über Gebäudeöffnungen beim WDVS - neue Infos!
1.) Die aktuelle Zulassung für das System STO Classic, das mir mittlerweile vorliegt, besagt, dass die besagten nichtbrennbaren Mineralwollestreifen bei Dämmdicken über 10 cm eingebaut werden müssen, damit das System die Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) einhält.
2.) Fehlen diese Mineralwollestreifen, hält dieses WDV-System die Baustoffklasse B2 ein (normal entflammbar).
Dämmstoffe der Baustoffklasse B1 sind nur für Gebäude mit mittlerer Höhe und Hochhäuser gefordert, für Gebäude geringer Höhe können jedoch Dämmungen mit B2 verwendet werden (siehe jeweilige LBOAbk.'s. Für Niedersachsen steht dies z.B. in der DVNBauO § 12).
Also können die besagten MiFa-Streifen über den Gebäudeöffnungen bei Gebäuden geringer Höhe mit bis zu zwei Wohneinheiten entfallen, da das System gemäß seiner Zulassung B2 einhält. Genau das bestätigte mir auch ein STO-Mitarbeiter.
Ich weiß nicht, ob das auch allgemein für andere Wärmedämmsysteme aus Polystyrol gilt. Zumindest bei STO Classic ist dies der Fall. Interessant dabei ist, dass der Passus mit der Brandklasse B2 beim Fehlen der Mineralwollestreifen erst in der aktuellen Ausgabe der Zulassung hinzugekommen ist und im älteren Original noch fehlte (da war die Baustoffklasse beim Fehlen der MiFa-Streifen noch "undefiniert").
Zumindest von der baurechtlichen Seite her treffen also die im u.g. Link geäußerten Bedenken bei Fehlen der MiFa-Streifen über den Fenstern in diesem Fall nicht zu.
-
Brandschutz
Servus,
und jetzt muss noch geprüft werden ob die Gebäudeversicherer B2 an der Fassade zulassen ...
Was soll das Ganze? Die paar € für die MiWo Lamellen reißen es nicht raus. Soll jetzt so billig gebaut werde wie es geht, koste es was es wolle?
Ich mag es nicht, wenn mir das Zeug in's Genick tropft!
Von den Nomex-Klamotten geht's auch nicht mehr runter.
Firefighter -
nee
es geht um Mängelbeseitigung (auch im o.g. Link) und um das, was geschuldet ist oder nicht. -
2. Rettungsweg
@WA
danke für die zusätzliche Infos!
Bei der ursprüngliche Frage geht es um "2. Rettungsweg" im Dachgeschoss. Dort wurde bei mir keine Mineralwolle angebracht.
(Gebäude-Details: Reiheneckhaus; UGAbk., EGAbk., OGAbk., DGAbk.; Gebäude geringer Höhe; WDVSAbk. 15 cm; in der damals gültige Zulassung: Mineralwolle muss über alle Fenstern angebracht werden)
Ist es denn jetzt so, dass auch 2. Rettungsweg bei Gebäuden geringer Höhe nur eine "B2-Ausführung" benötigen?
Grüße -
@ WA
Lieber Herr Aselmeyer,
Genau das ist der Knackpunkt, der in die Irre führt. Der Besteller hat Anspruch auf ein zulassungskonformes WDVSAbk.. Dieses hat immer - vorausgesetzt richtig ausgeführt - B 1.
In der abZ steht immer "muss" und nirgendwo "kann" bei den Bestimmungen über die Beschaffenheit. Der Passuns kam nur auf Betreiben gewisser Kreise, die zu spät gemerkt haben, was sie für einen Mist gebaut haben, in die abZ hinein, damit in den Fällen, in denen das WDVS eben nicht zulassungskonform ausgeführt wurde (überwiegend bei Gebäuden geringer Höhe) die Baubehörden als Verwendbarkeitsnachweis eine Zustimmung im Einzelfall erteilen konnten. Dies ist möglich, weil bei Gebäuden geringer Höhe eben an den öffentlich-rechtlichen Brandschutz geringere Anforderungen gestellt werden.
Trotzdem bleibt das Pfusch, nur ist der dann baubehördlich abgesegnet.
Nach Werkvertragsrecht ist und bleibt ein derartiges WDVS mangelhaft, ihm fehlt auch eine zugesicherte Eigenschaft und es bestehen Gewährleistungs- bzw. Mängelansprüche.
Ich habe zu diesem Punkt eine abZ neueren datums hochgeladen und mich auch dazu auf meienr Website geäußert. Gerichte haben bislang dieser Auffassung nicht widersprochen, sondern sind dieser gefolgt; Gutachter teilen meiner Ansicht.
Auch an anderer Stelle (noch nicht veröffentlicht) habe ich ausgeführt:
1. Dass ein WDVS aus Polystyrol-Partikelschaum D > 100 mm ohne korrekt ausgeführten Dämmstoffwechsel im Sturzbereich der Gebäudeöffnungen nur noch die Baustoffklasse B 2 - normalentflammbar hat, bestätigt nur dessen Mangelhaftigkeit.
2. Der Auftraggeber bestellt ein zugelassenes System, welches eine bestimmte Eigenschaft hat und bekommt mit der größten Selbstverständlichkeit ein minderwertiges geliefert - und wenn er sich dagegen beschwert, wird ihm eine Mindestanforderung des Bauordnungsrechts entgegengehalten - als ob das ein werkvertraglicher Freibrief für minderwertigere Qualität wäre.
3. Dabei schreibt an anderer Stelle eben dieses Bauordnungsrecht ausdrücklich vor, dass nicht geregelte Bauarten einen Verwendbarkeitsnachweis in Form einer abZ benötigen - und dann ist das auch so auszuführen!
Ganz gefährlich ist der Schritt des DIBt bei Doppel- oder Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern). Hier sagt nämlich jede Bauordnung aus, dass dann, wenn eine Fassade nicht mindestens schwerentflammbar ist, im Kommunbereich besondere Maßnahmen zum Schutz vor der Brandübertragung ergriffen werden müssen. Und da denkt doch ein Verarbeiter erst recht nicht dran. Schaut mal die Bilder an, wie so eine abgebrannte "schwer entflammbare" Polystyrolfassade aussieht nach ein paar Minuten. Ein besonders abschreckendes Beispiel findet man beiWas geschuldet ist - das ist die Frage - das steht im Vertrag! Und da steht sicherlich immer nur ein WDVS und nie ein solches minderer Art und Güte, was aber der Fall sein müsste, wenn diese minderwertigere Art der Ausführung wirksam vereinbart werden soll - und dann muss ich als Verkäufer aber dazu noch richtig beraten und aufklären. Wüprde ich als Verkäufer damit anfangen, würde ich als erstes so ein paar Bildchen zeigen und fragen" Bauherr, willst Du sowas? " Da möchte ich den Bauherrn sehen, der beistert "Hurra" ruft
Übrigens: der Gebäudeversicherung ist es wurscht, ob B 1 oder B 2
Abgesehen davon - in einem internen Papier schriebt die WDVS herstellende Industrie ganz eindeutig, dass der MiWo Streifen auch bei Gebäuden geringer Höhe richtig rein muss, weil dieser nämlich das Abtropfen von Polystyrolschmelze verhindert, was dem Schutz von Rettern und zu rettenden Personen und Sachen (dazu gehören auch Tiere) dient. -
Bakels Wort zum Wochenende
Für mich bleibt dieses Problem eines mit ganz schlechtem Beigeschmack.
Zulassung hin oder her. Anspruch hin oder her.
Natürlich muss es so gemacht werden, aber für mich hat das fast etwas mit Heuchlerei zu tun, wenn ich mich als Bauherr bewusst für ein (billiges) PS-WDVSAbk. entscheide und dann nachher an die armen Rettungskräfte oder bereits erstickten Hausbewohnern denke, denen heißes Polystyrol in den Nacken tropfen könnte.
Bakels Meinung:
Gut für Rechtsanwälte, Drittelfinanzierer und Ich_will_nur_mein_gutes_Recht_Bauherrn.
Bin aber gerne überzeugungswillig.
Wird aber schwierig, nur zu. -
@JDB
Mr. Super-Billig-Bau,
das ist doch gerade das Problem - der größte Mist wird heutzutage als das Beste vom Besten dem ach so Beratungsresistenten Bauwilligen angedreht und der freut sich noch weil er der siebzehnte Nachfahre in der fünfzigsten Seitenlinie mit der Mutter aller Schnäppchen verschwägert ist ...
Der ist doch nicht blöd ...
Man könnte ja auch jede vierte Dämmplatte weglassen, denn 75 % Wirkungsgrad ist doch auch schon mehr als die Hälfte und die paar Kältebrücken (!) kann man doch rechnerisch vernachlässigen - ist ja Folie darüber und dahinter ist stehender Luftraum und das isoliert ja prächtig!
Das wäre doch was)
-
ein Polemik-Thread soll das aber nicht werden
Ihr habt ja nicht unrecht. Aber was soll ein Bauherr tun? Ein WDVSAbk. wird sowohl von manchen Experten als auch von der WDVS-Verbänden als auch von Ziegelherstellern etc. als (auch brandschutztechnisch) unbedenklich eingestuft und als solide Dämm-Maßnahme gelobt.
Dass ein WDVS vom Bauherr genommen wird, nur weil es das billigste vom billigsten ist in jeglicher Hinsicht, stimmt doch einfach nicht. Brandschutztechnisch müssen eben die Details stimmen, dann klappt's auch mit dem WDVS. Und wenn ein Bauherr merkt, dass hier gepfuscht wurde, dann kann und sollte er das zu Recht reklamieren (was er nicht bräuchte, wäre es von vornherein richtig eingebaut gewesen. DAS ist doch der Punkt!).
So, jetzt bitte Ende der Polemik und mehr Sachlichkeit. Danke. -
Späßle
ich habe JDB's Bemerkung nicht als Polemik verstanden ... Und meine war doch bestimmt keine - also keine Bange ... -
preiswert ...
also WDVSAbk. aus Polystyrol werden schon als "ökonomische" oder "wirtschaftliche" Lösungen angepriesen ... Originalzitat aus dem Lieferprogramm 2003 von Maxit ( -
"wirtschaftlich" = billig?
Dann ist eine freie Architektenplanung, die "wirtschaftlich" orientiert ist, auch Billichkram. Oder?)
- Ironie-Mode OFF -
-
akktualisiert
-
Gleichheitsgesetze
für den ra, der mit dem Gesetz seiner Berufung folgt, möge der Umkehrschluss die Polemik seiner Aussage demonstrieren. denn nach dem Gesetz der mathematischen Gleichheit ist damit:
billig = wirtschaftlich!
und nur damit sie es wissen, haegele! sie vertreten dies nicht alleine!
bei einer Putzausschreibung, auf Platz drei der Ausschreibung liegend, bekam ich vom ausschreibenden Architekten folgenden Satz: " ... dem wirtschaftlicheren Angebot wurde der Zuschlag erteilt ... "
verrückte Welt! der Architekt versucht sich in Wirtschaft, der Anwalt in Mathematik und Bautechnik, kein Wunder, happy sodom&gomora ...
noch eine Frage, haera: was bitte ist das minderwertige beim WDVSAbk. aus Styropor? -
@ blücher
zu 1: verstehe ich nicht, habe Latein gelernt ...
zu 2: da verwechselt der Ausschreibende wohl was - sparsame Wirtschaftsführung ist nur ein Teilaspekt im § 25 Nr. 3 VOBAbk./A
zu 3: minderwertig (= von geringerem Werte) ist ein WDVSAbk. aus Polystyrol, welches die Systemeigenschaften nicht besitzt ...
"Billig ist teurer als Richtig" (Raimund Probst) -
egal oder nicht?
Hallo alle
als Besitzerin eines Häusles mit einer "nicht zulässige WDVSAbk.-Ausführung" habe ich folgende Gedanken (u. ä.):
1. Hält die WDVS-Fassade trotzdem (anscheinend hier nicht)
2. Kriege ich möglicherweise Probleme bzgl. Brandschutz / Haftung
Ich gehe davon aus, es gibt wahrscheinlich nie ein Feuer hier ... Wenn es nie ein Feuer hier gibt, dann ist es mir egal, ob Mineralwolle über 2. Rettungsweg ist oder nicht. Für mich ist die "Brandschutz Thema" einfach noch ein weiterer (möglicher) Grund, die Fassade hier zu sanieren.
@ Mister JDB
Was ist "gut" für Rechtsanwälte, Drittelfinanzierer und Ich_will_nur_mein_gutes_Recht_Bauherrn? WDVS allgemein?
"Drittelfinanzierer" ... genau dieses Wort haben mehrere Handwerker gesagt --- aber anscheinend weil der Bauträger nicht bezahlt hat.
Und was ist ein "Ich_will_nur_mein_gutes_Recht_Bauherrn" eigentlich? Ich dachte, Du würdest es unterstutzen, wenn Bauherren ihre Rechte bekommen ...?
Gruß -
Die Inhalte meines Beitrags
sind ausschließlich auf die fehlenden MiWo-Streifen, den speziellen Fragesteller und den Zeitpunkt bezogen.
Natürlich steht es jedem frei ein "wirtschaftliches" WDVSAbk. zu wählen.
(Wäre nur super, wenn man zur beauftragten Leistung etwas mehr wüsste. Ein Stck WDVS geht genauso wenig wie 1 Stück Haus!)
Meine Erfahrung dazu :
Seriöse Nicht_Nur_WDVS_Anbieter geben vermehrt kein Angebot auf "unbekannte Privatanfragen" mehr ab. Sie müssten sich danach sagen lassen, dass andere für 40 % (!) weniger das Gleiche (!? %&"*§?) angeboten haben. Kein Schwein interessiert sich jedoch für das "Mehr" an dem zu hohen Angebot.
Aber nachher aus allen Wolken fallen und motzen ... (bzw. wilde Paragraphen suchen) und bloß nicht über sein eigenes Fehlverhalten nachdenken. Man wollte doch "nur" billig. -
ideell
Werner hat das WDVSAbk. selbst angebracht und die MiWo-Dämmstreifen vergessen. Er bemerkt 1 oder 2 Jahre danach den Fehler and what?
a) Bleibt so. Dann stehe ich zu meinen Beiträgen.
Geht sogar weiter: Lass gut sein und sieh es als Strafe.
b) Er ändert es. Dann nehme ich alles zurück. -
Wir kennen uns schon soooo lange und Du hast mich immer noch nicht verstanden.
@Am-072-Har,
"Ich dachte, Du würdest es unterstutzen, wenn Bauherren ihre Rechte bekommen ...? "
nein. Wie kommst Du darauf?
Es gibt auch auf Bauträgerseite eine Menge leichtfertige Bauträger, Subunternehmer und "freie Handwerker". Wenn diese Spezies auf einen leichtfertigen Bauherrn trifft, dann "unterstütze" ich den Bauherrn nicht. Er ist selbst schuld.
Diesen leichtfertigen Unternehmern kann man eigentlich nur ins Gewissen reden. Sie müssen sich fragen lassen, ob wirtschaftliche Not ausreicht
a) eine Leistung anzubieten, die zu diesem Preis nicht fachgerecht ausführbar ist
b) um den Auftraggeber nicht ausreichend zu beraten.
(Aus Angst, dass der Auftrag flöten geht)
c) um unehrlich zu sein: Ein megadeutliches "Du willst billig, Du bekommst billig" wäre das Mindeste. -
Nachtrag dazu
Das Vergessen der MiWo-Streifens vor 1-2 Jahren sehe ich für die Mehrheit höchstens (!) als "leichtfertige Unwissenheit" und nicht als Arglist. -
leichter fertig
Hallo Mr. Super Billig Bau
ich verstehe dich öfter als du wahrscheinlich glaubstund unterstütze im Allgemeinen was du erreichen willst.
Aber "leichfertige Bauträger" ...? Das ist ungewöhnlich nett von Dir ausgedrückt ...
Deine a-b-c-Beschreibung von solchen Unternehmer war sehr gut.
BT hat übrigens hier MiWo-Streifen ausgeführt, nur nicht über 2. Rettungsweg. Vielleicht weil "leichter fertig" (Fenster ist halbrund). Da wir schon Probleme mit "Brandschutz + Bauamt" hier in der Anlage gehabt haben, ich habe diese Frage gestellt.
Gruß -
diverse Bemerkungen
@ JDB
ein Profi, der nicht weiß, wie ein WDVSAbk. richtig angebracht wird, handelt unprofessionell ... der muss es wissen und wenn er es nicht weiß, handelt er mindestens grob fahrlässig. Dass in D für jeden Nagel, den ich in die Wand schglage, eine Zulassung oder Ähnliches brauche, bekomme ich in der Berufsschule vermittelt - da lasse ich überhaupt nicht mit mir diskutieren! Und wenn er weiß, dass es eine Zulassung gibt und erliest sie nicht oder nicht zu Ende, dann handelt er sogar mit bedingtem Vorsatz!
Eine Laie, der handwerklich begabt ist und so was selbst macht, sollte sich natürlich auch erkundigen, wie es richtig geht, aber der hat ja auch keine Gewährleistungsansprüche, außer gegen sich selbst)
Aber der Anspruch darauf, dass er vom Verkäufer des Produktes richtig und vollständig beraten wird und wenn WA 200 m² Polystyrol-Platten und das sonstige Zubehör beim Baustoffhändler bestellt und geliefert erhält, dann hat dieser ihn bitteschön darauf hinzuweisen, dass da gewisse Dinge zu beachten sind und ich gehe sogar soweit, dass er ihm die Zulassung dazu aushändigen muss.
Macht er das nicht, haftet er aus positiver Vertragsverletzung ... Und das kann ganz schön teuer werden
So einfach ist das!
@ WA: *mitdemzaunpfahlwink* -
spätestens hier merkt man die fehlende Praxiserfahrung ...
... spätestens hier merkt man die fehlende Praxiserfahrung ... -
ich weiß nicht @JDB + Heagele
wie Ihr hier drauf kommt, dass ich das WDVSAbk. selbst gekauft oder angebracht habe.
Mein Haus ist ein typisches Bauträger-Haus, alles inklusive. Auch die Mängel
@JDB:
Mir geht es nicht um Drittelfinanzierung oder recht-haben-wollen. Mir geht es darum, dass das Haus, was vom Bauträger gebaut wurde und was ich bezahlt habe, der LBOAbk., den aaRdTAbk., etc. entspricht (und damit meine ich nicht irgendwelche Kleinigkeiten, sondern grundlegende Dinge wie Brandschutz), also alles was grundlegend eingehalten werden muss, ohne vereinbart werden zu müssen. Und davon bin ich selbstverständlich ausgegangen (ohne nun vorher alle Paragraphen im einzelnen kennen zu müssen!). Ein Auto muss auch der StVo entsprechen, ohne dass ich es vereinbaren muss. Das habe ich beim Haus bezüglich der Bauordnungen etc. auch so gesehen. Tja, falsch gedacht: Heute weiß ich, dass man dies ohne nähere Kontrolle bei einem Bauträger nicht unbedingt erwarten darf. Heute weiß ich auch, dass auch lokal hoch angesehene und vielfach empfohlene Bauträger (wie unserer) jahrelang Bockmist bauen können, ohne dass es jemand merkt (sein Pech - ich habe's gemerkt). Heute würde ich auch mit den "richtigen" Fachleuten bauen, aber das hat sich eh erledigt.
Meine Meinung:
Wenn ein Bauträger was verbockt hat (ob er zu doof oder einfach nur nachlässig war oder vorsätzlich gehandelt hat ist dabei scheißegal), soll er es in Ordnung bringen. Zumindest bei den gravierenden Mängeln gehe ich da keine Kompromisse ein.
Aber eine Drittelfinanzierung o.ä. lag und liegt mir absolut fern. -
versteh ich nicht ...
@Veikko Ulrich
auf welche Person bezieht sich Ihre Bemerkung bezüglich der fehlenden Praxiserfahrung? -
jeder bekommt, was er beauftragt..
@JDB
Herr JDB, vielleicht berücksichtigen Sie in Ihrer "Globalkritik" gegen alle, die aus welchen Gründen auch immer ein WDVSAbk. einsetzen, auch andere Faktoren als " ich will billig "?
(1) bei einem Reihenhaus vom Bauträger (bitte jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Erwerbs vom Bauträger: nehmen wir einfach zu Gunsten des Erwerbers an, es gibt, wie in vielen Ballungszentren Usus, nicht genügend frei zu erwerbende Grundstücke), haben Sie keinerlei Möglichkeit, diese Details bei ihrem Haus zu verändern.
(2) bei einem "freistehenden" Haus müssen dann ja wohl die eingeschalteten Architekten in Ihrer gottgleichen Funktion für die überlegene Architektenbaukultur entweder gegenüber dem Bauträger oder dem Bauherren versagt haben? Da hat doch scheinbar die Vermittlung der Information: bauen Sie lieber so und so, das wird zwar nicht billiger, aber preiswerter und besser nicht so richtig geklappt.
(3) Wenn ich eine exakt definierte Leistung (nämlich ein abZ konformes WDVS ) beauftragen möchte, soll ich mich dann als Käufer noch in ein Bauingenieurstudium vertiefen? Studieren Sie eigentlich vorher erst einmal 6 Semester Medizin, bevor Sie zum Arzt gehen?
(4) In D existiert für jede Schraube und für jeden Klodeckel eine DINAbk. oder eine entsprechende Zulassung. Sollten Baufachleute und auch solche, die sich sich dafür halten nicht einfach wie jeder professionell in seinem Beruf arbeitende sich einfach nur an die Angaben halten die Ihm die DIN und die aaRdTAbk. vorgeben?
Ich verstehe es nicht: auf der einen Seite beklagen Sie sich zu Recht über die "Billigbauer"! Dafür gibt es eine sehr einfache Lösung: diejenigen, die unter Preisdumping und unter Betrugsmentalität billig und damit fehlerhaft bauen gehören dauerhaft vom Markt!
Die Realität sieht doch so aus: der Bauherr/Käufer/Erwerber erhält z.B. für ein und dasselbe Gewerk nach denselben Vorgaben Preise mit einer Varianz von +-15 %. Woher soll er wissen, das der "teure" tatsächlich der preiswerteste ist oder der "billigste" einfach mal einfach so beabsichtigt, für 100 % Geld nur 80 % der geschuldeten Leistung zu erbringen (ob aus Dummheit oder Berechnung lassen wir mal dahingestellt)?
Solange Mitarbeiter von Architekten, Fachplanern und Statikern sich immer noch entgegen der im privaten Leben hochgelobten "Berufsehre" im Berufsleben aus finanziellen Gründen prostituieren und mit Bauträgern und Billigbauern zusammenarbeiten, wird sich in D sicherlich nicht allzu viel ändern. -
debacle
@JDB
@WA
Bin der gleiche Meinung.
Gruß -
@Werner
"ideell" stand da drüber.
Nu mal Butter bei die Fische, ist zwar nicht relevant, aber mein klitzekleiner "Heuchlerei"-Verdacht steht ja noch im Raum.
Hättest Du den Fehler verantwortlich selbst verbockt und wohnst 1 Jahr in deinem Haus, bekommst dann mit, dass es nicht OK war, würdest Du Dein WDVSAbk. aufreißen und die MiWo-Dämmstreifen einbauen?
Falls nicht, ist es dann für Dich ein "gravierender Mangel"?
Was ist gravierend?
Versteht mich nicht falsch, ich will hier wirklich nichts schönreden und wenn es nachgewiesen falsch war, soll der Verantwortliche natürlich dafür geradestehen.
Ich mag es aber nicht, wenn man vollständig vergisst, wer den Vertrag unterschrieben hat und bin bemüht, die Dinge auch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Beim MiWo-Dämmstreifen-Thema lohnt sich das. -
ab wann
Hallo JDB
mal ehrlich ...deiner Meinung nach, ab wann ist ein Bauherr (in) ausreichend informiert, um einen Vertrag unterschreiben zu dürfen? Das ist für Laien gar nicht einfach zu wissen.
Meine Bekannten konnten es damals nicht glauben, wieviel Forschung ich gemacht habe, bevor ich unterschrieben habe. Und siehst du ... das Kind ist trotzdem in Brunnen gefallen. Ich habe aber damals gedacht, dass ich ausreichend vorbereitet war.
Und es steht im Vertrag übrigens nicht, dass Pfusch die geschuldete Leistung ist. Stimmt, Kleinigkeiten kann man übersehen. Aber größere Pfusch?
Mein Bauträger ist auch der Architekt. Ursprünglich habe ich gedacht, dass das auch gut so ist. Jetzt denke ich nicht mehr so. Ist leider zu spät. Was ich jetzt weiß, mein Bauträger hat einiges (Pfusch) hier ganz klar mit Absicht gemacht. Aber GANZ klar. So was macht bestimmt nicht alle Bauträger/Architekts. Meiner schon.
Du kennst meine Hausbau-Geschichte nur teilweise. Das meiste kennst Du gar nicht. Leider habe ich "einiges" zu spät bemerkt. Warum? Weil ich keine Expertin bin. Und meiner Meinung nach, weil mein Bauträger/Architekt ganz genau weiß, wo und wie er am besten murksen kann.
Der weiß auch, viele Bauherren stecken die Köpfe einfach im Sand nachdem alles "fertig" ist. Warum? Die wollen endlich Ruhe haben. Leichtfertig? Ja. Verständlich? Auch ja. Ich will auch irgendwann endlich meine Ruhe haben.
Es ist gut, dass Du angehende Bauherren "aufwachen" willst. Aber bitte kein Murks unterstützen. Und selber schuld? Tja. Ab wann?
So, und nun bin ich fertig ...
Grüße -
@Fr. Am-072-Har
200.000 "Experten" in Deutschland denken, dass die Bauherren selbst Schuld sind und machen gar nix, weil "es sowieso nichts bringt. "
Ich gehe gar nicht so weit, sie sollen lediglich nicht Ihre Mitschuld ignorieren. Habe auch schon mehrmals gesagt, dass ich den richtigen Weg nicht kenne.
Ich rüttele doch nur ein bisschen.
Wie war das mit dem Überbringer der schlechten Nachricht? -
@ WA
"Mir geht es darum, dass das Haus, was vom Bauträger gebaut wurde und was ich bezahlt habe, der LBOAbk., den aaRdTAbk., etc. entspricht (und damit meine ich nicht irgendwelche Kleinigkeiten, sondern grundlegende Dinge wie Brandschutz), also alles was grundlegend eingehalten werden muss, ohne vereinbart werden zu müssen. Und davon bin ich selbstverständlich ausgegangen (ohne nun vorher alle Paragraphen im einzelnen kennen zu müssen!). Ein Auto muss auch der StVo entsprechen, ohne dass ich es vereinbaren muss. Das habe ich beim Haus bezüglich der Bauordnungen etc. auch so gesehen. Tja, falsch gedacht: Heute weiß ich, dass man dies ohne nähere Kontrolle bei einem Bauträger nicht unbedingt erwarten darf. Heute weiß ich auch, dass auch lokal hoch angesehene und vielfach empfohlene Bauträger (wie unserer) jahrelang Bockmist bauen können, ohne dass es jemand merkt (sein Pech - ich habe's gemerkt). Heute würde ich auch mit den "richtigen" Fachleuten bauen, aber das hat sich eh erledigt.
Meine Meinung:
Wenn ein Bauträger was verbockt hat (ob er zu doof oder einfach nur nachlässig war oder vorsätzlich gehandelt hat ist dabei scheißegal), soll er es in Ordnung bringen. Zumindest bei den gravierenden Mängeln gehe ich da keine Kompromisse ein. "
Genau so ist es - ich stimme Ihnen voll und ganz zu! -
selber schuld
Hi Mr. Bakel
Ich kann es verstehen, warum manche "Experten" meinen, es bringt sowieso nix: Entweder sind die Mängel gar nicht mehr (leicht) zu reparieren und deshalb teuer ("bringt" nix) ODER wenn die Handwerker Fehler zugeben, dann gibt es von Bauträger Seite keine volle Bezahlung (auch anscheinend trotz dass Bauherr voll bezahlt hat) oder es gibt ein Prozess. Oder wenn Handwerker tatsächlich Bedenken anmelden, dann kriegt der Handwerker keine Aufträge mehr ("bringt" nix). Ein weiteres Problem: wenn was repariert wird, geht oft was anderes kaputt. (auch erlebt)
Man hört immer wieder: Es gibt doch Gewährleistung. Also, Gewährleistung? Bei manche BTs ist das nur ein Witz. Ich sehe das Wort "Gewährleistung" heute als fast bedeutungslos. Bei kleinere Sachen beschweren sich die Handwerker, weil der Mangel "nur" was kleines ist. Bei größere Mängel, wird einfach bestritten oder nur wieder versteckt.
Was für Laien auch schwierig ist: Manchmal erhält man die Hinweise: Der Bauträger muss beweisen (bevor Abnahme). Weiß Du was für "Beweise" der Bauherr bekommt? Entweder ist es gar kein Beweis (sieht nur so aus) oder ein "richtige" Beweis gar nicht von einer Laie beurteilt werden kann. Also, man braucht ein unabhängiger Fachmann für die gesamte Bauzeit --- am liebsten ein "allrounder". Bei manche BTs braucht man vielleicht sogar mehrere unabhängige Fachmänner (bzw. -Frauen) sowie RA von Anfang an, für gesamte Bauzeit. Gar nicht billig. Und "First-time" Häusle-Bauer (also fast alle) können es kaum verstehen, wieso solche zusätzliche Kosten überhaupt notig sein müssen. Es sind doch "Experten" am Bau.!
Mr. Bakel, da kannst Du vielleicht helfen. Vielleicht könntest Du auf deiner Super Billig Bau Webseite auch einige Mängel-Geschichte erfinden: z.B. ein SV war auf eine deine Baustellen und hat Mängel festgestellt: welche Mängel (genau beschrieben) und welche Ausrede benutzt.
Nur so eine Idee ...
Grüße -
@JDB
Gravierender Mangel ist für mich z.B. mangelnder Brandschutz zum Nachbarhaus. Weil das eben nicht nur mich und mein Haus angeht (da könnte ich ja selber entscheiden, ob ich mich im Brandfall gefährde oder nicht), sondern hier werden u.U. andere Nachbarhäuser gefährdet. Das ist ein gravierender Mangel.
Und wenn ich das WDVSAbk. selbst falsch angebracht hätte, würde ich ebenso versuchen, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Zur Not sanieren lassen, aber das kann ich mir - ehrlich gesagt - sowieso nicht richtig vorstellen, weil ich solche Dinge wie ein WDVS eh nicht selber planen oder ausführen würde. Dafür gibt's Experten, die's wissen muss (t) en wie man's richtig macht und auch dafür haften ...
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- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Brandschutz: Mineralwollestreifen über Fassadenöffnungen bei Isorast-System bzw. WDVS?
- … Brandschutz: Mineralwollestreifen über Fassadenöffnungen bei Isorast-System bzw. WDVSAbk.? …
- … mit Quelle zum nachlesen), ob beim Isorast-System (Styropor-Hohlkammerstein mit Betonfüllung) ein Mineralwollestreifen über den Fenster- bzw. Türöffnungen (Fensteröffnungen, Türöffnungen) eingelegt werden muss? …
- … Warum sollte da etwas anderes drinstehen als bei normalen WDVSAbk. aus Polystyrol? …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 11808: Mineralwollestreifen über Gebäudeöffnungen beim WDVS - neue Infos!
- … Mineralwollestreifen über Gebäudeöffnungen beim WDVSAbk. - neue Infos! …
- … Nachdem dieses Thema im u.g. Link ausführlich diskutiert wurde, habe ich mich bei dem Hersteller unseres WDVS (STO Classic) einmal schlau gefragt, ob diese nichtbrennbare Abschottung über …
- … den Gebäudeöffnungen bei einer WDVSAbk.-Dicke über 10 cm in jedem Fall erforderlich ist. Folgendes kam dabei heraus: …
- … 1.) Die aktuelle Zulassung für das System STO Classic, das mir mittlerweile vorliegt, besagt, dass die besagten nichtbrennbaren Mineralwollestreifen bei Dämmdicken über 10 cm eingebaut werden müssen, damit das …
- … 2.) Fehlen diese Mineralwollestreifen, hält dieses WDV-System die Baustoffklasse B2 ein (normal entflammbar). …
- … Ich weiß nicht, ob das auch allgemein für andere Wärmedämmsysteme aus Polystyrol gilt. Zumindest bei STO Classic ist dies der Fall. Interessant dabei ist, dass der Passus mit der Brandklasse B2 beim Fehlen der Mineralwollestreifen erst in der aktuellen Ausgabe der Zulassung hinzugekommen ist und …
- … (Gebäude-Details: Reiheneckhaus; UGAbk., EGAbk., OGAbk., DGAbk.; Gebäude geringer Höhe; WDVSAbk. 15 cm; in der damals gültige Zulassung: Mineralwolle muss über alle …
- … in die Irre führt. Der Besteller hat Anspruch auf ein zulassungskonformes WDVSAbk.. Dieses hat immer - vorausgesetzt richtig ausgeführt - B 1. …
- … in die abZ hinein, damit in den Fällen, in denen das WDVSAbk. eben nicht zulassungskonform ausgeführt wurde (überwiegend bei Gebäuden geringer Höhe) die …
- … Nach Werkvertragsrecht ist und bleibt ein derartiges WDVSAbk. mangelhaft, ihm fehlt auch eine zugesicherte Eigenschaft und es bestehen Gewährleistungs- …
- … 1. Dass ein WDVSAbk. aus Polystyrol-Partikelschaum D > 100 mm ohne korrekt ausgeführten Dämmstoffwechsel im …
- … das steht im Vertrag! Und da steht sicherlich immer nur ein WDVSAbk. und nie ein solches minderer Art und Güte, was aber der …
- … Abgesehen davon - in einem internen Papier schriebt die WDVSAbk. herstellende Industrie ganz eindeutig, dass der MiWo Streifen auch bei Gebäuden …
- … tun, wenn ich mich als Bauherr bewusst für ein (billiges) PS-WDVSAbk. entscheide und dann nachher an die armen Rettungskräfte oder bereits erstickten …
- … habt ja nicht unrecht. Aber was soll ein Bauherr tun? Ein WDVSAbk. wird sowohl von manchen Experten als auch von der WDVS-Verbänden …
- … Dass ein WDVSAbk. vom Bauherr genommen wird, nur weil es das billigste vom billigsten …
- … müssen eben die Details stimmen, dann klappt's auch mit dem WDVSAbk.. Und wenn ein Bauherr merkt, dass hier gepfuscht wurde, dann kann …
- … also WDVSAbk. aus Polystyrol werden schon als ökonomische oder wirtschaftliche Lösungen angepriesen ... …
- … noch eine Frage, haera: was bitte ist das minderwertige beim WDVSAbk. aus Styropor? …
- … zu 3: minderwertig (= von geringerem Werte) ist ein WDVSAbk. aus Polystyrol, welches die Systemeigenschaften nicht besitzt ... …
- … als Besitzerin eines Häusles mit einer nicht zulässige WDVSAbk.-Ausführung habe ich folgende Gedanken (u. ä.): …
- … Natürlich steht es jedem frei ein wirtschaftliches WDVSAbk. zu wählen. …
- … mehr wüsste. Ein Stck WDVSAbk. geht genauso wenig wie 1 Stück Haus!) …
- … Seriöse Nicht_Nur_WDVS_Anbieter geben vermehrt kein Angebot auf unbekannte Privatanfragen mehr ab. …
- … Werner hat das WDVSAbk. selbst angebracht und die MiWo-Dämmstreifen vergessen. Er bemerkt 1 oder 2 …
- … ein Profi, der nicht weiß, wie ein WDVSAbk. richtig angebracht wird, handelt unprofessionell ... der muss es wissen und …
- … wie Ihr hier drauf kommt, dass ich das WDVSAbk. selbst gekauft oder angebracht habe. …
- … Ihrer Globalkritik gegen alle, die aus welchen Gründen auch immer ein WDVSAbk. einsetzen, auch andere Faktoren als ich will billig ? …
- … (3) Wenn ich eine exakt definierte Leistung (nämlich ein abZ konformes WDVSAbk. ) beauftragen möchte, soll ich mich dann als Käufer noch in …
- … bekommst dann mit, dass es nicht OK war, würdest Du Dein WDVSAbk. aufreißen und die MiWo-Dämmstreifen einbauen? …
- … Und wenn ich das WDVSAbk. selbst falsch angebracht hätte, würde ich ebenso versuchen, Klarheit in die …
- … - sowieso nicht richtig vorstellen, weil ich solche Dinge wie ein WDVSAbk. eh nicht selber planen oder ausführen würde. Dafür gibt's Experten, …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - WDVS: keine Mineralwolle über Fenster
- … WDVSAbk.: keine Mineralwolle über Fenster …
- … mein REH wurde im 2000 gebaut (Bauträger) und es gibt immer noch Mängel, welche noch nicht beseitigt worden sind. Heute waren beide putze sowie Bauträger hier und ich konnte wieder ein paar Fragen stellen. Eine Frage war bzgl. WDVS-Ausführung um meinem Halbrundfenster im Dachgeschoss. Dort wurde keine Mineralwolle …
- … über dem Fenster angebracht, nur WDVSAbk.. Mittlerweile habe ich erfahren, dass so nicht richtig ist. Diese Fenster ist auch die sogenannte 2. Rettungsweg . …
- … wie Dick ist denn Ihre Dämmung? Mineralwollestreifen müssen in ein Polystyrol-System erst bei Dämmdicken über 10 cm …
- … ... wie Dick ist denn Ihre Dämmung? Mineralwollestreifen müssen in ein Polystyrol-System erst bei Dämmdicken über 10 cm eingebaut werden? Ist Ihr System so dick? …
- … die WDVSAbk. ist an dieser Wand 15 cm dick. Sonstige Wände haben …
- … alles aus einer Hand ist. Bei den heutigen Preisen wird das WDVSAbk. gerne bei eBay zusammengekauft - ist richtig billig dort …
- … Zur Sache: der putze hat ziemlich viel bei WDVSAbk.-Herstellung hier falsch gemacht. Das wusste ich allerdings erst richtig gut …
- … Oberhalb vom Halbrundfenster ist alles genau gleich wie übrige WDVSAbk.. Also, Schnee-weiß. Bilder davon habe ich. …
- … Fassade komplett neu gemacht werden muss. Kann man einige von den WDVSAbk.-Probleme übersehen ? …
- … auch graue Dämmplatten, die nicht Neowall sind. Siehe mein Bildarchiv zu WDVSAbk.! …
- … Und das mit eBay - sie sollten mal WDVS eingeben ... …
- … was ich mich beim Brandschutz eines WDVSAbk. bei Reihenhäusern immer frage …
- … Das WDVS wird ja normalerweise bei Reihenhäusern …
- … s an dieser Stelle eigentlich mit dem Brandschutz aus? Denn ein WDVSAbk. mit Polystyrol-Platten ist ja nicht unbrennbar ... kann da nichts passieren …
- … bei den nur 2-3 cm Abstand zum WDVSAbk. des Nachbarhauses? …
- … soll das heißen, dass das WDVS an der Fassade AUCH ein Trennung haben muss? (Gibt keine …
- … Soviel wie ich weiß, gilt ein WDVSAbk. aus Polystyrol-Platten als B1 - schwer entflammbar. Oder? …
- … Wand, wie sie z.B. in der NBO genannt ist) etwa auch Mineralwollestreifen angeordnet werden? …
- … Mineralwollestreifen über den Fenstern bei Dämmdicken über 10 cm genannt werden, kann …
- … Ausführung zulassungskonform, das heißt entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien ausgeführt ist, hat ein WDVSAbk. aus Polystyrol die Eigenschaft B 1. In den Zulassungen neuren Datums …
- … Also: Mir liegt das technische Merkblatt des WDVSAbk. von STO vor. Da steht unter dem Punkt Verarbeitung lediglich die …
- … hier wohl keine speziellen Dinge zu beachten sind und folglich das WDVSAbk. bis direkt an die Fuge zwischen zwei Reihenhäuser herangeführt werden kann, …
- … Wenn das WDVSAbk. korrekt ausgeführt ist, ist es schwerenflammbar - und davon gehen die …
- … Hersteller aus, deshalb gibt es kein Detail dazu, weil alle WDVSAbk. aus Polystyrol D>100 mm schwerentflammbar sind, wenn sie zulassungskonform (also z.B. mit Mineralwolle-Lamelle oberhalb jeder Gebäudeöffnung, links und rechts mind. 30 cm überstehend und mindestens 20 cm hoch) ausgeführt sind. …
- … Also wenn die Mineralwollestreifen über allen Gebäudeöffnungen angeordnet sind, dann hat folglich das WDVS …
- … Klasse, gell? Der erwähnt WDVSAbk.-Zulassung natürlich nicht. Vielleicht gilt nichts in Ba-Wü ... :-( …
- … Wenn die Mineralwollestreifen fehlen - ist's dann B2 oder B3? …
- … Wenn das WDVSAbk. korrekt ausgeführt ist, ist es schwerenflammbar - und davon gehen die …
- … Und in genau diesen Richtlinien (z.B. der Firma STO) werden diese Mineralwollestreifen über den Gebäudeöffnungen vorgeschrieben. …
- … B3 bei fehlenden Mineralwollestreifen? …
- … Der Mineralwollestreifen wird hauptsächlich eingelegt, um einen Brandüberschlag, heißt von einem Fenster …
- … Und genauso verhält es sich meines Erachtens mit dem WDVSAbk.. Falsch eingebaut verliert es die bauaufsichtliche Zulassung - und damit auch …
- … Aus der fachlichen Sicht: Die Mineralwollestreifen über den Fenstern sind doch in erster Linie dazu da, ein schnelles Entflammen des WDVSAbk. beim Brand zu verhindern. Ich dachte, genau das sollte u.a. …
- … entflammbar, heißt, es brennt nur bei Brandunterstützung, aber nicht eigenständig. Das WDVSAbk. wird also nur in dem Bereich brennen, wo es von dem …
- … haben ausdrücklich vermerkt, dass, wenn die Brandschutzmaßnahmen nicht ausgeführt werden, das WDVSAbk. die Baustoffklasse B 2 hat (normalentflammbar) Lesen Sie nach, z.B. bei …
- … beschrieben, dass für den Nachweis zur Einhaltung der Brandklasse B1 die Mineralwollestreifen über den Fensteröffnungen einzubauen sind! …
- … An welchen Stellen müssen denn Ihrer Meinung nach bei WDVSAbk. mit einer Dicke von mehr als 10 cm bei einem 2-geschossigen …
- … Reihenhaus die Mineralwollestreifen zwingend eingelegt sein, um B1 nicht zu gefährden? Und wo bzw. an wie vielen Fenstern kann man darauf verzichten? Wie sieht's im Bereich der Brandwand aus? …
- … Was ich meinte war, wie es bei Reihenhäusern im Bereich der Brandwand aussieht. Also dort, wo die jeweiligen WDVSAbk. an der Außenseite der beiden Reihenhäuser aneinander stoßen, nur durch …
- … Reihenhäusern im Bereich der Brandwand aussieht. Also dort, wo die jeweiligen WDVSAbk. an der Außenseite der beiden Reihenhäuser aneinander stoßen, nur durch eine …
- … bzw. Versicherung, wenn keine Mineralwolle oberhalb diesem Fenster angebracht wurde? (WDVSAbk. = 15 cm) …
- … Was bedeutet das jetzt für das WDVSAbk.? …
- … denn nun im Bereich dieser Brandwand light bei Reihenhäusern mit dem WDVSAbk. aus? …
- … mind. 20 cm (nach seiner Meinung ist das ausreichend) in das WDVSAbk. übernommen werden muss. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Poroton-Außenwand und Bahnlärm
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Ein kleiner Diskussionsthread über WDVS-Ausführung (Details, Varianten ...)
- … Ein kleiner Diskussionsthread über WDVSAbk.-Ausführung (Details, Varianten ...) …
- … da sich in einem anderen Thread, zu dem WDVS eigentlich nicht gehört, diese Thema ergab, möchte ich hier die …
- … Ich z.B. möchte demnächst ein WDVSAbk. anbringen lassen (Leider 1924 nicht mit dem T9, sondern Backstein gemauert …
- … zu der Problemstellung WDVSAbk. ausführen lassen: …
- … kennen sie die wichtigsten regeln für WDVSAbk., welche Untergrundvorbereitung bei welcher untergrundqualität, welcher Kleber, welche Dämmstoffe, beim Altputz …
- … eine Ausschreibung, wenn ich nicht nur sage: was kosten 200 m² WDVSAbk. 12 cm mit 10 Fenstern a 100X140 cm , sondern WDVS …
- … 1. WDVSAbk.-Klebung mit zementfreien Spachtelmassen ohne Dübelung auf Altputz (a) Status der …
- … WDVSAbk.-Hersteller …
- … Ich habe kürzlich auf einer Messe mit eine Vertreter des Herstellers Maxit gesprochen. Falls ich mich für eine WDVS-Bauweise entscheiden sollte, dann werde ich mich mit diesem Vertreter …
- … zusammensetzen und er wird aufzeigen wie an meinem Haus das WDVSAbk. und die diversen Anschlüsse (Fenster, Balkon, ...) ausgeführt werden müssen. Vermutlich wird er dann auch bei der Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses behilflich sein, wo der Name Maxit auftaucht;-) …
- … Lt. einem Vertreter des direkten Konkurrenten der von Hrn. Baumann genannten Firma (der rote Riese aus Ulm) wäre derzeit ein zugelassenes WDVSystem mit Schlagdübeln nicht am Markt, vielmehr würden die zgelassenen …
- … 1. WDVSAbk.-Klebung mit zementfreien Spachtelmassen ohne Dübelung auf Altputz (a) Status der …
- … in den Zulassungen zu den WDVSAbk. steht meist sinngemäß: es sind Dübel zu verwenden, die zur Befestigung …
- … von WDVSAbk. allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind! …
- … Ich wollte damit ausdrücken, Schraubdübel und Polystyrol werden Sie fast nie in Kombination treffen, außer WDVS mit Keramik oder ggf. dickschichtigem Kratzputz (Aufgrund des Gewichtes) …
- … überall doppelt, dann vermeide ich auf jeden Fall die berühmten Selber-WDVSAbk.-gemacht-ein-Meter-Vertikalstreifen , auch je nach Gewebeendpreis). …
- … Wie wird eigentlich ein WDVSAbk. abgebaut und entsorgt (sollte man sich heutzutage ja schon in Voraus …
- … dieser ganzen netten Geschichte ausdrücken wollte ist, dass Sie nicht Ihr WDVSAbk. drei- und vierfach sichern müssen, sondern auf das wesentliche achten müssen. …
- … beiträgt. Achten Sie lieber darauf, dass Ihnen Ihr Händler auch richtiges WDVSAbk.-Gewebe verkauft mit einer hohen Reißfestigkeit, dass auch das Logo des …
- … Wie wird eigentlich ein WDVSAbk. abgebaut und entsorgt (sollte man sich heutzutage ja schon in Voraus …
- … Weiß denn keiner, wie ein WDVSAbk. entsorgt wird …
- … warum nicht auch bei einer Wärmedämmfassade. Ich halte die Entsorgung eine WDVSAbk.-Fassade aus dem dargelegten Beispiel für einfach. …
- … Und wie wird die Wand wieder eben für das nächste WDVSAbk.? …
- … eines WDVSAbk. ist nicht weiter schwierig! wenn sie's exakt lieben mit einem diamantsägeblatt die Fläche in kleine teilstücke unterteilen, ein Loch schneiden, mit einem nageleisen o.ä. die Platten abhebeln, eventuelle ps und kleberreste mit der fräse annehmen. das geht wirklich so einfach! wir hatten mal einen Giebel zu sanieren, weil das angrenzende Flachdach hinter die ps-Platten entwässerte! …
- … die Platten können nun von einem Styro recycler sicher weiterbearbeitet werden --- nur mal als Idee: der recycler kauft sich einen heißen Draht oder ein schneidegerät, und schneidet die Armierungsschicht samt Putz einfach millimetergenau ab, die Platte selbst verkauft er gewinnbringend oder zermählt sie etc. --- nur ist der bedarf an WDVS Recycling derzeit gering, weil das zeug allen unkenrufen zum trotz …
- … Welche Aluminium-Fensterbänke sind denn nun die richtigen beim WDVSAbk.? …
- … WDVSAbk.-Ausführung so machen, als ob es keine Fensterbänke geben würde, also unten am Fenster wie bei den Laibungen ein Fugendichtband rein und schön verputzen. Dabei an der Fensterunterkante nach außen leicht abfallend, damit das Wasser abfließen kann. …
- … Ich bin gestern an einem Haus vorbeigekommen, wo ein Bauherr selbst das WDVS anbringt (alles selbst). …
- … @Veikko Ulrich, @Bluecher und andere WDVSAbk.-Fachleute, will den keiner was dazu schreiben? …
- … halt gerne nen Tipp geben bezüglich der Fugendichtbänder, damit im das WDVSAbk. nicht gleich versifft, aber wenn ich nur sagen kann Junge, da …
- … zu verwenden. schau ma im Link unter produktübersicht nach Profile für WDVSAbk.'e und da nach w27 oder auch anderes in den Anwendungshinweisen …
- … Wie wird bei einem WDVSAbk. der MiFa-Streifen über den Fenstern richtig eingebaut? …
- … Sind unsere WDVSAbk.-Experten im Urlaub? …
- … Bei Polystyrol über 10 cm soll, wie gehabt, ein Mineralwollestreifen mit mindestens 20 cm Höhe und mind. 30 cm seitlichem Überstand …
- … den Anschluss an die neue Dämmung wiedeverwenden und das zuerst angebrachte WDVSAbk. bliebe unbeschädigt. …
- … im Mauerwerk nicht getrennt ist, warum wollen Sie es dann im WDVSAbk. ein Dehnfugenprofil einbauen (na gut, die Unterbrechung der Schallleitung in der …
- … Außerdem hat dann auch wirklich jeder der ein WDVSAbk. machen lässt etwas von dem Thread. …
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